Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.3

- S.10

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1992_Innsbrucker_Stadtnachrichten_03
Ausgaben dieses Jahres – 1992
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Innsbruck wehrt sich
gegen die "Enteignung" der
Deponie Ahrntal
Während andere Bezirke das Problem ihrer Mülldeponierung jahrelang unerledigt vor
sich herschoben, hat Innsbruck mit dem Ahrntal vorbildlich vorgesorgt.
Jetzt scheint das Land auf das Ahrntal greifen zu wollen. Innsbruck setzt sich im
Interesse seiner Bürger dagegen entschieden zur Wehr.

Seit genau 25 Jahren ist
die Mülldeponie Ahrntal
nun in Betrieb. Die Stadt
will, daß sie ihre Funktion so lange wir möglich
für die Bürger erfüllt,
denn Innsbruck hat keine
Alternative!
(Foto: Birbaumer)

(eiz) "Der Einzugsbereich der Deponie
Ahrntal muß im Interesse der Stadtgemeinde Innsbruck auf Dauer mit dem
Gemeindegebiet der Landeshauptstadt
Innsbruck festgelegt werden (konkret:
Stadtgebiet Innsbruck plus derzeit bereits anliefernde fünf Randgemeinden)
und darf keinesfalls und zu keinem
Termin um weitere Gemeinden erweitert werden. " Mit Nachdruck wehrt
sich die Stadt in ihrer Stellungnahme
zum Entwurf des Tiroler Abfallwirtschaftskonzeptes gegen das Ansinnen
des Landes, das weitere 23 Gemeinden
ihren Müll ins Ahrntal liefern lassen
möchte. Die Stadt-Stellungnahme wurde
vom Stadtsenat unter Vorsitz von Bgm.Stv. DVw. Michael Passer bereits am 5.
Februar beschlossen, der Verordnungsentwurf wird in dieser Fassung abgelehnt.

"Mit aller Vehemenz" verlangt die
Stadt deshalb auch, daß die Deponie
"Graslboden" nicht als befristete Übergangslösung für sieben Jahre, sondern
als Deponie auf Dauer festgelegt wird,
was die Erweiterung dieses Projektes
um eine zweite Baustufe notwendig
macht. - Zur Erklärung: Der "Graslboden" im Gemeindegebiet von Schönberg
ist als Deponiestandort für InnsbruckLand und einen Teil des Bezirkes Schwaz
vorgesehen. Die Stadt ist den in "MüllBedrängnis" geratenen Gemeinden entgegengekommen: Sie dürfen, da sie keine
andere Möglichkeit haben, einstweilen
ins Ahrntal liefern. Dafür will Innsbruck
nach Fertigstellung der Deponie "Graslboden" jene Menge Abfall dorthin liefern,
die jetzt aus den Bezirken ins Ahrntal gebracht wird.


Piller Müll trägt Schuld am
"Gestank" aus dem Ahrntal
(Eiz) In letzter Zeit häuften sich Klagen
über unzumutbaren Gestank aus dem
Ahrntal. Die Beschwerden wurden auch
im Stadtsenat am 29. Jänner unter Vorsitz
von Bgm. Romuald Niescher besprochen.
Bgm.-Stellv. Rudolf Krebs legte dazu einen aufschlußreichen Amtsbericht vor:
Nach Auskunft der Fachleute ist der nun
verstärkt auftretende Gestank "einzig und
allein darauf zurückzuführen, daß die täg-

lich rasant anwachsende Stapelung der
angefaulten, etwa sieben Monate alten
Müllballen aus Pill (durchschnittlich 150
bis 200 Ballen am Tag!) eine Zwischenabdeckung unmöglich macht, sodaß eine
Manipulationsfläche von rund 10.000
Quadratmeter offen bleiben muß.
Bgm.-Stv. Rudolf Krebs hat angeordnet,
die "Piller Ballen" so rasch wie möglich
mit inertem Material abzudecken.


STADTNACHRICHTEN - MÄRZ 1992

Winterdienst:
Wird künftig in
Innsbruck
überall
Salz gestreut?
(eiz) Seit vielen Jahren wird in Innsbruck bei der Streuung schneebedeckter Straßen im ebenen Stadtgebiet aus Umweltgründen nur Splitt
verwendet, weil Salz der Umwelt
schadet. Auf steilen Straßen konnte
man aus Gründen der Verkehrssicherheit schon bisher auf Salz nicht
verzichten. Muß künftig überall Salz
gestreut werden?
Ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck stellt das bisher
umweltfreundliche Verhalten der Stadt
Innsbruck sehr in Frage: Die Folgen eines Sturzes einer Passant in auf einem
"nur" splittgestreuten Gehsteig der
(ebenen) Innenstadt werden der Stadt
angelastet. Die Straßenarbeiter, die auftragsgemäß mit einem Streufahrzeug
und zusätzlich ergänzend händisch
Splitt streuten, mußten sich wegen
fahrlässiger Körperverletzung vor dem
Strafgericht verantworten.
Ihr Glück: Ein zufälliger Zeuge hatte
die Sorgfalt der städtischen Arbeiter
beim Splittstreuen beobachtet. Das Gericht sah deshalb keine Fahrlässigkeit
in ihrem Handeln.
Dennoch erkannten die Zivilrichter
des O L G : Die Verwendung von
Streusalz "hat die Wirkung, daß das
Eis aufgelöst und in Wasser umgewandelt wird, sodaß die Gefahr des
Ausrutschens sehr herabgemildert
wird". Rollsplitt hingegen " k a n n
nicht hinreichend flächendeckend
aufgebracht werden...".
Nicht berücksichtigt hat das Gericht,
daß auch Salz seine Zeit braucht, bis es
wirkt. Nicht berücksichtigt wurde, daß
in einem Gebirgsland niemand bei Eis
und Schnee die gleichen Straßenverhältnisse erwarten darf wie in der
schneefreien Jahreszeit. Das Urteil
wird zur Folge haben, daß im Fall
zweifelhafter Wetterverhältnisse die
Bediensteten der städtischen Bauhöfe
Salz verwenden müssen, um nicht vor
dem "Kadi" zu landen.
Der Stadtsenat, der dieses Problem
am 18. Februar beriet, regt an, daß
sich der Städtebund mit dieser Frage
befaßt, denn diese Problematik trifft
nicht nur Innsbruck. Bei unveränderter Rechtslage blieben die Umweltbestrebungen der österreichischen Städte auf der Strecke.


II