Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1991

/ Nr.6

- S.4

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Wichtig für alle umweltbewußten Innsbrucker!

Entsorgungswoche für Giftmüll: 24. bis 29 Juni
Auch wenn man umweltbewußt
einkauft: Ganz ohne sogenannte
Problemstoffe geht es meist
nicht. Es werden zwar schon zahlreiche, umweltfreundliche Alternativen angeboten, doch leider
sind diese noch nicht so bekannt
und auch oft mühsamer (weil
weniger agressiv) im Gebrauch.
Und wer will schon auf die Reihe
von Helfern im Bereich der Reinigung, im Garten bzw. beim Hobby
verzichten, die uns der technische
Fortschritt beschert? Vor allem,
wenn man täglich in der Werbung
vom „weißesten Weiß" und von
der „saubersten Sauberkeit" berieselt wird. Deshalb muß man
wissen: Nicht nur bei der Herstellung dieser Produkte fallen meist
giftige Stoffe an. Auch die Reste,
die nach dem Gebrauch übrigbleiben, sind höchst giftig und
dürfen nicht wie normaler Müll
behandelt werden. Giftmüll, der

(We) Viele im Haushalt verwendete Dinge sind so schädlich, daß sie auf
keinen Fall in den Hausmüll oder in die Kanalisation gelangen dürfen.
Alle Überbleibsel derartiger giftiger Abfälle müssen unbedingt sicher
und vor allem vor Kindern geschützt aufbewahrt werden und können
bei den drei Mal im Jahr stattfindenden Giftmüllsammlungen abgegeben werden. In der Woche vom 24. bis 29. Juni ist wieder Gelegenheit
dazu. Im ganzen Stadtgebiet sind insgesamt 27 Sammelstellen eingerichtet. Für Berufstätige gibt es auch wieder Abendsammmlungen.
Alle Problemabfälle werden selbstverständlich kostenlos angenommen
und dann einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.
zum Hausmüll gegeben und dann
von der Müllabfuhr in die Deponie in das Ahrntal gebracht wird,
trägt nicht zur Vergrößerung des
Müllberges bei, sondern gefährdet
auch die Umwelt. Umweltstadtrat
Dr. Josef Rettenmoser nennt die
Dinge beim Namen und spricht
von „Umweltbomben", welche die
Gesundheit der Menschen sowie die
Lebensbedingungen der Tier- und
Pflanzenwelt gefährden können.
Was ist bei der Giftmüllsammlung zu beachten? Bei den Sam-

melstellen darf nur Sondermüll
aus Haushalten abgegeben werden. Gewerbebetriebe unterliegen dem Sonderabfallgesetz und
müssen sich eines befugten
Sammlers bedienen. Natürlich
wiederverwertbare Stoffe wie
Altpapier und Altglas, für die
eigene Sammelbehälter aufgestellt sind, aber auch jeder andere
Müll (auch Sperrmüll), der keine
Gefahr für die Umwelt darstellt,
haben nichts bei der Giftmüllsammlung verloren.

Die Stadt Innsbruck, die diese
Sammelaktionen organisiert, bedient sich dabei einer privaten
Entsorgungsfirma. Wieder sind
auch die jungen, enagierten Mitglieder der „Initiative für Umweltschutz" aktiv dabei und informieren während der Sammlung über
die Möglichkeiten der Müllvermeidung. Denn den Müll nach
Möglichkeit gar nicht erst entstehen zu lassen und ihn wenn immer
möglich zu vermeiden, wird in Zukuft der einzige Ausweg sein. Werden wir zu Müllvermeidern und
verzichten wir auf den zweifelhaften Luxus von Wegwerfartikeln!
Achtung: Giftmüll kann auch unabhängig von den Sammelaktionen täglich in der Hauptfeuerwache am Tivoli sowie jeden Freitag
von 15 bis 18 Uhr im Städtischen
Zentralhof, Rossaugasse 4 und im
Bauhof-West, Bachlechnerstraße
27 kostenlos abgegeben werden.

Was ist Giftmüll?
Altöle:

Farben und Lacke:

z. B.: Ablaßöle, Petroleum, Diesel (Benzin: siehe Lösungsmittel);

z. B. Resten von Farben und Lacken (flüssig, an- und ausgetrocknet), Wachse, Bitumen, Dispersionsfarben, Färb- und Lackspraydosen, Dichtungsmassen für Fenster und Türen, Unterbodenschutz, Schmierfette;

Medikamente, Körperpflegemittel:
z. B.: Salben, Tabletten, Ampullen, Tropfen, Lösungen; Kosmetika, Körperpflegemittel wie z.B. Seifen, Schaumbäder, Deodorants, Shampoos;

Pflanzenschutz- und Holzschutzmittel:
Pestizide (Chemikalien zur Bekämpfung von Insekten, Unkraut,
Algen, schädlichen Pilzen, Schnecken und Nagetieren), Holzschutzmittel (fest, flüssig und in Spraydosen);

Haushaltsreiniger:
z.B.: WC-Reinigungsmittel (WC- und Sanitärreiniger,
WC-Beckensteine, Abflußreiniger); Desinfektionsmittel (z. B.:
Lysoform), Allzweckreiniger, Reiniger für Fußböden, Fenster
und Teppiche; Waschmittel, Backofenreiniger, Spülmittel; Reinigungsmittel in Form von Dosen, Tuben, Flaschen, Sprays für
Autos wie z. B. Cockpitspray, Plastikreiniger, Chrompolish,
Poliermittel, Imprägniermittel;

Lösemittel:
z. B.: Benzine, Löse- und Verdünnungsmittel (Terpentin, Terpentinersatz, Nitro Verdünnung, Spiritus), Frostschutzmittel,
Bremsflüssigkeit, Kaltreiniger, Klebestoffe (Alleskleber, Zweikomponentenkleber, Sekundenkleber), Abbeizmittel (dichlormethanhältig), Fleckputzmittel (Fleckmittel, -paste, und -wasser);

Leergebinde:
z. B.: Leere Dosen von Farben und Lacken, leere Öldosen, nicht
jedoch z.B. Joghurtbecher, Getränkedosen;

Säuren:
z. B.: Salzsäure, Essigsäure, Rostumwandler, Entkalker (enthält
Ameisensäure);

Laugen:
z. B.: Fixierbäder, Fotochemikalien, Natronlauge, Kalilauge
(-hydroxid), Wasserglas, Ammoniak, Salmiak, Abbeizmittel;

Speisefette, Speiseöle, Holzleim;
Trockenbatterien:
z. B.: Konsumbatterien, Taschenlampenbatterien, Knopfzellen,
Kleinakkus;

Leuchtstoff-, Quecksilberdampf und
Natriumdampflampen (Neonröhren);
Autobatterien (z.B.

Bitte bringen Sie die Problemabfälle möglichst in ihren ursprünglichen Behältnissen.
Landeshauptstadt Innsbruck
Amt für Umweltschutz
Nähere Information unter Tel. 53 60-352 Durchwahl
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Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1991, Nr. 6