Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1989

/ Nr.1

- S.11

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Diese Ausgabe – 1989_Innsbrucker_Stadtnachrichten_01
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Gesamter Text dieser Seite:
Altstadt-Baustellen sollen die
Saison möglichst wenig stören
Stadtsenats-Weisung für die Baustellen-Genehmigung
(Eiz) Immer wieder hört man
Klagen aus der Bevölkerung über
störende Baustellen in der Altstadt während der Fremdenverkehrssaison. Das Thema beschäftigt seit jeher auch die Gremien der Stadt. Eine klare Aussage traf unlängst der Stadtsenat,
wobei er einer Empfehlung des
Altstadtausschusses beitrat:
Für den Bereich der Altstadt und
für die Maria-Theresien-Straße
(nördlich der Meraner Straße) gilt
in Hinkunft folgende Regelung:
• Für Langzeitbaustellen, bei denen die Bautätigkeit länger als drei
Monate dauert, soll keine wie immer geartete Unterbrechung vorgesehen werden, um die Bauten
möglichst zügig abzuschließen.
• Kurzzeitbaustellen, die eine
Bauzeit bis zu drei Monaten erfordern, sollen zeitlich so angesetzt werden, daß sie nicht in die
Sommerhauptsaison fallen, die
von Anfang Juli bis 15. September reicht.

In Vollziehung dieses Stadtsenatsbeschlusses
erhielt
das
Rechts- und Liegenschaftsamt
(Mag. Abt. IV) nun von der Magistratsdirektion die Weisung,
Bewilligungen für „Sondernutzungen am öffentlichen Gut, das
sich im Eigentum der Stadtgemeinde befindet" (es handelt sich
hier um Straßengrund, der für
Baustelleneinrichtungen benötigt wird) nur nach den oben erwähnten Kriterien zu gestatten.
Alle Genehmigungen von Baustelleneinrichtungen auf Straßengrund (gemäß § 19 des Tiroler
Straßengesetzes) haben eine klare
Befristung des Beginns und des
Endes zu enthalten. Die Einhaltung des angegebenen Zeitraumes muß von den städtischen Or- Schnorchelkurse in den städtischen Bädern gehen weiter!
ganen kontrolliert werden. Auch Die Schnorchelkurse sind der Hit in den städtischen Bädern. Am 4. und
das Straßen- und Verkehrsamt 5. Jänner luden die Stadt werke zu „Schnupperkursen"; klar, daß sich
sowie das Tiefbauamt der Stadt zahlreiche Nixen und Wasserflöheeinfanden. Tauchlehrer Dieter Kucherhielten den Auftrag, in ihrer Tä- ling zeigtemitviel"Geduld, wieviel Spaß das Schnorcheln bereitet, wenn
tigkeit diese Grundsätze best- man es richtig macht (Bild). Die Schnorchelkurse gehen weiter! A nmelmöglich zu beachten.
dungen bei den Stadtwerken, Telefon 59 07 / 289 DW.

Bestellungen und Beförderungen beim Stadtmagistrat Innsbruck
Dr. G. Loinger Magistratsdirektor-Stellvertreter, Dr. M. Jäger Vorstand des Straßen- und Verkehrsamtes
Im Rahmen der Stadtverwaltung
Innsbruck sind folgende Personalmaßnahmen erfolgt:
Bestellungen:
Zum Magistratsdirektor-Stellvertreter: Senatsrat Dr. Gerhard
Loinger. Zum Vorstand des
Straßen- und Verkehrsamtes:
Oberrat Dr. Martin Jäger.
Beförderungen:
Zum städt. Senatsrat: prov.
Oberrat Dipl. Tzt. Franz Winkler.
Zum städt. Oberrat: prov. Rat
Dipl.-Ing Walter Marberger.
Zum städt. Oberamtsrat: Amtsrat Bernd Kollmann. Zum städt.
Amtsrat: die Amtssekretäre Ing.
Peter Perfler und Ing. Helmut
Rofner. Zum städt. Amtssekretär: die Oberrevidenten Ing.
Hubert Kluge und Albert Lackner.
In die V. Dienstklasse, Verwen-

dungsgruppe a: Vertragsangestellte Mag. Edith Margreiter. In
die V. Dienstklasse, Verwendungsgruppe b: Vertragsangestellter Herbert Kronlechner.
Zum städt. Fachoberinspektor:
die Fachinspektoren Karl Gassler, Peter Hager und Gerhard
Kastner. In die V. Dienstklasse,
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Verwendungsgruppe c: Vertragsangestellter Udo Plaikner.
Zum Oberbrandmeister der
V. Dienstklasse: Oberbrandmeister Othmar Moritz. Zum Brandmeister der V. Dienstklasse:
Brandmeister Adolf Stuefer. Zu

städt. Oberrevidenten: Die Revi- Zum städt. Fachinspektor: Die
denten Helmut Krainer, Dietmar Oberkontrollore Kurt Weyer und
Lener und prov. Revident Ger- Herbert Zangerl. Zum Oberhard Wurnitsch. In die IV. Dienst- löschmeister der IV. Dienstklasse:
klasse, Verwendungsgruppe b : Oberlöschmeister Manfred StauDie Vertragsang. Ing. Marius der. In die Verwendungsgruppe
Hupfauf und Ing. Ingrid Sparer. P 1: Fachadj. Siegfried Gessl.

Wichtige Information zur Landtagswahl am 12. März
1. Am Sonntag, dem 12. März 1989,
findet durchgehend von 7.00 Uhr
bis 17.00 Uhr die Landtagswahl
statt. Dazu besteht Wahlpflicht.
Ausgenommen hievon sind Personen, die wegen Krankheit, Gebrechlichkeit oder aus sonstigen
triftigen Gründen verhindert
sind, an der Wahl teilzunehmen.
Eine ungerechtfertigte Nichtteilnahme ist mit einer Geldstrafe bis
zu S1.000,—, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu
zwei Wochen bedroht.
2. Für Wähler, die sich voraussichtlich am Wahltag an einem anderen Ort als dem ihrer Eintragung
in das Wählerverzeichnis aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht nicht ausüben könnten, besteht die Möglichkeit, im städt.

Einwohneramt, Innrain 10,
1. Stock, Zimmer 4 und 5, während der Amtsstunden (Montag
bis Donnerstag 8.00—12.00 Uhr
und 14.00—18.00 Uhr, Freitag
8.00—12.00 Uhr) bis spätestens
9. 3. 1989 eine Wahlkarte zu besorgen. Aber auch mit einer
Wahlkarte ist die Wahlausübung
nur in Tirol möglich.
Aus Krankheits-, Alters- oder
sonstigen Gründen bettlägerige
Wähler werden, sofern sie sich
rechtzeitig eine Wahlkarte besorgt und ein entsprechendes Ansuchen gestellt haben, von einer
Sonderwahlbehörde am Wahltag
aufgesucht.
3. Für Wahlkartenwähler sind in
den Stadtsälen Wahlkartensprengel eingerichtet.

4. Die Wahllokale im „Gasthof
Pradler H o f , im „Cafe-Restaurant Hungerburg" sowie in der
„alten Volksschule Igls" wurden
aufgelassen.
Die neuen Wahllokale befinden
sich:
Für die Sprengel 80 und 82 im
Tiroler Landessportheim, Olympiastr. 10a, für den Sprengel 103
im Bildungsheim Seehof, Gramartstraße 10 sowie für die
Sprengel 144 und 145 in der
neuen Volksschule Igls, Habichtstraße 9.
Für weitere Auskünfte steht das
Wahlamt (Magistratsabteilung I,
Haspingerstraße 5, Telefon 53 60/
616—618) gerne zur Verfügung.
Der Abteilungsleiter
Dr. Kaspar, Senatsrat

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1989, Nr. 1