Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.3

- S.31

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Kontrolle der Stadt erhielt per
Gesetz noch schärfere "Zähne"
Es war schon bisher nicht so, daß die Stadtverwaltung nach Gutdünken
wirtschaften konnte: Das städtische Kontrollamt hielt ein wachsames Auge auf sie.
Dieses w i r d in Zukunft noch schärfer sein: Eine druckfrische Novelle
des Innsbrucker Stadtrechtes durch den Landesgesetzgeber e r w e i t e r t
die Rechte und Möglichkeiten der - nunmehrigen - "Kontrollabteilung".

(Eiz) Anruf beim Verfasser dieses Artikels:
"Übersenden Sie uns umgehend alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Neuvergabe des Drucks der Innsbrucker Stadtnachrichten !" Keine Schikane, sondern ein
Routinevorgang: "Wir prüfen derzeit gezielt und schwerpunktmäßig Ausschreibungen", erläutert SR. Dr. Klaus Strassern,
Leiter der städtischen Kontrollabteilung.
Vertrauen ist gut...
Beschränkte sich bisher das Innsbrucker
Stadtrecht auf fünf Zeilen, um die Aufgaben des Kontrollamtes zu beschreiben, so
definiert ein Landesgesetz vom 20. November 1991 die Obliegenheiten der Kontrollabteilung umfassend.
Der gesetzliche Prüfungsauftrag betrifft

nun insbesondere auch die Beteiligungen
der Stadt an Unternehmungen (etwa IVBAG, Stubaitalbahn-AG, Kongreßhaus-Gesellschaft, Flughafen-Betriebsgesellschaft,
Messegesellschaft... und andere).
Die wurden zwar auch bisher schon geprüft - nur benötigte das Kontroll am t dazu
einen Prüfungsauftrag (den es auch anstandslos bekam). Jetzt kann die Prüfung
von Amts wegen erfolgen.
Penibel untersucht wird dabei, ob alle geltenden Vorschriften eingehalten wurden;
ob Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit Beachtung fanden - abgesehen von der "ziffernmäßigen Richtigkeit
und Ordnungsmäßigkeit der Gebarung".
Eine wichtige Neuerung: Die Kontrollab-

Mit einem Staubsauger
gegen den Hundekot
(Th) Die durch H u n d e k o t starke Verschmutzung der Grünflächen in der Stadt
stellt nicht nur ein optisches sondern auch
ein hygienisches Problem dar, das vielen
Stadtverwaltungen Sorgen bereitet. In
Innsbruck wird seit langem versucht, in
der - auch für die Arbeiter in den Grünanlagen - unappetitlichen Angelegenheit
Abhilfe zu schaffen.
Über Einladung der städtischen Grünabteilung führte kürzlich eine aus der Partnerstadt Freiburg stammende Firma unverbindlich ein Spezialgerät vor, das auch
als Hundkotstaubsauger eingesetzt wird.
Das mit einem umweltfreundlichen Motor

ausgestattete Fahrzeug kann - je nach gewünschtem Verwendungszweck - mit einer Schneefräse, einem Schneepflug oder
einem Mähwerk mit Absaugvorrichtung
bestückt werden. Es ist, so die Fachleute,
sowohl zum großflächigen Mähen und
a n s c h l i e ß e n d e n Aufsaugen des G r a s schnittes und der Verunreinigungen als
auch dafür geeignet, mit dem von Hand
geführten Staubsauger einzelnen Hundekot aufzunehmen.
In Innsbruck sind rund 3000 Hunde gemeldet, die vom Tierschutzverein genannte "Dunkelziffer" der nicht registrierten
Hunde liegt sicher bei über 1000.


Probeweise Vorführung eines
Spezialgerätes für die Grünabteilung, das u. a. auch als
Hundkotstaubsauger dienen
könnte. Interessierte Beobachter waren (von rechts): DipiIng. Leonhard Steiger, Leiter
der Grünabteilung, Stadtrat Dipl. -Ing. Eugen Sprenger und
Stadtgartendirektor Ing. Ernst
Fa Uh. (Foto: Frischauf)

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STADTNACHRICHTEN - MÄRZ 1992

teilung ist bei der Besorgung ihrer Aufgaben weisungsfrei gestellt.
Auch die Befugnisse der Kontrollabteilung
sind nun gesetzlich erschöpfend geregelt:
In der Praxis darf sie in jeder Schublade
wühlen. Allerdings darf sie Daten, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht
unterliegen, nicht veröffentlichen.
Neu ist, daß nun neben dem Bürgermeister
der Gemeinderat, der Stadtsenat und der
gemeinderätliche Kontrollausschuß eine
Prüfung anordnen können. Ansonsten bestimmt der Leiter der Kontrollabteilung
(dessen Bestellung der Gemeinderat genehmigen muß), was und wie geprüft wird.
- Der gemeinderätliche Kontrollausschuß
kontrolliert auf politischer Ebene (die Kontrollabteilung auf amtlicher Ebene), behandelt die Prüfberichte der Kontrollabteilung
und berichtet darüber dem Gemeinderat.
Der Ausschußobmann darf nicht der selben
Partei angehören wie der Bürgermeister. •

Fußwegampeln:
Keine A n g s t vor
zu kurzer Phase
(Eiz) Vor kurzem kritisierte der "Verkehrsclub Österreich", manche Fußgängerampeln seien "fußgängerfeindlich",
weil sie auf "Rot" schalten, ehe der Passant die andere Straßenseite erreicht.
Wenn es solche Ampeln gibt, so erfolgte
ihre rasche Schaltung aus verkehrstechnischen Gründen: Etwa, weil an diesen
Kreuzungen mehr (und damit kürzere)
Phasen notwendig sind als anderswo.
Auch, wenn die A m p e l auf " R o t "
springt, hat selbst ein nicht sehr flotter
Fußgänger (wenn er bei „Grün" den
Schutzweg batrat), immer noch Zeit,
den sicheren Gehsteig zu erreichen, ehe
der Querverkehr "Grün" erhält.
Das neue Verkehrskonzept will ja gerade Fußgängern, Radfahrern und öffentlichen Verkehrsmitteln Vorrang einräumen vor privatem Pkw-Verkehr.
Gelegentlich wird auch darüber geklagt,
daß es an manchen Fußgänger-Übergängen so lange dauert, bis die Ampel dem
Fußgänger "grünes Licht" gibt. Hier
handelt es sich immer um Straßen mit
"grünen Wellen". Drückt man den Anforderungsknopf, wenn der fließende
Verkehr gerade freie Fahrt hat, so wird
der Befehl des Fußgängers gespeichert,
bis die Autos "durch" sind. Die "grüne
Welle" zu unterbrechen, wäre nicht im
Sinn des Umweltschutzes.