Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1991

/ Nr.8

- S.13

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Gesamter Text dieser Seite:
Bund und Land müssen bei der Finanzierung helfen
Umsetzung des Verkehrskonzeptes: Die Stadt trifft finanzielle Vorsorge bereits im Budget für 1992
(Fortsetzung von Seite 14)
wird, wurde bis nach der Realisierung der Durchmesserlinien vertagt.
• Die Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung und die
Einführung eines Tarifverbundes
in der Region Innsbruck sollen
koordiniert erfolgen.
• Die Stellungnahme der Handelskammer zum VKZ wurde
vom Stadtsenat zur Kenntnis genommen.
• Die allfällig vorgezogene Errichtung der im VKZ vorgesehenen Rennweggarage bereits in der
heurigen Niederwasserperiode
erscheint nach dem Stand der
Dinge derzeit äußerst fraglich.

Wann „greift" das Konzept?
Was kostet die Umsetzung?
In der eingangs erwähnten Pressekonferenz wurde vor allem die
zukunftsweisende Bedeutung der
nun im Stadtsenat gefallenen Beschlüsse hervorgehoben. Bürgermeister Romuald Niescher macht
sich über kommende AutofahrerProteste keine Illusionen: „Niemand hat etwas gegen den Umweltschutz, solange er sich nicht
selbst einschränken muß." Das
wird nicht ausbleiben!
Verkehrs-Stadtrat Dr. Harald
Hummel legt Wert darauf, daß
die Ausweitung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen auf

weitere Stadtteile („sicher schon
im nächsten Jahr") Hand in
Hand geht mit der Verbesserung
des öffentlichen Verkehrs: Den
Pendlern soll nicht nur der Parkplatz genommen werden, ,,man
muß ihnen auch die Möglichkeiten verbessern, preisgünstig nach
Innsbruck und zu ihrem Arbeitsplatz zu kommen".
Finanz-Stadtrat Dr. Bruno Wallnöfer unterstreicht, daß Innsbruck allein die (geschätzte) Milliarde für die Umsetzung nicht
aufbringen kann. Er erwartet neben der notwendigen Vorsorge im
Stadt-Budget „auch eine laufende finanzielle Unterstützung
durch das Land Tirol, das für die
Lösung der Verkehrsprobleme in
seinem Zentralraum „ein mehrjähriges Son der programm" ins
Leben rufen könnte. Und schließlich „erwarten wir Hilfestellung
vom Bund." Die Förderung von
Park-and-Ride-Anlagen etwa ist
ein erklärtes Ziel der Bundesregierung.
Darüber hinaus sind die KommuIch wähle beim Einkauf von
flüssigen Produkten möglichst
solche Behälter, die ich der Wiederverwertung zuführen kann.
Plastikflaschen schneiden dabei
am schlechtesten ab. Helfen Sie
mit, Rohstoffe zu sparen und
Müll zu vermeiden.
Es kommt auf jeden einzelnen an.

Die „Rennbahn Museumstraße" soll zur Fußgängerstraße beruhigt werden. Es wird Radwege geben, der Durchzugsverkehr wird verbannt.
Seite 14

nen mit dem Finanzminister Nahverkehrsmilliarde wieder reösterreichweit in Verhandlung aktiviert wird. Ein Zuschlag von
hinsichtlich
des Finanzaus- 10 Groschen auf die Mineralölgleichs. Alle großen Städte bauen steuer bringt österreichweit 500
darauf, daß die seinerzeitige Millionen Schilling...
Die Stadtplanung informiert + Die Stadtplanung informiert

Änderung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen:
Gemeinderatssitzung vom 18. Juli 1991
AUFLAGE DER
ENTWÜRFE:
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 15/x, Innsbruck-Hötting,
Bereich Kirschentalgasse, Mariahilfstraße 48—50, Höttinger
Au 2—8 und Dr.-SigismundEpp-Weg.
Der Bebauungsplan schafft die
baurechtlichen Voraussetzungen für die Aufstockung des
Objektes Kirschentalgasse 5
von E + 2 auf E + 3. Für den Bereich westlich der Kirche mit

Stafflerstraße mit der Tschamlerstraße. An der Nordwestecke
wird der Großteil des bestehenden Gartens von einer Bebauung freigehalten.
Die Entwürfe, bestehend aus
zeichnerischer
Darstellung,
Wortlaut und Planzeichenerklärung, sind während der
Amtsstunden in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes,
Fallmerayerstraße 1, 4. Stock,
vom 6.8.1991 bis einschließlich
3.9.1991 einsehbar.

Änderung von Flächenwidmungsund Bebauungsplänen
Schule und Kindergarten sind
III Vollgeschoße und zum Teil
eine Bebauungsdichte von 0,25
vorgesehen. Der übrige Planungsbereich wird dem Bestand entsprechend bebauungsplanmäßig festgelegt.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 63/fx, Pradl, Bereich
Rudolf-Greinz-Straße, Kranewitterstraße, Grenzstraße, Seebergasse und Amraser Straße
(2. Entwurf, ZNr. 3152)
Gegenüber dem 1. Entwurf
wird die Geschoßflächendichte
von 0,8 auf 0,9 erhöht und in
Teilbereichen die Zahl der Vollgeschoße durch eine Wandhöhe von 8,0 m ersetzt.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 85/ac, Wüten, Bereich zwischen Neuhauserstraße, FranzFischer-Straße und Taschamlerstraße.
Der Bebauungplan sieht eine
Hofrandbebauung in geschlossener Bauweise mit 2 bis 5 Vollgeschoßen vor. An der F.Fischer-Straße ist zwischen den
beiden bestehenden Einzelhäusern ein weiteres freistehendes,
stadtvillenartiges
Gebäude
vorgesehen. Eine FußgängerGeschäftspassage verbindet die

Darüber hinaus können weitere
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen während der
Parteienverkehrszeit von 8.00
bis 10.00 Uhr von den zuständigen Sachbearbeitern eingeholt
werden.
Jeder, dem die Stellung eines
Gemeindebewohners
zukommt, hat das Recht, innerhalb der Auflegungsfrist zum
Entwurf schriftlich Stellung zu
nehmen.
BESCHLÜSSE:
Es wurden die Bebauungspläne
Nr. 10/bd, Wüten, Bereich südlich vom Stift Wüten zwischen
Klostergasse und ÖBB (2. Entwurf, ZNr. 3132)
Nr. 45/p, Innsbruck, Bereich
Fallmerayerstraße 7 (2. Entwurf, ZNr. 3137)
Nr. 63/fp, Pradl, Bereich Burgenlandstraße, Roseggerstraße,
Cranachstraße und Pacherstraße (2. Entwurf, ZNr. 3138) und
dessen Aufbauplan Nr. 63/fpl,
Pradl, Bereich östlich der Roseggerstraße (2. Entwurf, ZNr.
3139) (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/eb, ZNr.
2376)
beschlossen

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1991, Nr. 8