Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.6

- S.38

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Diese Ausgabe – 1992_Innsbrucker_Stadtnachrichten_06
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DAS MARKTAMT
Seit 1906 im Dienste der Gesundheit
Von Christoph Steinacker
Die Magistratsabteilung VII (Gesundheitsamt) nimmt die erfolgte Generalsanierung
der Räume des Markatamtes am Innrain 24 zum Anlaß, um in einer Informationswoche
vom 24. bis 26. Juni die vielfältigen Aufgaben dieses Amtes den Bürgern nahezubringen.
Das Programm der "Tage der offenen T ü r " mit vielen interessanten Themen lesen
Sie auf Seite 6 im Serviceteil in Heftmitte. Eine zu diesem Anlaß erstellte Informationsbroschüre ist kostenlos erhältlich. Zudem hat der Leiter des Marktamtes,
Christoph Steinacker, in den Annalen geblättert. Hier sein Bericht:

Der im Frühmittelalter mit der notwendigen Innüberquerung des Handelsverkehrs
zwischen Nord und Süd entstandene Handelsplatz Anbruggen erhielt 1239 das Stadtrecht verliehen. Schon darin finden sich erste Regelungen über den Warenverkehr,
wie etwa die Anordnung, daß ein Handel
nur am Marktplatz stattfinden dürfe.
Kaiser Maximilian war es, der 1496 von
Innsbruck aus eine erweiterte und präzisierte "Polizeiordnung" für das gesamte
Reich erließ. Man kann sie als erstes Lebensmittelgesetz des gesamten deutschen
Sprachraumes bezeichnen; die "Polizeiordnung" enthielt Regelungen über Gewicht, Qualität und Preis.
Die in der Folge starke Zunahme der Bevölkerung und damit auch des Warenverkehrs machten es notwendig, die örtlich
unterschiedlichen Handhabungen des Lebensmittelwesens auf einen Nenner zu
bringen: 1896 wurde zu diesem Zweck das
"Lebensmittelgesetz" erlassen.
Aufgrund dieses Gesetzes schuf die Stadt
Innsbruck im Jahre 1906 ein eigenes
Marktamt mit den Aufgabenbereichen Lebensmittel- und Gesundheitspolizei, Maßund Gewichtspolizei und Marktverwaltung. Seither erfüllt das Marktamt seine
Aufgaben kontinuierlich.
Den Protokollen der "Gründerzeit" ist zu

entnehmen, daß damals hauptsächlich verfälschte (gewässerte) und unzureichend
gekennzeichnete Magermilch und Margarine zu Beanstandungen führten. Daneben
gab es Beschlagnahmungen von vermadetem Käse, ranziger Butter und verdorbenem Obst. Ungeeichte Waagen wurden
kurzerhand eingezogen.
In der Zeit der Monarchie standen dem
Marktkommissär weitreichende Befugnisse zu. Sie lassen erkennen, daß Recht und
Ordnung damals strenger gehandhabt wurden als heute, wo der Strafvollzug großzügiger wird und den menschlichen Unzulänglichkeiten
einen
gewissen
Spielraum einräumt.
Das Lebensmittelrecht aus der Monarchie
blieb in Geltung bis zur NS-Zeit, in der
Bewirtschaftungsaufgaben im Vordergrund standen.
Die rasante technologische Entwicklung
des Lebensmittelwesens nach dem Krieg
machte 1951 ein neues Lebensmittelgesetz
notwendig. Es "hielt" fast ein Vierteljahrhundert: Da die Einflüsse auf die Nahrung
(vom Anbau an über die Verarbeitung bis
zur Haltbarmachung) immer mehr zunahmen, wurde 1975 das bis heute gültige Lebensmittelgesetz geschaffen. Es sieht Verordnungsermächtigungen zur Steuerung der
zunehmenden Behandlungsmöglichkeiten

und der Zusätze bei Lebensmitteln vor.
Es war vorausblickend konzipiert, denn es
wird - mit geringfügigen Änderungen auch den EG-Richtlinien voll entsprechen.
Im "Lebensmittelgesetz 1975" wurde das
bis dahin geltende "Mißbrauchprinzip"
(zum Schutz gegen unlautere Herstellungs- oder Vertriebsmethoden) durch das
sogenannte "Verbotsprinzip" ersetzt, das
vorschreibt, daß neue Stoffe oder Behandlungsmethoden (etwa das Bestrahlen von
Lebensmitteln) staatlich zugelassen werden müssen, ehe sie angewendet werden
dürfen.

Die Aufgaben
des Marktamtes

Das Marktamt kontrolliert alle Lebensmittelbetriebe in der Stadt nach dem Lebensmittelgesetz und anderen einschlägigen
Rechtsnormen. Warenproben werden entnommen und überprüft. "Lebensmittel" ist
alles, was gegessen, getrunken oder gekaut
werden kann - vom Wasser bis zu den
Arzneimitteln. Aber auch den Verkehr mit
Kosmetikas und Gebrauchsgegenständen
(von Geschirr über Textilien, Farben und
Reinigungsmitteln bis hin zu Schädlingsbekämpfungsmitteln) regelt das "Lebensmittelgesetz".
Die entnommenen Proben analysiert die
Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Innsbruck bakterioloigisch, chemisch, radiologisch. Bei entsprechendem
Befund erstattet sie Anzeige.
Das Marktamt überprüft aber auch Geräte
auf Einhaltung des Maß- und Eichgesetzes, vollzieht das Weingesetz, überwacht
die Gesundheitszeugnisse des Lebensmittelpersonals nach dem Bazillenausscheidergesetz, kontrolliert Landwirtschaftsprodukte nach dem Qualitätsklassengesetz
und erstattet Anzeige bei eindeutigen Verstößen gegen Gewerbeordnung, Preisgesetz und andere einschlägige Normen.
Ein wesentliches Anliegen ist dem Marktamt die Beratung von Konsumenten, Produzenten und Händlern, was von der
Schulung (etwa von Fachpersonal größerer Unternehmen) bis zur Pilzberatung
reicht. Nicht zuletzt obliegt dem Marktamt
die klaglose Abwicklung der Innsbrucker
Der Marktplatz, zu Beginn dieses Jahrhunderts. Links der Turm der Ursulinenkirche, in Bildmitte
Märkte. •
der Innrain; ganz rechts ein Eck des früher hier gestandenen " Fleischbank" -Gebäudes.

STADTNACHRICHTEN -JUNI 1992

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