Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1991

/ Nr.9

- S.5

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Gesamter Text dieser Seite:
Ein Thema für Hausverwaltungen und Hauseigentümer
Devise ab 1992: Müll vermeiden — Gebühren sparen
Müllgebühren werden ab "92 auch nach der produzierten Müllmenge berechnet. Nun Grundlagenerhebung
(We) Die Meldungen in Presse
und Rundfunk sowie der große
Artikel in der August-Ausgabe
der Innsbrucker Stadtnachrichten haben voll eingeschlagen:
Zahlreiche Innsbrucker haben
bei den zuständigen Stellen des
Magistrates Ihre Bereitschaft angemeldet, mit weniger bzw. kleineren Müllgefäßen auskommen
zu wollen — also ihren Willen bekundet, in Hinkunft Müll zu vermeiden. Denn ab 1. Jänner 1992
ist es soweit: Ein neues Abfallkonzept, das die Müllabfuhrordnung und die Müllgebührenordnung neu regeln wird, tritt in
Kraft. Ein Bonussystem sozusagen: Wer Müll vermeidet, gewinnt.
Wer also glaubte, aufgrund konsequenter Müllvermeidung ab
1992 mit weniger Müllgefäßen
auskommen zu können, bekam
eine runde Vignette mit der Aufschrift „Nicht erfassen!", die
vom Abholer selbst an den nicht
benötigten Gefäßen angebracht
werden mußte. Die so gekennzeichneten Behälter werden ab
1992 nicht mehr entleert. Sollte
man seinen Sparwillen überschätzt haben, kann selbstverständlich wieder ein zusätzliches
Müllgefäß zur Entleerung beantragt werden. Nicht möglich ist es
aber, das Zuviel an Müll in irgendwelchen Säcken neben die
Müllkübel zu stellen. Dieser Müll
wird in Zukunft von der Müllabfuhr konsequent ignoriert.
Übermüll wird extra
in Rechnung gestellt.
Allerdings gibt es eine Möglichkeit, fallweisen Übermüll zu entsorgen. Dafür bietet die Stadtgemeinde spezielle Müllsäcke an, die
man am besten auf Vorrat zu Hause hält. Man bekommt sie ab 1.
Jänner in der Stadtkasse, Rathaus,
Maria-Theresien-Straße, 1. Stock,
zu kaufen. Mit dem Kauf bezahlt
man nicht nur den Müllsack, sondern auch schon die Müllabfuhr.
Zu beachten ist auch, daß der
Müll nicht aus den Müllgefäßen
herausquillen darf. Der Deckel
muß sich schließen lassen. Überfüllte Müllgefäße werden extra in
Rechnung gestellt.

Nun wird ein vorläufiger Schlußstrich unter die bis 9. September
eingegegangenen
Meldungen
und Wünsche gezogen.
Derzeit sind Mitarbeiter des
Technischen Büros für Umweltschutz gemeinsam mit Bediensteten der Stadt in Innsbruck unter-

Müllarbeitern ab Jänner 1992 verpaßt hat und ebenfalls Müllsignalisieren: Für dieses Gefäß gefäße einsparen möchte, kann
wird bezahlt — es muß daher ent- sich zwischen dem 1. Jänner und
leert werden. Bitte beachten Sie, 30. September 1992 im Städtidaß diese Personen von der Be- schen Zentralhof, Roßaugasse 4,
hörde beauftragt und daher auch beim Bürgerservice im Rathausberechtigt sind, die Grundstücke hof oder bei der Umweltberazu betreten. Eine Anwesenheit tung, Müllerstraße 26 wieder solche Kleber besorgen. Selbstverständlich werden diese Kleber nur
an vom Hauseigentümer oder
von der Hausverwaltung befugte
Personen ausgegeben.

Derzeit ist im gesamten Stadtgebiet von Innsbruck die Erhebung der
Müllgefäße für die Umstellung der Müllgebührenrechnung ab 1. Jänner 1992 im Gange.
(Foto: Murauer)
wegs, um die Anzahl der in
Wohnnanlagen und Privathäusern aufgestellten Müllgefäße zu
ermitteln. Dabei werden die
Müllgefäße mit rechteckigen Klebevignetten versehen, die den

des Hauseigentümers oder der
Hausverwaltung ist nicht erforderlich. Diese Zählung ist die
Grundlage für die Berechnung
der neuen Müllgebühren ab 1992.
Wer den Termin 9. September

Kurz zusammengefaßt: Ab 1.
Jänner 1992 richten sich in Innsbruck die Abfallgebühren neben
der Größe der Wohnungen (wie
bisher) auch (das ist neu) nach der
Anzahl und Größe der von den
Haushalten beanspruchten Müllgefäßen. Wer also weiterhin gedankenlos Müll produziert, wird
dies schmerzlich bei der Vbrschreibung spüren. Wer konsequent Müll vermeidet, wird sogar
billiger wegkommen als bisher.
Warum dies alles? Weil es „fünf
vor 12" ist und unsere Umwelt
bald im Müll erstickt. Daher bitte
schon beim Einkaufen an den
Abfall von morgen denken. Weitere Informationen und auch
Müllvermeidungstips in der
Oktober-Ausgabe der Innsbrucker Stadtnachrichten.

Ab 1992 gibt es im weiteren Innenstadtbereich
auschließlich gebührenpflichtige Kurzparkzonen
(We) Sich aus dem Würgegriff
des Verkehrs zu befreien ist
auch für die Stadt Innsbruck
ein Gebot der Stunde. Die neue
ab 14. Oktober gültige Kurzparkzonenverordnung ist ein
wichtiger Schritt zur Verwirklichung des Innsbrucker Verkehrskonzeptes. Die neue Regelung soll es ermöglichen, die City von parkenden Blechkarossen soweit wie möglich zu erlösen. Dafür soll man für rasche
Erledigungen und Einkäufe
wieder einen möglichst nahen
Parkplatz bekommen. Wobei
für die Stunde, also für die maximale Parkzeit, 20 S (etwa
gleich viel wie in Parkgaragen)
zu berappen sind. Wer sich länger in der Stadt aufhalten will,

wählt die Fahrt in eine Tiefgarage. Dort ist die Parkzeit unbegrenzt. Oder man benützt ein
öffentliches
Verkehrsmittel.
Dann entfallen alle Parkplatzsorgen.
Und so schauen die weiteren
Schritte aus: Bereits ab Jänner
1992 werden sämtliche noch
vorhandenen Dauerstandplätze im weiteren Innenstadtbereich in gebührenpflichtige umgewandelt. Gleichzeitig werden
an die Anwohner (sie müssen einen Antrag stellen), Ausnahmegenehmigungen
ausgegeben. Dazu werden die gebührenpflichtigen Bereiche in Zonen eingeteilt. Die Ausnahmegenehmigung gilt dann für jene
Zone (in der Regel meist meh-

rere Straßenzüge), in der der
Antragsteller seinen Wohnsitz
hat. Mit der Ausnahmegenehmigung (die Kosten dafür stehen noch nicht fest) erwirbt
man jedoch kein Recht auf einen bestimmten Parkplatz.
Der dritte Schritt, geplant für
Jahresbeginn 1993, ist die Ausweitung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in die
Stadtteile Innsbrucks. Dauerparkplätze sollen dann, außer
für Anwohner oder in Garagen,
in Innsbruck nicht mehr zur
Verfügung stehen. Pendler werden ihr Fahrzeug nicht mehr in
Innsbruck abstellen können.
Die beste Alternative wird dann
wohl heißen: Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel.

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1991, Nr. 9

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