Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1939

/ Nr.1

- S.4

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Amtsblatt Nr. 1
Zur Anzeige sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
1. Das Familienhaupt,
2. derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
3. jede Perfon, die bei dem Tod zugegen war oder von
dem Sterbefall aus eigener Wahrnehmung unterrichtet ist.
Eine AnZeigepflicht besteht nur, wenn eine in dieser
Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder
an der Anzeige verhindert ist. D i e A n z e i g e ist
m ü n d l i c h z u e r s t a t t e n . (§33 des Personenstandsgefetzes).
Bei der Anzeige eines Sterbefalles soll der Anzeigende
nach Möglichkeit die Geburtsurkunde des Verstorbenen
und, falls er verheiratet war, auch feine Heiratsurkunde
vorlegen.
Für die Anzeige von Sterbefällen in öffentlichen und
privaten Entbindungs-, Hebammen-, Kranken- und ähnlichen Anstalten, in öffentlichen Heil-, Pflege- und Entziehungsanstalten u. dgl. gilt das bei den Geburtsfällen
in den gleichen Anstalten Gesagte (§ 34 des Personenstandsgesetzes).

Wer der Anzeigepflicht bei Geburts- und Sterbefällen
nicht nachkommt, ist strafbar (§ 68 des Personenstandsgesetzes).
C Bei Eheschließungen:
Eine staatlich gültige Ehe kann nunmehr nur vor dem
"Standesbeamten geschlossen werden (§ 15 des Ehegesetzes,
ÖLGVl. Nr. 244/1938). Die Eheschließungen finden vom
1. Jänner 1939 an nicht mehr vor der Bezirkshauptmannschaft, sondern vor dem Standesbeamten der neuerrichteten Standesamtsbezirke statt. Jeder, der die religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung vornimmt, bevor die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen ist, wird
mit Geld oder Gefängnis bestraft. Eine Bestrafung tritt
nicht ein, wenn einer der Verlobten lebensgefährlich erkrankt und ein Aufschub nicht möglich ist sH 67 des Personenstandsgesetzes). Zuständig für die Vornahme der
Eheschließung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk
einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Hat keiner der Verlobten feinen Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland, so ist für die Eheschließung der Standesbeamte des Standesamtes I in Berlin zuständig l§ 19 des
Ehegesetzes, ÖLGVl. Nr. 244, 1938, I I . I l i , 2499/176).

»aslnnsbruckerLtadtarcliw
Vor Kunden
Von Dr. K a r l Schadelbauer
I n jedem Monat sollen einige kurze Notizen, die dem „Tiroler
Voten", der Pusch"en Stadtchronik oder einer anderen Stelle entstammen, berichten, was sich vor hundert Jahren in der Stadt Innsbruck ereignete.
1839 — Jänner: 1. — Schon um VB Uhr muh die Feuerwehr
nach Kematen ausrücken, wo die Nebengebäude des Tiefenthalerschen Wirtshauses abbrannten. Um 6 Uhr zieht die Musik des
Kaiserjägerregiments durch die Stadt, um das neue Jahr einzuleiten.
Abends wurde im Theater die Oper „Der Postillon von Lonjumeau" gegeben.
6. wird im K. k. Nationaltheater das Scherzspiel „Das Gut
Waldegg, die Hufaren und der Kinderstrumpf" aufgeführt.
9. gibt der Musikoerein ein Konzert im Redoutensaal, bei
dem u. a. die e-moll-Symphonie von Beethoven zur Aufführung
kommt.
13. eine zugunsten der Armen abgehaltene Redoute mit
Prämienlotterie, bei der es 200 Gewinste gab und 20.000 Lose verkauft wurden, bringt einen Ertrag von 1827 Gulden.
18. im Cafe „Katzung" tritt ein Tierstimmenimitator auf.
2N. nächtigt der bayrische Kronprinz als Graf von Werdenfels in der „Goldenen Sonne".
30. die feit einigen Tagen herrschende, trockene Kälte erreicht
14 Grad. Der Armenfonds der Stadt erhält durch die Neujahrsentschuldigungskarten einen Betrag von 689 Gulden. I n Innsbruck
hatten 1371 Personen, in Mitten 266. Hötting 52 und Pradl 31
solche Karten gelöst.
Eine 5 Lot schwere Semmel kostet 1 Kreuzer, ein 3 Pfund, 3 Lot
schweres Schwarzbrot 4 Kreuzer und ein Pfund Rindfleisch vom
Mastvieh ohne Zuwaage 11V4 Kreuzer.

Die lnnsbrucker clironlk des
Gottfried?ulcli von 1765 bis 17S1
VonDr. KarlSchadelbauer
(17. Fortsetzung)
(1785.) 4. Oktober: Um das Andenken an den schmerzlichen
Trauerfall am 18. Aug. zu verewigen, ließ I.Maj. die verwitwete
Kaiserin alsbald nach dem Hinscheiden höchstihres innigst geliebten
Kais. Gemahls Franz I. das Zimmer, in welchem dieser Fall geschah,
in eine Kapelle umwandeln und an der Stelle, wo höchstderselbe
seinen Geist aufgab, einen Altar setzen. Von Rom ist nicht nur
allein die päpstliche Bewilligung, daß die gen. Stätte zu einer
öffentlichen Kapelle gemacht werde, angelangt, sondern es haben
auch S. päpstl. Heiligkeit unterm 14. Sept. allen Christgläubigen.

beitrage ium
blatt der Qaunauptttadt Innsbruck

welche den 18. jeden Monats im Jahre darin ihre Andacht verrichten werden, besondere Ablässe verliehen. Das hw. Ordinariat
erlaubte auch auf erhaltene päpstl. Bewilligung vom 25. v. M., daß
diese Kapelle durch den Dekan Weyeter oder Pfarrer Obinger
benedicirt werde. Da nun erwähnte Kapelle in soweit hergestellt
wurde, daß das hl. Meßopfer in derselben verrichtet werden kann,
so wurden heute als am Namenstage des verewigten Kaisers darin
mehrere Messen gelesen.
Anmerkung: I n Zukunft sollen täglich 2 hl. Messen daselbst von
den ??. Franziscanern, deren Kloster das nächste an der K. K. Hofburg ist, gelesen werden. Um dieser HI. Stätte eine besondere Zierde
zu verschaffen, wurde auch am 30. o. M. mit dem Statuar Anton
Joseph Sartori von Sacco wegen Verfertigung und Errichtung der
zu dieser Kapelle, und zwar auf den Altar bestimmten 5. resp.
6 Statuen, wie nämlich solche bei den ??. Capuzinern in Wien in
dortiger Gruft zu sehen sind, aus Alabaster — IV». für 1200 fl. —
und zwar jede aus einem Stücke, ein Contract abgeschlossen.
?M. Der Alabaster wird aus Fleims genommen. Hinter dem
Altar finden wir folg. Inschrift auf schwarzen Marmor:
n. o. Hl. Ueuioriae aeternae lati», quo ?rineepz optiinus — I"lironi
Necu« — kopuli Delirium — ?r2nci8eu8 V. <^. Iloiu. Imp. ^uß. l^erni.
et Hier«8. üex, N. v . Netr. I.otl». et Lar vux — XVIII.
UD(!(!I^XV
vit«e ni« I««i et nol»Ì8 ereptu« —
«teritati ? i

Die vorgenannte Hofburglapelle im 2. Geschoß des Hofgassentrattes beschreibt H. Hammer in feinem Vuche ..Die Paläste und Vüraerbauten Inns«
brucks" (S. 79) wie folgt: ..Viereckiger Raum mit flacher Altarnische in der
Ostwand, Emvore in der Westwand. Die Längswände durch flache Vilaster
aus grauem Stuclmarmor mit goldenen, korinthischen Kapitalen gegliedert,
zwischen ihnen an der Straßenseitessenstermit Oberlichtern, an der Innen»
wand eine die ^enstergliederung nachahmende ^elderuna. Die Wände und
die auf lleinen Stichtavven ansetzende Machdecke mit geschweiften Ralimungcn und Rolaillen in Gold auf Weih. I n der mit grauem Stucloluftro ausgekleideten Wand der Altarniscke gemalte Reliefaruvve Gott Vaters mit
trauernden Engeln von Franz Anton Leitensdorfer (1721—1795). Auf der
schwarzmarmornen Altarmensa vlasttsche Gruvve der Viet» mit ,wei trauernden ssrauen. signiert Antonius Jos. Tartori »nnipnit 17tttt. llasslzierendes
Tvätrololo. weiche, schon mehr aebaltene Gmvfindung. klassisch ideale Kövfe
reiche, nock etwas lleinlnitteriae Gewandfaltung. An der linken Wand Qlgemälde: Erzengel Michael, nl. Kieronvnms (18. Jahrhundert, vermutlich
von I o h . Georg GrasmaNr), kniender Christus mit Kreuz (1«. Jahrhundert).
Nach dem alten, tirolischen Künttlerlerilon von Lemmen stellen die Statuen
unter dem Kreuz Johann und Magdalena vor und kam der Alabaster aus
Castello im chleimstale.
Beilage Nr. 11: Das Gubernium fordert über Auftrag Ihrer Matestat am
12. Oktober 1765 alle geistlichen und weltlichen Obriakeiten auf. für den verstorbenen Kaiser,Exeauien (d. f. Totenfeiern) abzuhalten und darüber dann
;u berichten.

12. Oktober: Heute starb Frau Maria Anna Margreth Rosa
Freiin v. Coreth geb. Gräfin o. Stachelburg.
15. Oktober: Heute als am hö. Namenstaq I.Maj. der Kaiserin
Maria Theresia war feierliches Hochamt und Tedeum. so der hw.
H. Abt von Mitten hielt, jedoch war das K. K. Hoforatorium und