Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.5

- S.24

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Die Stadtplanung informiert

Änderung von Flächenwidmungsund Bebauungsplänen:
Gemeinderatssitzung vom 26. März 1992
AUFLAGE DER ENTWÜRFE:
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 16/y, Innsbruck, Bereich zwischen Kohlstattgasse 1 und Jahnstraße 5
Um das Bauvorhaben in der Kohlstattgasse 1 zu ermöglichen, werden im Bebauungsplan für die
straßenbegleitende Wohnbebauung
in Anlehnung an den Bestand
geschlossene Bauweise, zwei bis
fünf Vollgeschoße und Wandhöhen
von 12.0 m bzw. 16.0 m festgelegt.
Die Freiflächen werden mittels
Bauflucht- bzw. Baugrenzlinien
von einer Bebauung freigehalten.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 24/z, Mühlau, Bereich Holzgasse, Anton-Rauch-Straße und
Oberkoflerweg (2. Entwurf)
Im Planungsbereich wird eine
Stichstraße über den Oberkoflerweg festgelegt. Im Bereich östlich
des "Koreth-Bühels" bzw. nördl.
der Anton-Rauch-Straße wird die
Baudichte in Teilbereichen angeglichen. Gleichzeitig wird an der
Anton-Rauch-Straße 2 bis 6 die
Baufluchtlinie geringfügig geändert. Alle übrigen Festlegungen
bleiben gegenüber dem 1. Entwurf
unverändert.
Erlassung einer Bausperre gem.
29 TROG für den Bereich des
Entwurfes des Bebauungsplanes
Nr. 24/z, Mühlau, Bereich Holzgasse, Anton-Rauch-Straße und
Oberkoflerweg (2. Entwurf, ZNr.
3185)
Zur Sicherstellung einer geordneten Bebauung im Sinne des aufgelegten 2. Entwurfes wird - wie
bereits für den 1. Entwurf - die
Erlassung einer Bausperre beantragt.
AUFLAGE DER ENTWÜRFE
UND BESCHLUSS GEM. 28
(3)a) TROG:
Hinsichtlich der folgenden Entwürfe hat der Gemeinderat gleichzeitig (gem. 28 (3) a) TROG) den
Beschluß über die den Entwürfen
entsprechende Änderung des
jeweiligen Planes gefaßt, wobei
dieser Beschluß jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine
Stellungnahme zum jeweiligen

Entwurf abgegeben wird.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F9, Bereich
nordwestlich der Kleingartensiedlung Egerdach, Luigenstraße (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - Fl, ZNr. 2912)
Im Flächenwidmungsplan wird die
Freilandwidmung aufgehoben und
durch die Widmung "Sonderfläche
im Freiland - Dauerkleingärten"
ersetzt.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SM • F5, Mentlberg,
Bereich zwischen Mentlbergstraße
9 und Völser Straße 11 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. S M - F l , ZNr. 2860)
Im Flächenwidmungsplan wird die
Wohngebietswidmung aufgehoben
und durch die Widmung "gemischtes Wohngebiet" ersetzt.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 85/ad, Wüten, Bereich zwischen Fritz-Konzert-Strsße und
Örleyweg 20 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 85/aa, ZNr.
3034)
Für die Errichtung eines Wohnund Bürogebäudes entlang der
Fritz-Konzert-Straße sieht der
Bebauungsplan in offener Bauweise ein von Osten nach Westen
"geschichtetes" vier- bis sechsgeschoßiges Bauwerk mit Wandhöhen von 13.0 bis 17.5 m bezogen auf die Höhe des Örleyweges
vor. Für das am Örleyweg gelegene Gebäude entsprechen die Festlegung (offene Bauweise, IV Vollgeschoße, 13 m Wandhöhe) dem
Bestand. Der Hofbereich wird
durch Baugrenzlinien weitgehend
von einer Bebauung freigehalten.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 35/k, Wüten, Klinikbereich Schöpfstraße (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 35/e, ZNr.
2536 und Nr. 35/j, ZNr. 3147)
Der Bebauungsplan sieht die Aufstockung des Werkstättengebäudes
zwischen dem zentralen Versorgungsgebäudes und dem Bettenhaus der Chirurgie in offener Bauweise vor, wobei die Wandhöhe
des Versorgungsgebäudes von 18.0
m übernommen wird. Bei der Anatomie wird die Straßenfluchtlinie

an die Grundstücksgrenze verlegt
und somit an den Bestand angeglichen.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 52/an, Igls, Kindergarten Fernkreuzweg 7 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 52/ai, ZNr.
2905)
Für die Errichtung eines Kindergartens werden im Bebauungsplan
offene Bauweise und II Vollgeschoße festgelegt. Die max. Ausdehnung des Gebäudes wird durch
Bauflucht- und Baugrenzlinien
begrenzt.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 23/t, Hötting-West, Bereich
Viktor-Franz-Hess-Straße 9 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 23/o, ZNr. 2890)
Um das das geplante Postamt zu
realisieren sieht der Bebauungsplan die Verlegung der Baufluchtlinie vor und legt in Anlehnung an
den rechtskräftigen Bebauungsplan offene Bauweise und III Vollgeschoße fest.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 5/aqu, Arzl, Bereich Kugelfangweg 46 (Hallenbad O-Dorf)
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ad, ZNr. 2395)
Im Zuge der Sanierung des durch
einen Brand teilweise zerstörten
Hallenbad im Olympischen Dorf
wird im Bebauungsplan eine
Wandhöhe von 10.0 m festgelegt.
Alle anderen Festlegungen bleiben

STADT

gegenüber dem rechtskräftigen
Bebauungsplan im wesentlichen
unverändert.
Entwurf des Erschließungsplanes Nr. 77/s, Innsbruck, Eckbereich Kaiserjägerstraße und Universitätsstraße (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 77/n, ZNr.
2744)
Im Erschließungsplan wird die
Straßenfluchtlinie neu festgelegt.
Die Entwürfe, bestehend aus
zeichnerischer Darstellung, Wortlaut und Planzeichenerklärung,
sind während der Amtsstunden in
den Schaukästen des Stadtplanungsamtes, Falleray erstraße 1, 4.
Stock, vom 14. 4. 1992 bis einschließlich 12. 5. 1992 einsehbar.
Darüberhinaus können weitere
Informationen zu den aufgelegten
Entwürfen während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr von
den zuständigen Sachbearbeitern
eingeholt werden.
Jeder, dem die Stellung eines
Gemeindebewohners zukommt,
hat das Recht, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf schriftlich
Stellung zu nehmen.
Beschluß:
es wurde der Erschließungsplan
Nr. AL - B13, Arzl, Bereich General-Feuerstein-Straße zwischen
Eggenwaldweg und Lehmweg (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AL - B2, ZNr. 2730)
beschlossen.

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