Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.3

- S.21

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1992_Innsbrucker_Stadtnachrichten_03
Ausgaben dieses Jahres – 1992
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
AUSGESTELLTE
GEWERBESCHEINE

Ing. Bernhard Fritzer, Amraser
Straße 1, Technisches Büro mit der
Fachrichtung "Verkehrstechnik"
"ITS Reisebüro Ges.m.b.H.", Leopoldstraße 1 (weitere Betriebsstätte von Wien 1, Operngasse 26),
Reisebüro
Ing. Herbert Gutsch, Kranebitter
Allee 130, Bauträger

"Arslan Ges.m.b.H.", Mariahilferstraße 14, Gastgewerbe in der Betriebsart "Imbißstube"
Edith Schober, Innrain 100, Friseur u. Perückenmacher, zeitlich
befristet bis 31.12.1992
Ernst Heiss, Josef-Stapf-Straße 15,
Konditor
"System
Gastronomie
Ges.m.b.H.", Bozner Platz 6, Gastgewerbe in der Betriebsart "CafeRestaurant" Rudolf Tautermann,
Innrain 1, Handelsgewerbe

Die Stadtplanung informiert:

Änderung von
Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen:
Gemeinderatssitzung vom 30. Jänner 1992
AUFLAGE DER ENTWÜRFE:
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
73/j, Innsbruck, Bereich Brunecker Straße - Museumstraße (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 73/i, ZNr. 2627) - Scheuchenstuel"sche Stiftung.
Der Bebauungsplan sieht eine
Schließung der Randbebauung
unter Aufnahme der jeweiligen
Wandhöhe der angrenzenden Gebäude vor. Im Hofbereich wird eine erdgeschoßige Bebauung mit
einer Bebauungsdichte von 0.25
ermöglicht. Alle erforderlichen
KFZ-Stellplätze für Neubauten
sind in unterirdischen Garagen
unterzubringen.
AUFLAGE DER ENTWÜRFE
UND BESCHLUSS GEM. 28
(3)a) TROG:
Hinsichtlich der folgenden Entwürfe hat der Gemeinderat gleichzeitig (gem. 28 (3) a) TROG) den
Beschluß über die den Entwürfen
entsprechende Änderung des jeweiligen Planes gefaßt, wobei
dieser Beschluß jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine
Stellungnahme zum jeweiligen
Entwurf abgegeben wird.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 63/gc, Pradl, Bereich Cranachstraße, Dr.-Glatz-Straße und
Burgenlandstraße (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 63/eb,
ZNr. 2942).
Der Bebauungplan sieht im Bereich Dr.-Glatz-Straße und Burgenlandstraße eine Blockrandbebauung mit geschlossener Bauweise und einer Wandhöhe von

/0

12.5 m vor. Entlang der Cranachstraße wird die offene Bauweise
und eine Wandhöhe von 12.5 m
beibehalten. Im Hofbereich werden geringfügige Erweiterungen
ermöglicht.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 52/ao, Igls, Bereich Hilberstraße und Simonweg (als Änderung der Bebauungspläne Nr.
52/ad, ZNr. 2773 und Nr. 52/aj,
ZNr. 2942).
Im Bebauungsplan werden für eine geplante Erweitung und die
vorgesehene Errichtung eines
Schwimmbades die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Der Simonweg wird künftig, vom
bestehenden Weg als Servitutsweg nach Norden abzweigend,
entlang der Grundstücksgrenze
und in weiterer Folge zwischen
Bon Alpina und Hackerhof verlaufen.
Die Entwürfe, bestehend aus
zeichnerischer Darstellung, Wortlaut und Planzeichenerklärung,
sind während der Amtsstunden in
den Schaukästen des Stadtplanungsamtes, Fallmerayerstraße 1,
4. Stock, vom 10.2.1992 bis
einschließlich 11.3.1992 einsehbar.
Darüberhinaus können weitere Informationen zu den aufgelegten
Entwürfen während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr von
den zuständigen Sachbearbeitern
eingeholt werden.
Jeder, dem die Stellung eines Gemeindebewohners zukommt, hat
das Recht, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen.

ZI. St-24/1992

Kundmachung

über die Auflegung des Wählerverzeichnisses
und dos Einspruchsverfahren
D a s Wählerverzeichnis für die Wahl des Bundespräsidenten
a m 26. April 1992 liegt vom 24. M ä r z 1992 bis einschließlich
2 . April 1992 täglich von 7.30 bis 19.30 Uhr im städtischen
E i n w o h n e r a m t , I n n s b r u c k , I n n r a i n 10, 1. S t o c k , z u r
öffentlichen Einsicht auf.
Diese Auflegung hat den
Zweck, das Wählerverzeichnis
durch Mitwirkung der Bevölkerung einer Überprüfung und
allfälligen Richtigstellung zu
unterziehen. Wahlberechtigte
können ihr Wahlrecht bei der
bevorstehenden Wahl des Bundespräsidenten nur ausüben,
wenn sie im Wählerverzeichnis
eingetragen sind!
In das Wählerverzeichnis sind
alle österreichischen Staatsbürger aufzunehmen, die am Stichtag (3."März 1992) das 19.
Lebensjahr vollendet haben
(Jahrgang 1972 und älter sowie
die vom 1. Jänner bis 3. März
1973 Geborenen), nicht vom
Wahlrecht ausgeschlossen sind
und über einen ordentlichen
Wohnsitz in Innsbruck verfügen. Ebenso beinhaltet das
Wählerverzeichnis alle im Ausland lebenden Österreicher, die
bis zum Stichtag in die hiesige
Wählerevidenz aufgenommen
wurden.
Ein Wahlberechtigter darf nur
im Wählerverzeichnis einer
Gemeinde eingetragen sein.
Innerhalb der Einsichtsfrist
kann jedermann in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen.
Jeder Staatsbürger kann innerhalb der Einsichtsfrist unter
Angabe seines Namens und der
Wohnadresse gegen das
Wählerverzeichnis schriftlich,
mündlich oder telegraphisch
Einspruch erheben. Der Einspruchswerber kann die Aufnahme eines Wahlberechtigten
in das Wählerverzeichnis oder
die Streichung eines nicht
Wahlberechtigten aus dem
Wählerverzeichnis begehren.
Die Einsprüche müssen noch
vor Ablauf der Einsichtsfrist (2.
April 1992) beim städtischen

SERVICEBEILAGE - STADTNACHRICHTEN - MÄRZ 1992

Einwohneramt, Innsbruck, Innrain 10, 1. Stock, einlangen.
Der Einspruch ist, falls er
schriftlich eingebracht wird, für
jeden Einspruchsfall gesondert
zu überreichen. Hat der Einspruch die Aufnahme eines
Wahlberechtigten zum Gegenstand, so sind auch die zur Begründung des Einspruches
notwendigen Belege, insbesondere ein vom vermeintlich
Wahlberechtigten ausgefülltes
Wähleranlageblatt anzuschließen. Wird im Einspruch die
Streichung eines nicht Wahlberechtigten begehrt, so ist der
Grund hiefür anzugeben. Alle
Einsprüche, auch mangelhaft
belegte, sind von den hiezu berufenen Stellen entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Ist ein
Einspruch von mehreren Einspruchswerbern unterzeichnet,
so gilt, wenn kein Zustellungsbevollmächtigter genannt ist,
der an erster Stelle Unterzeichnete als zustellungsbevollmächtigt.
Für Einsprüche sind nach Möglichkeit Einspruchsformulare
zu verwenden; diese sowie die
bei Aufnahmebegehren erforderlichen Wähleranlageblätter
werden bei der oben genannten
Dienststelle während der Auflegung des Wählerverzeichnisses ausgegeben.
Wer offensichtlich mutwillig
Einsprüche erhebt, begeht eine
Verwaltungsübertretung und
wird mit einer Geldstrafe bis zu
3.000 S, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu
zwei Wochen bestraft.

Der Bürgermeister:
Romuald Niescher