Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.1

- S.29

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GIFTE AUS DEM
EIGENEN OFEN
Alle klagen über die schlechte Luft in Innsbruck. Nur wenige sind sich
ihrer Mitverantwortung bewußt, denn jeder trägt seinen Teil der Schuld:
W e r unsachgemäß heizt, wer sogar Müll verfeuert, vergiftet die Luft.
Dies gilt es zu ändern.

Jedermann ist zur regelmäßigen Wartung seiner Heizanlage verpflichtet. Die Grundlagen für ihre
optimale Einstellung bietet die Abgasmessung (Bild). Dadurch kann die Schadstoffemission bestmöglich reduziert werden.
(Foto: SNS)

(bp) Dioxine und Furane sind Ultragifte,
die, eingeatmet, schon in geringer Konzentration schwere gesundheitliche
Schäden zur Folge haben können. Besonders häufig führen sie zu Erkrankungen
der Atemwege, Reizungen der Schleimhäute, aber auch vermehrtes Auftreten
von Allergien, ja selbst erhöhtes Krebsrisiko wird ihnen zugeschrieben.
Das Forschungszentrum Seibersdorf errechnete, daß wahrscheinlich mehr als die
Hälfte der Dioxine und Furane in der Luft
aus privaten Kleinfeuerungen stammt.
Innsbruck leidet durch seine Beckenlage
besonders unter den Abgasen. Wir alle sind
daran beteiligt, wir alle können aber auch
etwas daran ändern!
Verbrennt man zum Beispiel den Hausmüll
im eigenen Ofen oder heizt man mit einer
veralteten Feuerungsanlage, so steigt der
Kohlenmonoxidgehalt im Rauch bis auf das
30fache (!) im Vergleich zu einer normalen
Feuerung. Besonders gefährdet ist dabei der
Heizsünder selbst samt seiner näheren
Umgebung. Schwermetalle gelangen über
die Lunge in den Körper, das Krebsrisiko

erhöht sich um ein Vielfaches.
Heizen ist nicht nur teuer, Heizen belastet auch die Umwelt. Wie aber heize ich
richtig?

Ein Rechenbeispiel: für eine 80-Quadratmeter-Wohnung sind das 1200 bis 1600
Liter Öl im Jahr. Liegen Ihre Werte höher,
sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
Wärmedämmung ist der erste Schritt zu
umweltbewßtem und wirtschaftlichem
Heizen. Mehrmals täglich kurz, aber gründlich lüften. Aluminiumbeschichtete Folien
hinter dem Heizkörper anbringen. Ihre
Feuerungsanlage sollte regelmäßig überprüft
werden, ein Rußbelag von 2 Millimetern im
Heizkessel erhöht die Abgastemperatur um
etwa 100 Grad Celsius. Sie verbrauchen
damit etwa 100 Liter Öl mehr im Jahr. Den
Ofen ausschließlich mit Brennmaterial
heizen, für das er vorgesehen ist. Vermeiden
Sie starkes Drosseln: bei unvollständiger
Verbrennung besteht Lebensgefahr durch
Rauchgase. Verbrennen Sie niemals Abfälle, auch keine Milchpackerl oder Papier! Es
schadet der Feuerstätte, dem Kamin und
der Umwelt! Große Verbrennungsanlagen
haben strenge Umweltauflagen, der Einzelne
„entsorgt" unkontrolliert in seiner privaten
„Müllverbrennungsanlage"!
Eine von den Stadtwerken in Auftrag
gegebene Untersuchung von Univ.-Prof.
Dr. Jansen ergab, daß die Nutzung von
Holz und Kohle in privaten Heizanlagen
erhebliche Luftbelastungen verursacht.
Während Einzelöfen nur 26 Prozent der
Wohnraumbeheizung abdecken, tragen
sie zu 84 Prozent zur Luftverschmutzung
durch Wohnraumbeheizung bei.
Wenn Sie mit Kohle heizen, achten Sie auf
niedrigen Schwefelgehalt. Gas und Öl sind
entschwefelt, leichter zu dosieren und
brennen gleichmäßig. Bei optimaler Verbrennung weist Gas die günstigsten
Emissionswerte auf. Strom ist eine zu wertvolle Energieform, um damit zu heizen. Er
kann aber eine sinnvolle Alternative zu
Festbrennstoffen sein. Fernwärme ist eine
ökologisch günstige Heizform. Am günstigsten, wenn sie aus Abwärme gewonnen
wird.
Wir alle müssen zur Verbesserung der
Atemluft beitragen. Fangen wir beim
überlegten Einsatz des Autos an, und
hören wir beim Heizen nicht auf!


WICHTIG!

Zuerst einmal sollte man den Energieverbrauch der eigenen Wohnung überprüfen. Folgende Richtwerte geben eine erste
Orientierung:
15 bis 20 Liter Öl
16 bis 21 m3 Erdgas
150 bis 200 KwH
(gerechnet für Heizung

pro m2 und Jahr
pro m2 und Jahr
pro m2 und Jahr
und Warmwasser).

STADTNACHRiCHTEN - JÄNNER 1992

Das Verbot privater Verbrennung von
Müll hat - wenn auch nur indirekt - sowohl im Tiroler Luftreinhaltegesetz als
auch im Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz
seine Deckung. Das erstgenannte Gesetz
verpflichtet jedermann, u. a. alles zu unterlassen, was die Luft in gesundheitsschädlicher Weise verändert. Das Abfallwirtschaftsgesetz fordert eine
Entsorgung, die „das Leben und die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet"
und gewährleistet, daß diese nicht
unzumutbar belästigt werden.

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