Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1991

/ Nr.12

- S.12

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Vier Anwohnerparkzonen gelten ab 1992 in Innsbrucks Innenstadt:
Vorteil für Bewohner — Gebühr kommt öffentlichem Verehr zugute
(Eiz) In gut zwei Wochen ist es so weit: Am 1. Jänner 1992 treten
die vom Gemeinderat am 21. November beschlossenen Verordnungen im Zusammenhang mit dem Anwohnerparken in der Innenstadt in Kraft. Für deren Bewohner ist das ein Vorteil: Sie können mit der Anwohnerparkkarte ihr Auto in jener Zone, in der sie
wohnen, unbegrenzt lange stehen lassen — gegen eine Gebühr, die
(samt Abgaben) pro Tag wenige Schilling beträgt. Bisher mußten
sie, wenn sie keinen Stellplatz auf Privatgrund oder in einer Garage
besaßen, den Pkw außerhalb der Kurzparkzone oder in einer der
wenigen gebührenfreien Straßen parken. — Wer von außen mit
dem Auto in die Innenstadt zu einer Besorgung fährt, wird in den
Kurzparkzonen oder Garagen einen Stellplatz finden.

Kurzparkzone. Die schrittweise
Umwandlung dieser „freien" Stellplätze in Kurzparkzonen ist geplant:
• Ab 1. Februar 1992 sollen die
Colingasse, Maria-TheresienStraße, Wilhelm-Greil-Straße
und der Boznerplatz (die Nordseite der Südfahrbahn) einbezogen werden;

• Ab 1. März 1992 die Fallmerayerstraße,
Professor-FranzMair-Gasse, sowie die Straße
zwischen Museum und KonserDie Parkraumbewirtschaftung ist digen Verordnungen, die das Anvatorium;
ein Eckpfeiler des Innsbrucker Ver- wohnerparken regeln (den Text der
• Ab 1. April 1992 die Schmerkehrskonzeptes (VKZ), das seit Verordnungen lesen Sie im Amtlilingstraße, Dreiheiligenstraße
März 1991 vorliegt und das sich chen Teil dieser Zeitung). Für Kurzund der Rennweg;
nun in konsequenter Umsetzung parker gilt:
• Ab 1. Mai 1992 die Bürger- und
befindet. Die Maßnahmen zielen • Die Kurzparkzeit läuft an
die Karl-Kapferer-Straße.
auf die Verkehrsberuhigung — und
Werktagen von 8.00 bis 18.00
Wer
aus dem Umland in die Stadt
somit auf die „Rückgewinnung urUhr durchgehend (die bisher
fährt,
sollte künftig öffentliche
banen Lebensraums für den Menabgabenfreie Mittagszeit von
Verkehrsmittel
wählen. Dazu haschen". Die Stadtführung will da12.00 bis 14.00 Uhr entfällt somit
mit — diese Entscheidung fiel ben Pendler mehrere Möglichkeimit denkbar knapper Mehr- ten:
• das Zufußgehen und Radfah1. Benützung von Bahn oder Bus ab
heit);
ren attraktiver machen;
• Bus und Straßenbahn sollen • Samstage sowie Sonn- und Fei- ihrem Wohnort. Viele Pendler fahren heute schon mit öffentlichen
ertage bleiben abgabenfrei;
Vorrang erhalten und so einen
deutlich größeren Anteil am • die maximale Kurzparkzeit be- Verkehrsmitteln und ersparen sich
trägt eine Stunde — wer länger so Parkplatzsuche, Streß und KoVerkehrsaufkommen übernehstehen
bleiben will, muß in eine sten. Ab Beginn des nächsten Jahmen;
res werden die Zeitkarten der regioGarage fahren.
• der Autoverkehr in der Stadt
und seine Lärm- und Abgasbe- Grundsätzlich ausgenommen von nalen Busse deutlich billiger und
lastungen sollen spürbar ver- der Gebührenpflicht bleiben nur großteils übertragbar sein. Einen
Fahrzeuge von Behinderten, Ärz- zusätzlichen Anreiz zum Umsteiringert werden;
• der verbleibende Autoverkehr ten im Dienst, Fahrzeuge des Stra- gen bietet die Citykarte, mit der die
soll auf stadtverträgliche Weise ßendienstes sowie Fahrzeuge, die IVB-Linien um nur 6 S Zuschlag
be- oder entladen werden, für die benützt werden können.
abgewickelt werden.
2. Umsteigen auf Bus oder Bahn in
Am 21. November stellte der Ge- Dauer der Ladetätigkeit.
meinderat die entscheidenden Wei- Derzeit gibt es in der Innenstadt der Region: An den Bahnhöfen im
chen — er beschloß die notwen- noch eine Reihe von Straßen ohne Umland von Innsbruck gibt es der(Eiz)
Warum
soll man für das
Parken in der
„Laterndlgarage" bezahlen?
Die Straßen wurden doch ohnehin aus Steuergeldern gebaut! —
So und ähnlich wird derzeit argumentiert. Dabei wird Wesentliches übersehen:
Die Tiroler Bauordnung verpflichtet jeden Bauwerber, für die
zu erwartenden Kraftfahrzeuge
auf eigene Kosten außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen ausreichend Stellplätze vorzusehen.
Kann er das nicht, muß er eine
Ausgleichsabgabe entrichten.
Ein Tiefgaragenplatz kostet rund
200.000 S; die Ausgleichsabgabe
knapp 60.000 S. Öffentliche Ver-

zeit schon 1300 Park-and-Ride
Stellplätze, die zum Umsteigen auf
die Bahn einladen. Weitere kom
men laufend dazu.
3. Umsteigen auf Bus und Straßen
bahn am Stadtrand von Innsbruck:
Die Planung von Auffangpark
platzen für Pendler ist im Gange,
wie dies das VKZ vorsieht.
Bei der nun beschlossenen Kurz
parkzone wird es nicht bleiben:
1992 schon soll sie auf Teile von
Wüten, eventuell auch Mariahilf
und St. Nikolaus, später dann auf
weitere Stadtteile ausgedehnt werden, um ein Ausweichen der parker Plan, die
ObusLinien „R"
und „O" in den Westen von Innsbruck
weiterzuführen,
nimmt bereits sichtbare Formen an:
Dieser Tage wurde
entlang der Strecke
Anichstraße, Universitätsbrücke,
Höttinger Au, Kranebitter Allee, Peerhofsiedlung mit der
Aufststellung der
Masten für die
Fahrdrähte begonnen. Etwa 80 Masten sind bereits gesetzt. Das Bild zeigt
die Aufstellung der
Masten im Bereich
der Klinik.

D

waltungsabgaben). Der Gemeinderat blieb
mit 960 S (plus
Verwaltungsabgaben) weit darunter.
Für einen Parkplatz auf Privatgrund werden derzeit 700 bis 900
S Monatsmiete verlangt und bezahlt — das sind 8.400 bis 10.800 S
im Jahr. Da nehmen sich die 1.780
S der Stadt (Verwaltungsabgaben
inbegriffen) direkt bescheiden
aus...
Nicht zu vergessen: Ein Dauerparker verhindert, daß die Stadt
auf dem Platz, den er belegt, Einnahmen aus Kurzparkgebühren
erzielt, die um ein Mehrfaches
höher wären als die Gebühr, die er
bezahlt.

Gebühr für Parken auf Straßengrund mehr als berechtigt:
Bei Einrechnung aller Kosten müßte sie viel höher sein!
kehrsflächen dienen grundsätzlich nicht der Deckung des Stellplatzbedarfes der Anwohner. Es
ist daher nur gerecht, von jenen
Anwohnern, die nicht selbst Vorsorge für ihren Stellplatz treffen
(und sich damit erhebliche Kosten sparen), für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen zum Parken eine Gebühr als
Beitrag zu den Grunde Bau- und
Instandhaltungskosten zu verlangen.
Die Höhe dieser Gebühr sollte einen nennenswerten Beitrag zu
den Bau- und Instandhaltungs-

kosten eines öffentlichen Stellplatzes leisten. Die Baukosten für
15 qm Fläche betragen ohne
Grundkosten zwischen 15.000
und 22.500 S; bei einer wirtschaftlichen Bestandsdauer von
15 Jahren und Instandhaltungskosten von 300 S pro Jahr wären
zwischen 1.300 und 1.800 S Jahresgebühr gerechtfertigt. Dabei
sind die Grundkosten noch gar
nicht berücksichtigt: Sie liegen
bei Verkehrsflächen je Stellplatz
bei 22.500 S. Rechnet man sie mit
ein, müßte ein Stellplatz jährlich
1.975 bis 2.475 S kosten (plus Ver-

platzsuchenden Berufspendler an
diese an die Innenstadt angrenzenden Stadtteile zu verhindern. Die
Bürger am Rand der Kurzparkzolen werden sehr rasch nach ihrer
Einführung rufen.
Weitere Maßnahmen, wie die Sperre der Innenstadt für den Durchgangsverkehr, die großzügige Erweiterung der Fußgängerbereiche
and der Ausbau des öffentlichen
Verkehrs sind notwendig und werden folgen: Die Parkraumbewirtschaftung ist nur der erste Schritt
zu einem lebenswerteren Innsbruck!

IVB: Schon 1992
Durchmesserlinien
(We) In etwa einem Jahr, voraussichtlich im Dezember 1992, wird
die neue Durchmesserlinie vom
Olympischen Dorf über die Klinik
bis zur Peerhofsiedlung bzw. Allerheiligen in Betrieb genommen werden. Schnellere, komfortablere und
umweltfreundliche öffentliche Verkehrsmittel sind ein wichtiger Bestandteil des Innsbrucker Verkehrskonzeptes. Die neue Linie mit
dem neuen Styling (wie schon jetzt
der weiße Mercedes-Bus auf der Linie „K") wird diesen Anforderungen gerecht werden. Die zehn dafür
^forderlichen GelenkniederflurObusse sind bereits bestellt. Die
Gesamtinvestition beläuft sich auf
HO Mio S.
(Foto: Murauer)

Erläuterung zu obenstehender Grafik: jägerstraße, Universitätsstraße, Hof gösse und
Mit der Einführung des ffAnwohnerHerzog-Friedrich-Straße. — Die Zone 2 von:
parkens"ab 1. Jänner 1992 wird der Bereich der
Innrain,
Herzog-Friedrich-Straße, MariaKurzparkzone in der Innenstadt in vier Zonen
Theresien-Straße, Maximilian- und Bürgeraufgeteilt. Bürger, die in einer Straße in diesen
straße. — Die Zone 3 von: Maria-TheresienZonen wohnen, können nach Genehmigung ihStraße, Herzog-Friedrich-Straße, Hofgasse,
rer „Anwohnerparkkarte** (Antragstellung: Sie- Universitätsstraße (kurz), Angerzellgasse, Muhe Kasten auf Seite 3) in jeder Straße ihrer Zone
seumstraße, Wilhelm-Greil-Straße, Brixner
zeitlich unbegrenzt parken. Eine Straße, die zwei
Straße, Südtiroler Platz, Salurner Straße. —
Zonen teilt, kann von den Anwohnern beider
Die Zone 4 vow Brixner-, Brunecker-, Ing.Zonen auf beiden Straßenseiten benützt werden.
Etzel-Straße, Dreiheiligenstraße, UniversitätsDie Zone 1 wird umschlossen von: Herzog-Ottostraße,
Angerzellgasse,
Museumstraße,
Ufer, Rennweg, Karl-Kapferer-Straße, Kaiser- Wilhelm-Greil-Straße.