Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1939

/ Nr.1

- S.2

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Amtsblatt Nr. 1
Hotel „Fürstenhaus", das Hotel „Achenseehof" samt
Wiesen- und Waldbesitz, Zwei Personendamvser und emen
Schleppdampfer, ferner das Bezugsrecht auf einen auf
der Scyifsswerft in Lmz im Bau vefmdlichen Dampfer
gegen Bezahlung eines Preises von 4,000.000 Kronen,
veroindlicy bis Ende Oktober 1911, zum Kaufe an. Vorbehalten war die kirchenbehördliche Genehmigung für das
Sttft und die Bedingung, daß die Stadt Innsvruck die
Konzession zur Ausnutzung des Achensees für elektrische
Krastzwecke unter annehmbaren Bedingungen erhalte.
Auf dieser Grundlage wurde an die weitere Durchführung
geschritten. Allein das Stiftskapitel beschloß nachträglich,
den Kaufpreis auf 4,500.000 Kronen zu erhöhen. M u
dem Eisenbahnministerium wurde auf Grund diefes Vorvertrages gemäß Gemeinderatsbeschlusses vom 3. Oktober
1911 ein Schlußbrief gewechselt, in dem ein genaues
Übereinkommen zur Nutzbarmachung des Achensees entworfen war. Wiederum Zogen sich die Verhandlungen
hinaus, Jahre vergingen, und nachdem der Krieg ins Land
gezogen war, verzeichnete lakonisch ein Brief an das
Eisenbahnministerium vom 29. April 1916, daß die Verhandlungen mit dem Stift Fiecht kein positives Ergebnis
zeitigten und mit dem Tode des Abtes Albert Wildauer
abgebrochen wurden. Daher seien auch die Vorbedingungen des genannten Schlußbriefes nicht erfüllt, und die
Stadt erachte Verbindlichkeiten aus dem Schlußbrief für
erloschen.
Als nach Kriegsende im Jahre 1919 die Wirtschaft sich
wieder zu beleben schien, nahm die Stadt Innsbruck die
Fühlung mit dem Stift Fiecht neuerdings wieder auf, diesmal nnt mehr Erfolg. I n schwierigen Verhandlungen
kamen mehrere Verträge zwischen der Stadt Innsbruck
und dem Stifte Fiecht zustande, denen die Stadt Innsbruck mit Gemeinderatsbeschluß vom 5. April 1919 die
Zustimmung gab, und zwar
a) ein Wasserbenützungsvertrag,
b) ein Kaufvertrag über den am Achensee befindlichen
Grundbesitz des Stiftes Fiecht samt der Achenseefchiffahrt und
c) ein Nachtragsübereinkommen, in welchem gegenseitige Rücktritts- und Rückkaufsrechte eingeräumt
wurden.
I m Wasserbenützungsvertrag vom 6. April 1919 räumt
das Stift Fiecht als Besitzer des Achensees der Stadtgemeinde Innsbruck und Rechtsnachfolgern das ausschließliche Recht ein, aus dem Achensee zeitlich und umfänglich unbeschränkt zum Betrieb eines Kraftwerkes
Wasser in den I n n abzuleiten, und zwar gegen Bezahlung
eines Entgeltes von 1,200.000 Kronen und dauernde
Lieferung einer bestimmten Strommenge für eigene
Zwecke des Stiftes. I m Kaufvertrag vom 10. April 1919.
abgeschlossen zwischen dem röm.-kath. Venediktinerstift
St. Georgenberg in Fiecht als Verkäufer einerseits und
der Stadtgemeinde Innsbruck als Inhaberin des Elektrizitätswerkes Innsbruck als Käuferin andererseits wurde
dann die Übergabe der am Achensee gelegenen Besitzungen des Stiftes wie der Hotels „Fürstenhaus" und „Seehof", der Waldungen und des Grundbesitzes, die Jagdund Fischereirechte, ferner der Dampfschiffe „St. Josef"
und „St. Venedikt" und des Motorschiffes ,.8te11a inari8"
an die Stadtgemeinde Innsbruck zu einem Kaufpreis von
2,500.000 Kronen vereinbart, wobei ein Rückkaufsrecht
vorgesehen war. I m Nachtragsvertrag vom 11. April
1919 sind die gegenseitigen Bedingungen für beide Kaufverträge enthalten. Demnach erwarb die Stadt Innsbruck
damit um den Betrag von 3,700.000 Kronen vom Stifte
Fiecht das Wasserbezugsrecht am Achensee und die zugehörigen Besitzungen samt den Achenseeschiffen. Hiezu

kam noch ein Betrag von 100.000 Kronen, den die
Stadt Schwaz für den Rücktritt als selbständiger Interessent von dem ihm früher eingeräumten Recht zum Ankauf des Achensees erhielt, wobei dieser Stadt noch das
Recht auf bevorzugte Stromlieferung von 1200 ?i5 zugestanden wurde. Zur Finanzierung des Ankaufes gewährte die Sparkasse der Stadt Innsbruck der Stadtgemeinde Innsbruck ein Kontokorrentdarlehen von
^.600.000 Kronen, dessen Verzinsung und Tilgung dem
Elektrizitätswerk Innsbruck angelastet wurde.
Durch den Abschluß dieser Verhandlungen setzte sich der
Gemeinderat von Innsbruck unter Führung des Ehrenbürgermeisters Wilhelm Greil und der Ehrenbürger
Dr. Anton Winkler und Karl Kapferer ein unvergängliches Denkmal, weil damit der Grundstein für eine bedeutsame elektrizitätswirtschaftliche Entwicklung der
Stadt und des Landes Tirol gesetzt war.
Die weitere Arbeit galt zunächst der grundbücherlichen
Durchführung des Kaufvertrages und der Beibringung
der hiefür erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
Wahrscheinlich infolge der in den späteren Jahren eintretenden Geldentwertung wurde in der Öffentlichkeit
Kritik über die Legalität des Vertragsabschlusses mit dem
Stifte Fiecht laut, weil die unter der Herrfchaft der
monarchistischen Verfassung notwendige Genehmigung
des Kaisers, die der Bundespräsident angeblich hätte ausüben sollen, nicht erteilt worden sei. Allein durch das
Schreiben der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei
vom 18. Oktober 1921 wurden alle diese Zweifel zerstreut.
Eindeutig ist darin festgelegt, daß die ehemalige Kompetenz des Kaisers in dieser Frage nicht auf den Bundespräsidenten übergegangen ist und daß die zwischen der
Stadt Innsbruck und dem Stifte Fiecht abgeschlossenen
Verträge vom verfassungsrechtlichen Standpunkte rechtswirksam und in keiner Weise anfechtbar sind.
Die wasserrechtlichen Verhandlungen zur Nutzbarmachung des neu gewonnenen Wasserrechtes liefen nach
mehreren Seiten. Da der natürliche Abfluß des Achenfees
und einiger Zuflüsse nach Bayern gerichtet sind und die
Absicht bestand, auch" Zuflüsse des Ächenbaches, die nicht
in den Achensee mündeten, in den Achensee umzuleiten,
nahm die Stadt die Verhandlungen mit der bayrischen
Regierung, bzw. den bayrischen Interessenten auf, die
auf sehr beachtliche Schwierigkeiten stießen, und erbat
sich hiebe: die Unterstützung der Tiroler Landesregierung
und der österreichischen Bundesregierung. Stadt und Landesregierung vertraten hiebei den Standpunkt der völligen Freiheit Tirols in der Benützung seiner Wasserkräfte. Die bayrischen Interessenten verlangten für die
Umleitung des Wassers derart hohe Entschädigungen, daß
die Errichtung des Wasserkraftwerkes ernstlich gefährdet
war. Bei den Verhandlungen mit der bayrischen Regierung und den Interessenten in den Jahren 1920 bis 1923,
bei denen auch als Gegenstück die Haltung Tirols in der
Frage des Oberinn-Kraftwerkes, das auf bayrischem Boden unter Berührung tirolischer Wasserrechtsinteressen
am I n n geschaffen werden sollte, ausgespielt wurde, kam
es erst nach langem Bemühen zu einem brauchbaren Ergebnis. Auch mit den Firmen Ienbacher Berg- und Hüttenwerke von I . und Th. Reitlinger in Wien und
Ing. Friedrich Reitlinger in Ienbach, die am Kasbach bei
Ienbach ein Kraftwerk besaßen, mußten im Jahre 1920
Vereinbarungen getroffen werden.
Über Ansuchen erteilte das Vundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft in Wien der Stadt Innsbruck
mit Bescheid vom 18. Juli 1923 die Genehmigung zur
Ausnützung der Wasserkräfte des Seegebietes des Achensees und bewilligte am 24. April 1924 grundsätzlich die