Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1991

/ Nr.6

- S.27

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Änderung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen, Gemeinderatssitzung vom 23. Mai 1991
AUFLAGE DER ENTWÜRFE:
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 10/bd, Wüten, Bereich südlich
vom Stift Wüten, zwischen Klostergasse und ÖBB (2. Entwurf,
ZNr. 3132)
Im vorliegenden 2. Entwurf werden
die Wandhöhen reduziert, das geplante Gebäude nach Osten abgerückt und die Straßenfluchtlinie im
Hinblick auf die künftige Führung
der Straßenbahn in beiden Richtungen nach Nordosten verschoben.
Alle übrigen Festlegungen bleiben
gegenüber dem 1. Entwurf unverändert.
Entwurf des Erschließungsplanes
Nr. 63/fz, Amras, Anschluß an den
Autobahnzubringer Innsbruck-Ost,
einschließlich Bleichenweg und Luigenstraße.
Im vorliegenden Erschließungsplan
werden der künftige Anschluß des

ligen Planes gefaßt, wobei dieser
Beschluß jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum jeweiligen Entwurf abgegeben wird.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F13, Arzl, Bereich östlich vom Lehmweg und nördlich
vom Canisiusweg (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. ALFl, ZNr.2533.
Der gegenständliche Planungsbereich
wird von Freiland in „Wohngebiet —
Aufschließungsgebiet" umgewidmet.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F13, Hötting-West, Bereich Lohbachufer 52 (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr.
HW-Fl, ZNr. 2645).
Der Entwurf sieht im westlichen
Planungsbereich für die geplante

Zentrales Versorgungsgebäude (als
Änderung der Bebauungspläne Nr.
35/f, ZNr. 2680 und Nr. 35/i,
ZNr. 3087).
Der Bebauungsplanentwurf ermöglicht den geplanten 12.5 m bzw. 15.0
m hohen Baukörper westlich der
Chirurgie bis zum bestehenden Hörsaal zu verlängern und eine Hubschrauberlandeplattform auf dem
zentralen Versorgungsgebäude.
Entwurf des Erschließungsplanes
Nr. 55/ak, Hötting, Kreuzung Sonnenstraße — Oppolzerstraße (als
Änderung des Erschließungsplanes
Nr. 55/ ag, ZNr. 2916).
Der großzügig geplante Ausbau der
Kreuzung Sonnenstraße — Oppolzerstraße wird nicht realisiert und
durch eine Minimallösung ersetzt.
Im Entwurf ist dafür eine Straßenverbreiterung nach Süden vorgesehen, die für das frühere Projekt

eine Erweiterung des Hauses Kranebitter Allee 202. Dabei werden
Straßen- und Baufluchtlinie neu
ausgewiesen, die Festlegung von
offener Bauweise und 2 Vollgeschoßen bleibt unverändert.
Die Entwürfe, bestehend aus zeichnerischer Darstellung, Wortlaut und
Planzeichenerklärung, sind während der Amtsstunden in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes, Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, vom 4. 6.
— einschließlich 2.7. 1991 einsehbar.
Für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 63/fp, Pradl, Bereich Burgenlandstraße, Roseggerstraße, Cranachstraße und Pacherstraße (2. Entwurf, ZNr. 3138) und dessen Aufbauplan Nr. 63/fpl, Pradl, Bereich
östlich der Roseggerstraße (2. Entwurf, ZNr. 3139) (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 63/eb, ZNr.
2376) wird die Auflagefrist im Sinne

Änderung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen
Gewerbegebietes an den Autobahnzubringer Innsbruck-Ost und die
Neutralisierung der Ampasser Landesstraße fixiert.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 110/b, Arzl, Bereich Canisinusweg 115b bis 127.
In Hinblick auf eine bessere Grundstücksnutzung wird eine in der
Natur nicht bestehender und auch
nicht erforderlicher Weg aufgelassen. Darüberhinaus sind im Planungsbereich offene Bauweise,
2 Vollgeschoße und eine Geschoßflächendichte von 0,4 festgelegt.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
52/am, Igls, Bereich Vüler Steig 2
(Schloßhotel).
Der Entwurf ermöglicht durch den
Verzicht auf die Festlegung einer
Wandhöhe eine Teilaufstockung auf
die Höhe des bestehenden Hauptbaukörpers. Der in der Natur bestehende, ca. 3 m breite Weg an der östlichen
Grundstücksgrenze
des
Schloßhotels wird als öffentliche
Verkehrsfläche ausgewiesen.

Feuerwehr „Sonderfläche im Bauland — öffentliche Einrichtungen"
und für das bestehende bzw. geplante Wohnhaus „Wohngebiet — Aufschließungsgebiet" vor.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/hm, Mühlau, Schillerweg
— nordwestlich vom Wasserwerk
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/dn, ZNr. 2494).
Aufgrund der topographischen
Situation wird im vorliegenden Plan
das Bauland im Westen wesentlich
reduziert und im Norden und Süden
geringfügig erweitert, sodaß nur
mehr Platz für zwei Einfamilienhäuser gegeben ist. Die Widmung ist als
„Wohngebiet — Aufschließungsgebiet" vorgesehen.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
AL-B12, Arzl, Bereich Canisiusweg,
Lehmweg,
General-FeuersteinStraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL-B4, ZNr. 2917)
Im vorliegenden Entwurf wird der
Lehmweg von 3.0 auf 3.5m verbreitert und der Einmündungsbereich in
die General-Feuerstein-Straße geAUFLAGE DER ENTWÜRFE ringfügig vergrößert. Mit AusUND BESCHLUSS GEM. § 28 (3) a) nahme auf einen neuen Kapellenstandort bleiben die Festlegungen
TROG:
Hinsichtlich der folgenden Entwür- gegenüber dem rechtskräftigen Befe hat der Gemeinderat gleichzeitig bauungsplan unverändert.
(gem. § 28 (3) a) TROG den Be- Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
schluß über die den Entwürfen ent- 35/j, Klinikbereich, Schöpfstraße
sprechende Änderung des jewei- — Innerkoflerstraße, Chirurgie und

(Fortsetzung von Seite 19)
Zu Onkel Dagobert ins Kino.

13. Juli, Metropol, 15 Uhr.
Zirkus. Jongleur, Akrobat, Dreseur. Du wirst zum Zirkusartisten
ausgebildet. 15. bis 20. Juli; 1. Termin (7 bis 10 Jahre) von 9 bis 12 Uhr;
2. Termin (11 bis 14 Jahre) von 15 bis
Seite 28

erforderliche östlich angrenzende
Parzelle wird nicht mehr beansprucht.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
63/fp, Pradl, Bereich Burgenlandstraße, Roseggerstraße, Cranachstraße und Pacherstraße (2. Entwurf,
ZNr. 3138) und dessen Aufbauplan
Nr. 63/fpl, Pradl, Bereich östlich
der Roseggerstraße (2. Entwurf,
ZNr. 3139 (als Änderun des Bebauungsplanes Nr. 63/eb, ZNr. 2376)
Gegenüber dem ersten Entwurf wird
lediglich die Straßenfluchtlinie in
der Roseggerstraße zwischen Cranachstraße und Pacherstraße auf
den Bestand verschoben und damit
auf die Errichtung von Schrägparkplätzen verzichtet.
Entwurf des Erschließungsplanes
Nr. 83/be, Höttinger Au, Bereich
Höttinger Au 45 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 83/au, ZNr.
2608).
Im vorliegenden Entwurf wird die
Straßenfluchtlinie auf die bestehende Grundstücksgrenze, zugleich
ausgebauter
Straßenrand, verlegt.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
112/k, Hötting — Kranebitten, Bereich Kranebitter Allee 202 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr.
112/h, ZNr. 2784).
Der vorliegende Plan schaft die baurechtlichen Voraussetzungen für

Kajak

Schnupperkus.

BESCHLÜSSE:
Beschlossen wurden die Flächenwidmungspläne
Nr. 80/gy, Pradl, Bereich zwischen
Leipziger Platz, Defreggerstraße,
Pradler Straße und Sill (2. Entwurf,
ZNr. 3085).
Nr. 80/hj, Mühlau, Bereich zwischen Inn, Anton-Rauch-Straße,
Mühlauer Bach und FerdinandWeyrer-Straße
Nr. 80/hk, Pradl, Umgebung
Gumppstraße, Amraser Straße und
Burgenlandstraße
und die Bebauungspläne
Nr. 63/fw, Pradl, Bereich zwischen
Egerdachstraße, Klappholzstraße
und Andechstraße
Nr. 106/b, Wüten, Bereich zwischen
Brennerstraße und Bergiselweg.

22. bis 24. Juli. Zeit: 9 bis 12 Uhr.
Ort: Hauptschule O-Dorf. Alter: 7
bis 10.

Innsbrucker Ferienzug
18 Uhr. Ort: Volkschule Reichenau.
Aerobic. Sport mit Sound. Termin
15. bis 19. Juli von 17 bis 18,30 Uhr.
Ort: Gymnastikstudio „Movin"
Tschamlerstraße 3. Alter ab 10.

des § 26 Abs.2 TROG auf zwei
Wochen herabgesetzt. (Auflagefrist
vom 4. 6. — einschließlich 18. 6.
1991)
Darüber hinaus können weitere Informationen zu den aufgelegten
Entwürfen während der Parteienverkehrszeit von 8.00 bis 10.00 Uhr
von den zuständigen Sachbearbeitern eingeholt werden.
Jeder, dem die Stellung eines Gemeindebewohners zukommt, hat
das Recht, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen.

15.

bis

18. Juli, 18,30 bis 20,30 Uhr. Ort:
Baggersee. Alter: 10 bis 14.
Kochkurs. Laß es dir schmecken!
1. Termin: 15. bis 17. Juli; 2. Termin:

Fast schon ein Führerschein. Fahrradprüfung und Überprüfung. Termin: 15. Juli, 14 bis 18 Uhr. Ort:
Verkehrserziehungsgarten Wüten.
Alter: Ab 10.

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1991, Nr. 6