Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.4

- S.1

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V. d.d.

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Nr. 5

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15. April 1935

1. Jahrgang

Der Iahresvoranschlag für
Von Regierungskommisfär Kran5 Fischer
Als im Jahre 1931 die Verwaltungsreform im
Stadtmagistrate durchgeführt wurde, wurde der Verwaltungskörper des Magistrates in das MagistratsPräsidium, die Magistrats-Direktion und acht Abteilungen gegliedert. Die gesamten Aufgaben des Stadtmagi
strates wurden dieser Gliederung entsprechend aufgeteilt; jede Doppelgeleifigkeit ist hiedurch ausgeschlossen.
Diese Einteilung bildet auch die Grundlage für den
Aufbau des Voranschlages. Jede Abteilung trägt die
Verantwortung für die ihr im Voranschlage zugewiesenen Einnahmen und Ausgaben.
Nachfolgende Zeilen haben nur den Zweck, eine
Uebersicht über den Wirtschaftsplan für das laufende
Jahr zu geben. Eine erschöpfende Darstellung des Wirtfchaftsplanes ist im Rahmen dieses Aufsatzes nicht
möglich; es können nur interessante Einzelheiten gebracht werden, die eine beschränkte Einführung in die
gesamte Wirtjchaftsverwaltung der Stadtgemeinde ermöglichen.
^) Magiftratspräsidium.
Unter diesem Titel sind alle Auslagen der Gemeinde
zusammengefaßt, die durch die Bezahlung von Funktionsgebühren an den Bürgermeister, Regierungskommissär und andere Mitglieder des Gemeindetages auflaufen. Ferner ist darin der Sachaufwand für diese
Funktionäre an Amtserfordernissen, Vertretungsgebühren, Reisekosten usw. enthalten; ebenso die Auslagen
der Stadt für ihre Mitgliedschaft bei Körperschaften,
wie z. V. die Mitgliedschaft zum Städtebund, zur Ge
sellschaft für Straßenwesen, zum Heimatschutzverein und
andere, welche die Stadt ideell zu unterstützen verpflichtet ist. Alle diese Auslagen sind für 1935 mit
8 45.540.— und damit um rund 5 30.000.— niedriger
veranschlagt als im Vorjahre. Der Bürgermeister. Re
gierungskommissär, erhält die Bezüge der 1. Dienst
Klasse, 1. Gehaltsstufe des Gehaltsschemas für die Bundesbeamten, die für die Stadtgemeinde eine Ausgabe

von 8 17.840.— im Jahre bedeuten. Die Nettobezüge
des Bürgermeisters betragen monatlich 8 1283.—. Für
die Bezahlung von Funktionsgebühren an den vom
künftigen Gemeindetage zu wählenden BürgermeisterStellvertreter und für die Bezahlung besonderer Dienstleistungen von Mitgliedern des Gemeindetages wurde
ein Betrag von 8 15.600.— vorgesehen, der voraussichtlich nur Zum Teile benötigt werden wird, da die Einbe.
rufung des Gemeindetages durch die verzögerte Gesetzwerdung des Stadtrechtes erst zu einem späteren Zeitpunkte möglich sein wird, als ursprünglich anzunehmen
war.
L) Magistrats-Direktion.
Das Erfordernis aus diefem Titel beträgt 8 1,181.830.
Der auf den ersten Blick unverständlich hohe Betrag
erklärt sich daraus, daß der Magistrats-Direktion, die
an und für sich nur einen Personalaufwand von
8 57.850.— erfordert, die Gehaltsrechnungsstelle, die
verschiedenen Hilfsämter und das Archiv mit einem
Personalaufwand von 8 101.850.— unterstellt sind und
daß weiters mit Rücksicht auf die der Magistrats-Direktion zufallenden Personal- und Gehaltsagenden bei
der Magistrats-Direktion auch die Sozialversicherungsbeiträge für die Beamten, Angestellten und Arbeiter
aller städt. Aemter und der diesen unterstellten Betriebe
sowie sämtliche Ruhe- und Versorgungsgenüsse für
städt. Beamte und Arbeiter und deren Hinterbliebene
verrechnet werden. Außerdem werden zu Lasten der
Magistrats-Direktion auch die Auslagen für die Fremdenverkehrsförderung mit 8 28.000.— und weiters mit
einem Betrage von 8 31.000.— die Subventionen ver
bucht, die von der Stadtgemeinde aus dem Gesichtspunkte der Kunstförderung bewilligt wurden, wie z. V.
die Subventionen für das Ferdinandeum, für das
Volkskunstmuseum, für das städt. Orchester usw. Die
Ausgaben für die Magistrats-Direktion setzen sich damit in der Hauptsache zusammen aus dem Personal-