Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1989

/ Nr.5

- S.22

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Stadtgemeinde Innsbruck
Zahl: 1-5862/1989

Volksbegehren zur Senkung der Klassenschülerzahl
VOLKSBEGEHREN,
das auf die Erlassung eines Bundesgesetzes betreffend eine Novellierung (12. Schulorganisationsnovelle) des Schulorganisationsgesetzes vom 25. Juli 1962, BGB1.
Nr. 242/1962, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGB1.
Nr. 327/1988 (11. Schulorganisationsnovelle)
gerichtet
ist
(„Volksbegehren zur Senkung der
Klassenschülerzahl").
Verlautbarung
über das Eintragungsverfahren
Auf Grund der im „Amtsblatt zur
Wiener Zeitung" vom 17. März
1989 veröffentlichten Entscheidung des Bundesministers für
Inneres, mit der dem Antrag auf
Einleitung des Verfahrens für ein
Volksbegehren, das auf die Erlassung eines Bundesgesetzes betreffend eine Novellierung (12. Schulorganisationsnovelle) des Schulorganisationsgesetzes vom 25. Juli
1962, BGB1. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. Nr. 327/1988
(11. Schulorganisationsnovelle)
gerichtet ist (Volksbegehren zur
Senkung der Klassenschülerzahl),
stattgegeben wurde, wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können
innerhalb der vom Bundesminister für Inneres gemäß § 5 Abs. 2
des Volksbegehrengesetzes 1973,
BGBI. Nr. 344, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBI. Nr. 116/1977
und Nr. 233/1982 festgesetzten
Eintragungsfrist, das ist
vom Montag, dem 29. Mai 1989,
bis (einschließlich) Montag, dem
5. Juni 1989,
in den Entwurf des Gesetzes,
dessen Erlassung begehrt wird,
Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift (Familien- und Vorname)
in die Eintragungsliste erklären.
Die Eintragung hat außerdem das
Geburtsdatum und die Adresse
des Stimmberechtigten zu enthalten.

Seite 22

Eintragungsberechtigt sind alle
Männer und Frauen, die die österreichische
Staatsbürgerschaft
besitzen, am Stichtag (1. Mai
1989) das 19. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 1969 und
ältere sowie die vom 1. Jänner bis
1. Mai 1970 Geborenen), vom
Wahlrecht zum Nationalrat nicht
ausgeschlossen sind und in der
Gemeinde ihren ordentlichen
Wohnsitz haben oder im Besitz
einer Stimmkarte sind.
Die Eintragungslisten liegen in
den folgenden Eintragungsstellen
auf:
1. Im Stadtsaalgebäude, Universitätsstraße 1, für die Wahlsprengel 1—8, 10—12,14—17,
20,95;

11. in der Volksschule Mühlau,
Hauptplatz 3, für die Wahlsprengel 120—121;

1989, bis einschließlich Freitag,
dem 2. Juni 1989, können Stimmkarten nur mehr während der Eintragungsstunden bei der zuständi12. in der Volksschule Neu-Arzl II, gen Eintragungsstelle begehrt
Rotadlerstraße 10, für die werden, in deren Stimmliste die
Wahlsprengel 72, 122—123, Stimmberechtigten eingetragen
135—142;
sind.
13. in der Volksschule Arzl,
Framsweg 19, für die Wahl- Inhaber von Stimmkarten werden
in Innsbruck in allen Eintragungssprengel 131—134;
stellen zugelassen.
14. im Verkehrsamt Igls, Hilberstraße 15, für die Wahlspren- Nach Maßgabe der sinngemäß
anzuwendenden Bestimmungen
gel 143—145;
der Nationalrats-Wahlordnung
15. in der Fliegenden Eintra1971 gelten hierfür folgende
gungsstelle für Pfleglinge in
Heil- und Pflegeanstalten (nur
für Besitzer von Stimmkarten). V e r b o t e :

Dort ist auch der Entwurf des
Gesetzes, der Gegenstand des
2. im Amtsgebäude Haydnplatz, Volksbegehrens ist, angeschlagen.
Haydnplatz 5, für die Wahl- Bei den Eintragungsstellen hängt
sprengel 19, 21—27, 29—30; auch das Straßenverzeichnis aus,
aus dem jedermann den für seine
3. in der Volks- und HauptWohnadresse zuständigen Wahlschule, Leopoldstraße 15, für
sprengel ersieht.
die Wahlsprengel 31—34, 36,
38-46;
Eintragungen können in der
jeweils zuständigen Eintragungs4. in der Landesberufsschule für
stelle zu folgenden Zeiten vorgeMetallgewerbe, Mandelsbergerstraße 12, für die Wahl- nommen werden:
sprengel 47—53;
5. in der Volksschule Pradl-Leitgeb II, Pradler Platz 8, für die
Wahlsprengel 54, 56, 60—69,
76—77, 83—84;

Am Montag, dem 29. Mai,
Dienstag dem 30. Mai und
Mittwoch, dem 31. Mai 1989,
von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr;
am Donnerstag, dem 1. Juni und
Freitag, dem 2. Juni 1989,
von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr;

6. in der Volksschule Reichenau,
Wörndlestraße 3, für die
Wahlsprengel 55, 57—58, 73, am Samstag, dem 3. Juni und
78, 81, 85—94;
Sonntag, dem 4. Juni 1989,
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr;
7. in der Volksschule Pradl-Ost I,
Siegmairstraße 1, für die am Montag, dem 5. Juni 1989,
Wahlsprengel 70—71, 74—75, von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
79—80, 82, 125—129;
Stimmberechtigte, die in der
8. im Wohnheim Hötting, Schul- Stimmliste der Stadtgemeinde
gasse 8a, für die Wahlsprengel Innsbruck eingetragen sind, kön96—100, 103;
nen bis einschließlich Freitag, dem
26. Mai 1989, die Ausstellung von
9. in der Hauptschule Hötting,
Stimmkarten beim städtischen
Fürstenweg 13, für die WahlEinwohneramt, Innsbruck, Innsprengel 101, 104—111, 118,
rain 10, 1. Stock, beantragen
130;
(Montag bis Donnerstag von
10. in der Volksschule Allerhei- 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von
ligen, Karl-Innerebner-Str. 70, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie
für die Wahlsprengel 9, 13, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00
Uhr). Von Montag, dem 29. Mai
102, 112—117, 119, 124;

Gemäß § 13 des Volksbegehrensgesetzes 1973 im Zusammenhang
mit § 61 Abs. 1 und 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1971 ist im Umkreis von 20 m vom Eingang der
Gebäude, in denen sich Eintragungsstellen befinden, jede Art
der Werbung, die das Volksbegehren zum Inhalt hat, insbesondere auch durch Ansprachen an
die Stimmberechtigten, durch
Anschlag oder Verteilen von Aufrufen, ferner jede Ansammlung
sowie das Tragen von Waffen
jeder Art verboten. Das Verbot
des Waffentragens bezieht sich
nicht auf jene Waffen, die während der Zeit des Eintragungsverfahrens von öffentlichen, im betreffenden Umkreis im Dienst
befindlichen Sicherheitsorganen
nach ihren dienstlichen Vorschriften getragen werden müssen.
Übertretungen dieser Verbote
werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe
bis zu 3.000,— S, im Falle der
Uneinbringlichkeit mit Arrest bis
zu zwei Wochen geahndet (§ 61
Abs. 3 Nationalrats-Wahlordnung 1971).

Innsbruck, im Mai 1989

Der Bürgermeister:
Romuald Niescher

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1989, Nr. 5