Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1939

/ Nr.1

- S.16

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1939_Amtsblatt_01
Ausgaben dieses Jahres – 1939
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Amtsblatt Nr. 1

s
(24 Stunden).- § 60. 3. RGBl. 250/1852, Unbefugtes Schneiteln von
Bäumen: ^^i5 5.— (12 Stunden); § 6. RGBl. 116/1908. Unsachgemäße Abgrabung im Schotterwerk: ^ ^ 20.— (36 Stunden);
§ 6. RGBl. 116/1908. Unsachgemäße Abgrabung im Schotterwerk:
trotz Verbot und Benützung eines Kraftwagens: H^5 10.—
(24 Stunden): Z I b . RGBl. Nr. 30/1881. Übertretung der Eichoorschriften: trotz Verbotes: - ^ ^ 20.— (48 Stunden); § 2. Trichinenbeschauoerordnung, Unterlassung der Beschau von eingebrachtem Stechvieh:
^ ^ 30.— (48 Stunden); § 2. Hausierpatent. Unbefugtes Hausieren
mit Haushaltsgebrauchsartikeln:. Warenverfall; § 60, For tge setz,
Unbe ugte Sckneitelung von Tannen: 12 Stunden; § 60, Fortge etz.
Unbe ugte Schneitelung von Tannen: 12 Stunden; § 60, For tge etz.
Unbe ugte Schneitelung von Tannen: 12 Stunden; § 60. Fortge etz.
Unbe ugte Schneitelung von Tannen:
5.— (12 Stunden);
§ 60. Forstgefetz, Unbefugte Tchneitelung von Tannen:
(12 Stunden); § 60, Forstgesetz, Unbefugte Schneitelung von Tannen
.^.L 5— (12 Stunden); § 60, Forstgesetz. Unbefugte Schneitelung
von Tannen, ^ ^ 20.— (48 Stunden); § 60. Forstgefetz, Unbefugte
Schneitelung von Tannen: ^8°^ 20.— (48 Stunden); § 2, Hausierpatent, Unbefugtes Hausieren mit Gipsfiguren: Warenverfall: Unbefugtes Hausieren in Amras: Warenverfall; Unbefugtes Hausieren
in Mutters: <>?^ 30.—; Unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen auf
Brotsorten in den Allerheiligenhöfen: Verwarnung; Unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen auf Brotsorten: Verwarnung: § 2 ^ 1 der
Milchverkehrsvorschriften: ^ ^ 5.—; § 2^.1 der Milchverkehrsvorschriften: H ^ 5.—; §2^,1 der Milchverkehrsvorfchriften: ^ ^ 5.—;
§ 2^,1 der Milchverkehrsvorschriften: ^ ^ 5.—; § 2^,1 der Milchverkehrsoorfchriften: «H.^5 15.—; § 2 ^ 1 der Milchuerkehrsvorschriften: ^ ^ 5.—; § 2^.1 der Milchverkehrsuorschriften: ^ 8 ^ 5.—.

Leset und beziehet die ostmärkischen Zeitungen, denn sie
sind für euch alle gefchrieben!
Die Zeitung vermittelt nicht nur Bildung und Wissen, Belehrung und Unterhaltung, sie ist vor allem das Bindeglied
zwischen dem deutschen Bürger und seiner Staats- und Parteiführung, feiner Heimatgemeinde und feinen Volksgenossen.
Wer keine Zeitung liest, steht diesen allen ferne.
Darum, deutscher Volksgenosse aus der Ostmark, lese und
beziehe deine heimische Zeitung!

Mitteilungen des stadtpli^Nkates
Stand der Infektionskrankheiten im Dezember 1938
Scharlach: 35 Erkrankungsfälle, kein Todesfall
Diphtherie: 22 Erkrankungsfälle, kein Todesfall
Zahl der Geborenen i m Dezember 1938
Gesamtzahl: 117, davon ? Totgeburten
69 männlich, davon 6 Totgeburten
48 weiblich, davon 1 Totgeburt
Todesfälle im Dezember 1938
c, /Vlci!"ia"IIi6!"S5l6!i"5f!"c>bs 3 2

Gesamtzahl . . . 104
Davon auswärts . 28

Islspnon

462

76 (34 männlich, 42 weiblich)

Bluter H

leider nlcht! —
aber eine andere
wichtige Nachricht

lnnzbruclc, le2l5es-Io5ef»5ts2lle 5lr. 15 /

hat er fur S i e :
„vergessen

lnz.

p«ul unc! I»,eo6os Nuter.

Sie

nicht, rechtzeitig
Ihre Orucksorten

klektro-Vedarfsanikel

durch die

Vuchüruckerei KeliZian Rauch

werden ^liiller

Innsbruck, Innrain Nr. 6-8

r. 25
3ie!1e 4 v. 2292

ergänzen zu lassen."
Ourcli
Sie werben von dieser Firma rasch und

Werde Mttslled

preiswert bedient. — verlangen Sie m,»
verbindlich Kostenvoranschlag und Oruck-

must«.

5inc! zämrl. kac^liüclier u. Xeiisclirilten zoxvie IInterieken.

lernrui VIII/2278

der NW.