Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.8

- S.25

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1992_Innsbrucker_Stadtnachrichten_08
Ausgaben dieses Jahres – 1992
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Die Stadtplanung informiert

Änderung von Flächenwidmungs
und Behauungsplänen:
Gemeinderatssitzung
AUFLAGE DER ENTWÜRFE:
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
52/aqu, Igls, Bereich nördlich Iglerstraße und westlich Habichtstraße:
Der ggst. Planungsbereich wird gem.
TROG überarbeitet. Die verschiedenen Bereiche werden mit Straßenflucht-, Bauflucht-, Baugrenzlinien
und/oder Geschoßflächendichten von
0,33 bis 0,6 sowie überwiegend zwei
bis vier Vollgeschoße bebauungsplanmäßig festgelegt. In den örtlichen
Bauvorschriften wird die Begrünung
von PKW-Stellplätzen und die
Bepflanzung im Bereich des Ortsrandes festgelegt.
Enturs des Bebauungsplanes Nr.
55/al, Hötting, Bereich Schulgasse,
Höttinger Gasse, Stamser Feld,
Schneeburggasse und Bachgasse: Der
ggst. Planungsbereich wird gem.
TROG überarbeitet, wobei in Anlehnung an den Bestand offene und
geschlossene Bauweise, überwiegend
zwei bis vier Vollgeschoße sowie in
Teilbereichen eine Bebauungsdichte
von 0,25 bis 0,5 festgelegt wird. In der
Schutzzone ist die festgelegte Obergrenze der Geschoßzahl nur dann konsumierbar, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme das Orts- und
Straßenbild nicht beeinträchtigt wird.
Für KFZ-Stellplätze. Kinderspielplätze und Tiefgaragen sind Begrünungsmaßnahmen vorgeschrieben.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 103/f, Innsbruck, Bereich zwischen Herzog-Otto-Straße, Rennweg
und Herrengasse sowie dessen Aufbauplan Nr. 103/fl, Innsbruck,
Bereich zwischen Herzog-OttoStraße, Rennweg und Herrengasse:
Für die erforderliche Sanierung des
Kongreßhauses wird im ggst. Bebauungs- und Aufbauplan im wesentlichen der Bestand in seiner Lage und
Höhe festgelegt, wobei im nordwestlichen Bereich ein viergeschoßiger
Erweiterungsbau sowie die Überbauung des Stöckelgebäudes ermöglicht
wird.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 63/ge, Amras, Bereich Etrichgasse, Valiergasse, Eduard-Bodem-Gasse
und Grabenweg: Für die Errichtung
eines Technologiezentrums wird der
ggst. Planungsbereich gem. TROG
überarbeitet, wobei der ggst. Bebauungsplan offene Bauweise, fünf Vollgeschoße und einen höchsten Punkt
der Gebäude von 16,0 m (Bezugspukt
ist das fertige Niveau der jeweils
nächstgelegenen öffentlichen Ver-

vom 25. Juni 1992
kehrsfläche, bezogen auf die Haupteinfahrt des Grundstückes) vorsieht.
Für KFZ-Abstellplätze und die Bereiche zu öffentlichen Verkehrsflächen
sind Begrünungsmaßnahmen vorgeschrieben.
AUFLAGE DER ENTWÜRFE
UND BESCHLUSS GEM. § 28 (3)
a) TROG:
Hinsichtlich der folgenden Entwürfe
hat der Gemeinderat gleichzeitig
(gem. § 28 (3) a) TROG) den
Beschluß über die den Entwürfen entsprechende Änderung des jeweiligen
Planes gefaßt, wobei dieser Beschluß
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungsfrist
keine Stellungnahme zum jeweiligen
Entwurf abgegeben wird.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/hw, Pradl, Eckbereich
Andeehsstraße, Gumppstraße (als
Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. 80/fqu, ZNr. 2732, und Nr. 80/eu,
ZNr. 2584): Für eine geplante Wohnanlage wird im ggst. Flächenwidmungsplan einlang der Andechsstraße
"gemischtes Wohngebiet" (Wl) und
südwestlich davon "Wohngebiet für
geförderte Wohnbauten" (W2) festgelegt. Die künftige Gumppstraße wird
als "Verkehrsfläche (nur für öffentlichen Verkehr, Fuß- und Radweg" ausgewiesen. Nördlich davon wird ein
Teil des Freilandstreifens und des
früheren Wohngebietes als "Sonderfläche im Freiland- Grünanlage"
gewidmet.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F14, Hötting-West,
Bereich westlich vom Lahntalweg (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-Fl, ZNr. 2645): Der ggst.
Bereich wird von "Freiland" in "AufSchließungsgebiet - Wohngebiet für
förderbare Wohnbauten" (W2) umgewidmet.
Die Entwürfe, bestehend aus zeichnerischer Darstellung, Wortlaut
und Planzeichenerklärung, sind
während der Amtsstunden in den
Schaukästen des Stadtplanungsamtes, Fallerayerstraße 1, 4. Stock,
noch bis einschließlich 18. 8.1992
einsehbar.
Darüberhinaus können weitere Informationen zu den aufgelegten Entwürfen während der Parteienverkehrszeit
von 8 bis 10 Uhr von den zuständigen
Sachbearbeitern eingeholt werden. Jeder, dem die Stellung eines Gemein-

debewohners zukommt, hat das Recht,
innerhalb der Auflegungsfrist zum
Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
Beschlüsse:
Beschlossen wurden der Flächenwidmungsplan
Nr. SM-F5, Mentlberg, Bereich zwi-

Gemeinderatssitzung
AUFLAGE DER ENTWURFE:
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/hy, Hötting, Bereich westlich Seegrube, Gp. 3576/2 KG Hötting: Für eine Ozonmeßstation wird
im Planungsbereich die Widmung
"Ödland" aufgehoben und durch die
Widmung "Sonderfläche im Freiland Meßstation" ersetzt.
Enturf des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/hz, Igls. Bereich Schiabfahrt
Patscherkofel - Beschneiungsanlage:
Für die geplante Beschneiungsanlage
werden die erforderlichen Flächen als
"Sonderflächen im Freiland Hauptwasserfassung Ramsbachl bzw.
Hauptpumpstation Römerstraße" und
"Sonderfläche im Freiland Schipisten
- Beschneiungsflächen mit den notwendigen technischen Einrichtungen"
gewidmet. Der Bereich, der südlich an
die Landesstraße angrenzt, ist als
"übrige Fläche im Freiland" festgelegt.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
29/aa, Pradl, Bereich Sillufer und
nördlich Sillhöfe: Der ggst. Bereich
wird gem. TROG neu überarbeitet,
wobei die Straßenflucht- und Baufluchtlinien neu festgelegt werden. Das
neu geplante Gebäude an den Sillhöfen wird durch Baugrenzlinien, 4
Vollgeschoße und eine max. Wandhöhe von 12 m festgelegt. Im übrigen
Bereich ist das Ausmaß der Bebauung
durch Baufluchtlinien, vier Vollgeschoße, eine Wandhöhe von 12 m
sowie eine Geschoßflächendichte von
1.0 begrenzt. Das Hochhaus am Sillufer wird in seinem Bestand fixiert.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
16/z, Innsbruck, Bereich nördlich Bienerstraße entlang des Bahnviadukts:
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Wohnbebauung
zu schaffen, wird im ggst. Planungsbereich die geplante Blockrandbebauung mit Straßenflucht-, Baufluchtund Baugrenzlinien sowie vier bzw.
entlang des Viadukts fünf Vollgeschoßen fixiert.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 24/aa, Mühlau, östlicher Bereich

SERVICEBEILAGE - STADTNACHRICHTEN

- AUGUST

1992

schen Mentlbergstraße 9 und Völserstraße 11 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. SM-Fl, ZNr.
2860
und der Bebauungsplan
Nr. 16/y, Innsbruck, Bereich zwischen Kohl stattgasse 1 und Jahnstraße 5.

vom 16. Juli 1992
zwischen Holzgasse und Anton-RauchStraße: Der Planungsbereich wird gem.
TROG überarbeitet, wobei offene bzw.
geschlossene Bauweise, drei Vollgeschoße, Geschoßflächendichten von
0.7 und 0.9 sowie Bebauungsdichten
von 0.35 und 0.45 festgelegt werden.
Der Bereich der Tankstelle wird mit
offener Bauweise und einer Wandhöhe
von 5.5 m fixiert. Die Holzgasse wird
in einer Breite von 9.5 m festgelegt.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 15/y, Innsbruck, Bereich zwischen Inn, St.-Nikolaus-Gasse,
Bäckerbühelgasse, Riedgasse und östliche Fallbachgasse: Der ggst. Bereich
wird gem. TROG überarbeitet, wobei
in Anlehnung an den Bestand
geschlossene bzw. offene Bauweise
festgesetzt wird. Die zulässigen
Bauhöhen werden über Geschoßzahlen (ein bis fünf Vollgeschoße) festgelegt, wobei die in Erhaltungs- und
Schutzzonen festgelegte Obergrenze
der Geschoßzahl nur dann konsumierbar ist, wenn durch die beabsichtigte
Maßnahme das Orts- und Straßenbild
nicht beeinträchtigt wird. Die weitgehende und gezielte Freihaltung von
Hof- und Gartenbereichen erfolgt über
die Festlegung von Bauflucht- und
Baugrenzlinien. Im Teilbereich wird
die max. Bebauung durch Festlegung
einer Bebauungsdichte begrenzt. Für
KFZ-Abstellplätze, Kinderspielplätze
und Tiefgaragen sind Begrünungsmaßnahmen vorgeschrieben.
AUFLAGE DER ENTWÜRFE
UND BESCHLUSS GEM. § 28 (3)a)
TROG:
Hinsichtlich der folgenden Entwürfe
hat der Gemeinderat gleichzeitig
(gem. § 28 (3) a) TROG) den
Beschluß über die den Entwürfen entsprechende Änderung des jeweiligen
Planes gefaßt, wobei dieser Beschluß
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungsfrist
keine Stellungnahme zum jeweiligen
Entwurf abgegeben wird.
Fortsetzung auf Seite 14

13