Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.6

- S.24

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Die Stadtplanung informiert

Änderung von Flächenwidmungsund Bebauungsplänen:
Gemeinderatssitzung vom 30. April 1992
AUFLAGE DER ENTWÜRFE
UND BESCHLUSS GEM. 28
(3)a) TROG:
Hinsichtlich der folgenden Entwürfe hat der Gemeinderat gleichzeitig (gem. 28 (3) a) TROG) den
Beschluß über die den Entwürfen
entsprechende Änderung des
jeweiligen Planes gefaßt, wobei
dieser Beschluß jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine
Stellungnahme zum jeweiligen
Entwurf abgegeben wird.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/hu, Innsbruck,
Bereich Bienerstraße, SebastianScheel-Strape, Erzherzog-EugenStraße und Bahnviadukt (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/db, ZNr. 2405)
Im Planungsbereich werden die
bestehenden Widmungen "Mischgebiet" und "Wohngebiet" durch
die Wohnungswidmung Wl und
W2 ersetzt.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 92/k, Innsbruck, Bereich zwischen Blasius-Hueber-Straße,
Herzog-Sigmund-Ufer, JosefHirn-Straße und Innrain und dessen Aufbauplanes Nr. 92/kl,
Innsbruck, Bereich Innrain 36a
und 36b (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92/i, ZNr. 2667)
Für eine geplante Schließung der
Baulücke zwischen Innrain 36a und
46 werden im vorliegenden Bebauungsplan die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Dabei
werden im Aufbauplan die Gebäudeteile differenziert festgelegt. Im
Hof wird eine erdgeschoßige
Bebauung ermöglicht.
Im Bereich der Blockrandbebauung werden, in Anlehnung an
den Bestand, Wandhöhen zwischen
18,5 m und 21,5 m festgelegt.

Entwurfes des Bebauungsplanes
Nr. 79/ad, Wüten, Bereich zwischen Peter-Mayr-Straße, Schöpfstraße u. Fritz-Pregl-Straße und
dessen Aufbauplan Nr. 79/ad 1,
Wilten, Bereich Peter-MayrStraße 4, 4a, 4b, (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 79/aa,
ZNr. 2447)
In der Peter-Mayr-Straße ist die
Errichtung eines Institutgebäudes
geplant. Das Projekt sieht eine
ein- bis fünfgeschoßige Bebauung
mit differenzierten Wandhöhen
vor. Der Aufbauplan schafft dafür
die baurechtlichen Voraussetzungen. Weiters sieht der Bebauungsplan entlang der Fritz-PregelStraße acht Vollgeschoße und in
der Schöpfstraße vier Vollgeschoße sowie eine Wandhöhe von
17,5 m vor. Die Straßen- und
Baufluchtlinien werden gem. dem
Bestand und dem noch rechtskräftigen Bebauungsplan unverändert
festgelegt.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 63/gd, Pradl, Bereich zwischen Lindenhof, Amthorstraße u.
Langstraße und dessen Aufbauplanes Nr. 63/gdl, Pradl, Bereich
Lindenhof und Amthorstraße (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 63/fh, ZNr. 2868)
Der vorliegende Bebauungsplan
sieht eine, großteils geschlossene
fünfgeschoßige Randbebauung
mit einer Wandhöhe von 15,0 m
vor. Im östlichen Bereich wird
in einem Aufbauplan die Lage
und Höhe der Gebäude fixiert.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 63/gc, Pradl, Bereich Cranachstraße, Dr.-Glatz-Straße und Burgenlandstraße (2. Entwurf, ZNr.
3197), (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/eb, ZNr. 2376)
Der Bebauungsplan sieht im

Die nächste Ausgabe der „Stadtnachrichten" erscheint am
I. Juli 1992, in einer Auflage von 60.450 Stück und wird kostenlos
jedem Haushalt zugestellt. Sollten Sie die „Stadtnachrichten" einmal
nicht erhalten, fragen Sie bitte Ihren Briefträger danach
oder lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen:
Presse- und Informationsdienst
Stadtturmgebäude, Herzog-Friedrich-Straße 21,3. Stock
Telefon 57 24 66, Telefax 58 24 93

Bereich Dr.-Glatz-Straße und Burgenlandstraße eine Blockrandbebauung mit geschlossener Bauweise und einer Wandhöhe von
12,5 m vor. Entlang der Cranachstraße wird die offene Bauweise
und eine Wandhöhe von 12,5 m
beibehalten. Im Hofbereich werden geringfügige Erweiterungen
ermöglicht.
Die Entwürfe, bestehend aus zeichnerischer Darstellung, Wortlaut
und Planzeichenerklärung, sind
während der Amtsstunden in den
Schaukästen des Stadtplanungsamtes, Fallerayerstraße 1, 4. Stock,
vom 14. 4. 1992 bis einschließlich
12.5. 1992 einsehbar.
Für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 63/gc, Pradl, Bereich
Cranachstraße, Dr.-Glatz-Straße
und Burgenlandstraße (2. Entwurf,
ZNr. 3197), (als Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 63/eb, ZNr.
2376) wird die Auflegungsfrist in
Sinne des 26 Abs. 2 TROG auf
zwei Wochen herabgesetzt
(19.5.1992 bis einschließlich
2.6.1992)
Darüberhinaus können weitere
Informationen zu den aufgelegten
Entwürfen während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr von
den zuständigen Sachbearbeitern
eingeholt werden.
Jeder, dem die Stellung eines
Gemeindebewohners zukommt,
hat das Recht, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
Beschluß:
es wurde der Bebauungsplan
Nr. 93/1, Wilten, Hofbebauung
Mandelsbergerstraße 7a und Innrain 107
beschlossen.

Das Amt für Umweltschutz hat eine Kompostbroschüre in beschränkter
Stückzahl aufgelegt. Nur ernsthafte Interessenten, die Eigenkompostierung betreiben wollen, können sie dort anfordern.

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