Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1989

/ Nr.4

- S.24

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„Willy Hermann, Wirkwarenerzeugung
Gesellschaft
m.b.H.",
Maria-Theresien-Straße 42 (weitere
Betriebsstätte von Hard, Oberer
Achdamm, 10), Wirker
„Tiroler-Repro Druckformen Gesellschaft m.b.H.", Etrichgasse 18 a,
Erzeuger von Druckformen für die
Massenherstellung von Vervielfältigungen
Franz Strobl, Franz-Fischer-Straße
39, Versicherungsmakler
Hermann Dellemann, Colingasse 9,
Chemischputzer
Eischa Eleonora Gebhart, Weingartnerstraße 116 a, Taxigewerbe, beschränkt auf 1 Pkw

Irina Sailer, Amraser-See-Straße 56 a,
Handelsgewerbe, beschränkt auf
den Einzelhandel
Andreas Wienerroither, Anichstraße
38, Blumenbinder
Manfred Rochelt, Conradstraße 7,
Zahntechniker
Dorothea Triendl, Salurner Straße 15,
Handelsgewerbe, beschränkt auf
Gegenstände
kunstgewerblicher
Art, Lampen u. Kleinmöbel
Dorothea Triendl, Salurner Straße 15,
Erzeugung v. Leuchten aus Papier,
Zellophan u. ähnlichen Stoffen unter Ausschluß jeder Tätigkeit, die
einem gebundenen, handwerksmäßigen oder konzessionierten
Gewerbe vorbehalten ist

Die Stadtplanung informiert + Die Stadtplanung informiert

STADTMAGISTRAT INNSBRUCK

Öffentliche Ausschreibung
Ausschreibende Stelle: Stadtbauamt Innsbruck, Fallmerayerstr. 1, 6020 Innsbruck
Gegenstand: Lieferung eines Klein-LKW-Fahrgestelles für Pritschenaufbau
(zul. Gesamtgewicht 3.500 kg)
Die Ausschreibungsunterlagen können ab sofort gegen Erlag von S 100,—
Unkostenbeitrag beim städt. Zentralhof Reichenau, Roßaugasse 4, 6020 Innsbruck behoben oder per Nachnahme angefordert werden.
Abgabetermin: Die Angebote sind bis spätestens Montag, den 8. Mai 1989, um
11 Uhr im Stadtbauamt Innsbruck, Fallmerayerstraße 1, Neues Rathaus,
Zimmer 403 abzugeben oder zeitgerecht an dieses einzusenden. Angebote, die
nicht bis zu diesem Zeitpunkt eingelangt sind, können nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn das Datum des Poststempels vor diesem Termin liegt.
Angebotseröffnung: Diese findet am Montag, den 8. Mai 1989, um 11 Uhr im
Stadtbauamt Innsbruck, Fallmerayerstraße 1, 3. Stock, Zimmer Nr. 416 statt.
Es steht den Bietern frei, der Angebotseröffnung beizuwohnen.
Der Abteilungsleiter:
(Dipl.-Ing. Angerer)
Obersenatsrat

In der Gemeinderatssitzung vom 30. März 1989 wurden folgende
Änderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen beschlossen:
ENTWURFE:
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/gx, Mühlau, Bereich
nördlich Haller Straße 73
Der gegenständliche Bereich wird
von „Hauptbahn" in „Sonderfläche im Freiland — Kleingärten"
umgewidmet.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
14/s, Wüten, Bereich Innrain 68
und 70
Im vorliegenden Entwurf werden
die Rahmenbedingungen für eine
mögliche Neuverbauung mit offener Bauweise, einer Geschoßflächendichte von 1,10, 5 Vollgeschoßen und einer Wandhöhe von
15,0 m festgelegt.

Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
55/ai, Hötting, Bereich Schneeburggasse 54 a — 72, östlich
Schlotthofweg
Im Planungsbereich werden die bisher zulässigen 3 Vollgeschoße und
— in Anlehnung an die westlich und
östlich angrenzenden Geschoßflächendichten — eine Geschoßflächendichte von 0,5 festgelegt. Darüber hinaus werden die erweiterten
Abstandsbestimmungen aufgehoben.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
51/bt, Hötting Au, Bereich zwischen Inn und Dr.-Stumpf-Straße,
westlich des Hauses Nr. 55 (3. Entwurf, ZNr. 3008)

Änderung von Flächenwidmungs- und
Bebauungsplänen
Erlassung einer Bausperre gemäß § Gegenüber dem 2. Entwurf wird
29 TROG für den Bereich des Ent- der Planungsbereich im Westen des
wurfes des Bebauungsplanes Nr. Planungsgebietes reduziert und en14/s, Wüten, Bereich Innrain 68 det nun unmittelbar an der geplanten Verbindungsstraße zwischen
und 70
Zur Sicherstellung einer geordneten Dr.-Stumpf-Straße und Uferstraße.
Bebauung im Sinne des aufgelegten Sonstige Änderungen gegenüber
Entwurfes wird die Erlassung einer dem 2. Entwurf wurden nicht vorgenommen.
Bausperre beantragt.
Die Entwürfe, bestehend aus zeichEntwurf des Baudichtenplanes
nerischer Darstellung, Wortlaut
Nr. 52/ak, Igls, Lanser Straße, im
und Planzeichenerklärung, sind
Bereich zur KG. Lans
während der Amtsstunden in den
Entsprechend dem GeschoßfläSchaukästen des Stadtplanungsamchendichtekonzept für Igls wird im
tes, Fallmerayerstraße 1, 4. Stock,
vorliegenden Planungsbereich die
vom 11. 4. bis 17. 5. 1989 einsehbar.
Geschoßflächendichte mit 0,33
Darüber hinaus können weitere Infestgelegt.
formationen zu den aufgelegten
Erlassung einer Bausperre gemäß § Entwürfen während der Parteien29 TROG für den Bereich des Ent- verkehrszeit von 8.00 bis 10.00 Uhr
wurfes des Baudichtenplanes Nr. von den zuständigen Sachbearbei52/ak, Igls, Lanser Straße, im Be- tern eingeholt werden.
Jeder, dem die Stellung eines Gereich zur KG. Lans
Zur Sicherstellung der Geschoßflä- meindebewohners zukommt, hat
chendichtefestsetzung im Sinne des das Recht, innerhalb der Aufleaufgelegten Entwurfes wird die Er- gungsfrist zum Entwurf schriftlich
lassung einer Bausperre beantragt. Stellung zu nehmen.

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STADTMAGISTRAT INNSBRUCK
Stadtbauamt

Öffentliche Ausschreibung
Art und Umfang: Hangsanierungen und Errichtung von Stützmauern an der
oberen Riedgasse.
Teilnahmeberechtigte Firmen: Alle konzessionierten Bauunternehmungen,
welche einen Firmensitz in Innsbruck-Stadt haben und ähnliche Bauvorhaben
auf den Gebieten des Straßen- und Betonbaues bereits durchgeführt haben und
die entsprechende Leistungsfähigkeit nachweisen können.
Unterlagen: Die Anbotsunterlagen können ab sofort im Stadtbauamt Innsbruck, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 452, gegen Bezahlung einer Gebühr
von S 300,— behoben werden. Eine Zusendung ist nicht vorgesehen.
Anbotsabgabe: Die Anbote sind bis zum 8. 5. 1989, 11 Uhr, im Stadtbauamt
Innsbruck, Neues Rathaus, 3. Stock, Zimmer 402, verschlossen mit der
Aufschrift
„Hangsanierung obere Riedgasse"
abzugeben.
Nach diesem Zeitpunkt einlangende Anbote können nicht berücksichtigt
werden.
Anbotseröffnung: Die Offerteröffnung erfolgt anschließend auf Zimmer 416
in Gegenwart der Bieter.
Der Stadtbaudirektor:
Dipl.-Ing. Angerer eh.

Neue Vorschriften für Betriebe, die Speisereste
sowie Schlachtabfälle an Klauentiere verfüttern
Es wird daraufhingewiesen, daß aufgrund der Tierseuchengesetznovelle 1988,
BGB1. Nr. 746/1988, ab sofort Betriebe, die Speisereste bzw. Schlachtabfälle
an Klauentiere verfüttern, einer Bewilligung des Landeshauptmannes bedürfen.
Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, daß die Speisereste und
Schlachtabfälle vor dem Verfüttern wenigstens für eine halbe Stunde auf mindestens 95° Celsius erhitzt werden.
Aus fachlichen Überlegungen werden Schweinezuchtbetriebe keine diesbezügliche Genehmigung erhalten. Im eigenen Haushalt des Tierbesitzers anfallende
Speisereste dürfen an Tiere des eigenen Bestandes ohne Bewilligung verfüttert
werden.
Die Anträge sind vom jeweiligen Tierbesitzer wegen der erforderlichen Überprüfung dem zuständigen Amtstierarzt (städt. Veterinäramt) zu übersenden.
Nach Überprüfung der Angaben werden die Ansuchen der Landesregierung
im Wege der Bezirksverwaltungsbehörde zur Genehmigung weitergeleitet.

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1989, Nr. 4