Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1990

/ Nr.3

- S.24

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2) Welche Voraussetzungen für eine Nutzwasserabgabe müssen geschaffen werden?
*

*
*

Getrennte Wasserfassungen, Wasserförderungs-,
Aufbereitungs- und Speicheranlagen, Transportleitungen, Verteilernetze, Hausanschlußleitungen,
zusätzliche Hausinstallationen;
die Dimensionierung dieser Anlagen erfordert das
Abschätzen des Nutzwasserbedarfes;
Festlegen von Qualitätsparametern für das Nutzwasser, damit sichergestellt wird, daß bei irrtümlichem Gebrauch keine Krankeiten auftreten und
Ablagerungen im Rohrnetz und in den Verbrauchsanlagen vermieden werden.

3) Welche Maßnahmen macht
die Einführung einer Nutzwasserabgabe
notwendig?
* laufende Kontrollmaßnahmen, um dem Produkthaftungsgesetz BGBI. Nr. 99 vom 21. 01. 1988
entsprechen zu können. Nach diesem Gesetz muß
die Qualität des gelieferten Produktes „Nutzwasser"
deklariert werden. Dabei ist auf bestimmte Eigenschaften von vornherein hinzuweisen, damit der
Abnehmer eine Entscheidungsgrundlage hat, ob er
das Produkt Nutzwasser beziehen will.
* Instandhaltung und Wartung der Anlagen.

Um welche Mengen handelt es sich?

FLUSSBILD DER WV I988
Stadtwerke Innsbruck Wasserwerk

QUELLGEBIET
Mühlau

GW-Werk
I lotting Au-West~
[ R E S T L . QUlÜLEN
Hotting. Igls,
Wüten, Amras

als
Trinkwasser
abzugeben
-, Haushalt

5. 22LJ.G79 in

(Behörden
J Landwirtschaft
"1 I n d u s t r i e
I Gewerbe

1 .978.256 m
"11.804 in
219.7Ü1 m
2.283.049 m

möglicher Einsatz
von Nutzwasser
2.573.342 m J

für

J Freindlieferung
1 Wasserverluste
Werkseigenverbr.
1 Brunnen

3G2.600 nv
GG1 .018 m322.719 m71
333.692 in 3
11.433.518 m3

Straßenreinigung
82.609 m 3
+ 1 .112.769 m 3 N u t z wasse

238.326 m 3
116.354 m 3

4.123.900 in 3
{"max. 27 %

Allein ein Blick auf die max. 27 % der Wasserabgabe, die
durch Nutzwasser, d. h. ein Wasser geringerer Qualität abgedeckt werden könnten, läßt erkennen, daß sich der enorme
Aufwand für die Errichtung und die Instandhaltung eines
eigenen Nutzwassernetzes — ganz abgesehen vom m3-Preis
für das abzugebende Nutzwasser — nicht lohnt. Dabei darf
nicht unberücksichtigt bleiben, daß auch in der Hausinstallation die Installierung eines weiteren Versorgungsnetzes
erhebliche Kosten und Beschwernisse bringt, vor allem stellt
die Verwechslungsgefahr ein zusätzliches Problem dar.

Wasser ist nicht gleich Wasser
Sinnvoller, als die Errichtung von Systemen von Wasser verschiedener Qualität, erscheint, die Ursache für die Belastungen unserer Gewässer an der Quelle zu beseitigen und das
genügend vorhandene Wasser in seiner guten Qualität zu
erhalten. Es gilt, die Kluft zwischen den strengen Qualitätsanforderungen und den dzt. vorhandenen Vollzugsdefiziten
im Gewässerschutz zu schließen.
So sind die gesetzlichen Möglichkeiten zum vorsorglichen
Schutz der für die Trinkwasserversorgung unentbehrlichen
Seite 26

Grundwasservorräte auszubauen. Insbesondere ist eine
wirksame Kontrolle zur Vermeidung der Belastung der
Grundwässer durch (chemische) Schadstoffe aus dem
Bereich des Gewerbes, der Industrie, der Abwässer und
der Abfallbeseitigung vorzusehen;
muß die Landwirtschaft angesichts der Vorschriften Anforderungen an das Trinkwasser mehr als bisher dazu verhalten werden, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel usw.
nur in vertretbarem Maß einzusetzen;
müssen für bereits belastete Grundwasservorkommen
die erforderlichen und sachgerechten Sanierungsmaßnahmen getroffen werden.
Es ist zu hoffen, daß mit der nunmehr vorgesehenen
Novelle zum Wasserrechtsgesetz jene gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, welche den Menschen
und auch uns Innsbruckern in Zukunft reines, natürliches
Trinkwasser in ausreichender Menge sichert.
Gebrauchen wir dann unser Wasser als wichtigstes Lebensmittel bewußt, so können wir uns noch lange daran erfreuen.
Dipl.-Ing. Herwig Herbert,
Direktor des Gas- und Wasserwerkes Innsbruck.

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1990, Nr. 3