Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1939

/ Nr.2

- S.5

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Amtsblatt Nr.2
in der Fürsorgestelle, in der laufenden Überwachung sowie
Vermittlung geeigneter Heilbehandlungen.
Bei der Vermittlung geeigneter Heil- und sonstiger
Fürsorgemaßnahmen wird sich ein enges Zusammenarbeiten der staatlichen und kommunalen Stellen mit den
Stellen der NEV. besonders nötig erweisen. Wo die Mittel von Versicherungsträgern und die staatlichen Mittel
nicht mehr ausreichen, hat es sich die NSV. zur Aufgabe
gemacht, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Ungeheuer groß ist hier das Aufgabengebiet und außerordentlich groß sind auch die nötigen Mittel. Durch den
Einsatz aller Stellen wird es aber in Hinkunft nicht mehr
vorkommen, daß ein Kranker nicht die nötige Behandlung findet oder daß ein Heilstättenaufenthalt frühzeitig
abgebrochen werden mutz, weil die nötigen Mittel nicht
aufgebracht werden können. Während des Aufenthaltes
von Kranken in Heilstätten wird sich die Fürsorge auch
der Familien in vermehrtem Matze annehmen müssen,
denn nur zu oft leidet dann die Familie Not, was um so
verhängnisvoller ist, als die Familienmitglieder ja als
Tuberkulose-Gefährdete anzusehen sind, welche einer besonderen Obsorge bedürfen. Auch nach der Entlassung aus
einer Heilanstalt oder sonst beim Wiedereintritt in das
Berufsleben wird in vielen Fällen eine zusätzliche Hilfe
nötig sein. Nur zu oft wurde der Erfolg einer Heilstättenbehandlung wieder vernichtet, wenn der anscheinend Geheilte unmittelbar wieder schwere Berufsarbeit leisten

mußte, noch dazu oft unter schlechten häuslichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Es kommt weiters auch jetzt
noch oft vor, daß offen Tuberkulöse keinen eigenen
Schlafraum besitzen, in manchen Fällen nicht einmal ein
eigenes Bett.
Alle diese angedeuteten Fürsorgemaßnahmen erfordern
sehr große Mittel. Es wird sich nicht alles auf einmal verwirklichen lassen, auch manches Nötige und noch mehr
Wünschenswertes wird noch unterbleiben müssen. Um so
mehr ist es aber nötig, daß die vorhandenen Mittel
auch wirklich da angesetzt werden, wo die Not am dringendsten ist. Um diese Fälle zu erfassen und das Zweckmäßigste dafür in die Wege zu leiten, bedarf es, wie gesagt, der enasten Zusammenarbeit aller in Betracht
kommenden Stellen, d. i. der Gesundheitsämter, Fürsorgeämter, der Ärzteschaft und des Tuberkulosehilfswerkes der NSV. Die Gesundheitsämter werden besonders
mit dem Tuberkulosenhilfswerk ein gutes Zusammenarbeiten suchen, denn in dem Hilfswerk werden sie stets
eine Stelle finden, die in großzügigster Weise Mittel zur
Verfügung stellt in Fällen, wo der Kranke mittellos ist
und sich kein anderer Kostenträger findet. Auf diese
Weise wird der schwere Kampf gegen die Volksseuche
Tuberkulose erfolgreich aufgenommen werden können
und es wird gelingen, diese Krankheit, die noch immer
ungeheuer weit verbreitet ist, immer mehr auszurotten.

l>ie Butter- und ZäuglingslürlorZe im kalimen der
neuen Selundnettsämter
Von Stadtvhysikus Dr. R o b e r t K a v f e r e r
Mit der Einführung des Gesetzes zur Vereinheitlichung
des Gesundheitswesens in Österreich ist die Mutter- und
Säuglingsfürsorge zu den Pflichtaufgaben der Gesundheitsämter geworden. Die Stadt Innsbruck hat nun auch
im Zuge des Aufbaues des Städtischen Gesundheitsamtes
die Fürsorgestellen in der Stadt in eigenen Betrieb übernommen.
Eine der Hauptaufgaben dieser Fürsorgestellen war und
ist auch heute noch der Kampf gegen die hohe Säuglingssterblichkeit. Es wird dabei erinnert, daß um die Jahrhundertwende die Säuglingssterblichkeit 20N> betrug,
d. i. von 100 Neugeborenen starben 20 innerhalb des
1. Lebensjahres, also gewiß eine erschreckende Zahl. Es
ist da hauptsächlich ein Verdienst der aufklärenden Arbeit
der Fürsorgestellen, daß diese hohe Säuglingssterblichkeit
erheblich zurückging. Für Österreich waren es im letzten
Jahr immerhin noch 9 Säuglinge von 100, die im 1. Lebensjahre starben, und der Reichsdurchschnitt betrug zuletzt 6^>. Hervorgehoben muß hier doch werden, daß in
Innsbruck-Stadt die Säuglingssterblichkeit im Jahre
1937 nur 4A betrug, also eine Zahl, die wohl schon nahe
an das herankommt, was überhaupt erreichbar sein
dürfte.
Weiters erfolgt in den Fürsorgestellen auch eine Beratung der werdenden Mütter, und zwar wird sich diese
nicht nur in Erteilung gesundheitlicher Ratschläge zu erschöpfen haben, sondern sie wird auch die häuslichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen müssen, um so schon
eventuell Schädigungen der Frucht im Mutterleibe durch
äußere Einflüsse begegnen zu können. Besonders ledige
Mütter werden hier auch rechtliche Ratschläge erwarten
können. Auch wird die Schaffung der günstigsten Bedingungen für die bevorstehende Entbindung zu berücksich-

tigen sein. Die Säuglingsberatung wird ihre Hauptaufgabe in der Beratung der Mütter über Pflege und Ernährung des Neugeborenen zu erblicken haben.
Wie bei der Bekämpfung der Tuberkulose, so wird auch
bei der Mutter- und Säuglingsfürsorge besonderer Wert
auf ein gutes Zusammenarbeiten aller Stellen zu legen
sein, also mit der Ärzteschaft, den Hebammen und insbefonders auch mit den Einrichtungen des Amtes für
Volkswohlfahrt. Auf die Notwendigkeit einer solchen Zusammenarbeit der Gesundheitsämter mit den Einrichtungen der NSV. weist auch ein eigener Ministerialerlaß vom
16. Februar 1935 hin, und zwar insbesonders unter Hinweis auf eine Anordnung des Hauptamtes für Volkswohlfahrt der NSDAP. Diese Anordnung bringt nämlich
die gewünschte Klarstellung hinsichtlich der Zuständigkeit
des Hauptamtes für Volkswohlfahrt auf diesem Gebiete.
Demnach hat die gesundheitliche Überwachung und ärztliche Beratung der Mütter, Säuglinge und Kleinkinder
grundsätzlich durch die amtlichen Beratungsstellen zu erfolgen. Aufgabe des Hauptamtes für Volkswohlfahrt ist
es dagegen, „in Ergänzung der Arbeit der amtlichen Beratungsstellen den erbgesunden Familien über die Unterstützung von den amtlichen hinaus zusätzlich Mittel zur
Verfügung zu stellen, um wirklich durchgreifend zu helfen
und den bestehenden Notstand zu beheben."
Um den Besuch der Sprechstunden der ganzen Bevölkerung der Stadt zu erleichtern, sind außer der Hauptstelle in der Salurnerstraße noch zwei Nebenstellen in
Pradl und Mariahilf vorhanden. Auch wird die Zeit der
Sprechstunden fo eingeteilt, daß sie für die Mütter am
günstigsten ist. Es wird Aufgabe aller in Betracht kommenden Kreise sein, den Besuch der Fürsorgestellen zu
fördern, und zwar besonders den wirtschaftlich schwä-