Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1988

/ Nr.12

- S.28

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Ab 1989 kommt die neue Jahresabrechnung

Q

Ab 1989 wird die Rechnung für Ihren Strom-,
Gas- und Wasserverbrauch und die Kanalbenützungsgebühr einmal jährlich nach erfolgter Zählerablesung im nachhinein erstellt.
Während des Abrechnungsjahres werden
monatlich gleichbleibende Teilbeträge vorgeschrieben.

Die Kosten für das Wasser und die Kanalbenützungsgebühren werden in 11 gleichbleibenden Teilbeträgen (Jänner bis November)
vorgeschrieben.

Bei Strom und Gas sind es 12 gleichbleibende Teilbeträge. Diese werden auf Basis der
zuletzt gültigen Anschlußwerte und Preise
wie folgt errechnet:

= monatlicher Teilbetrag netto, gerundet
auf S 10,—

Jahresarbeitsbetrag = letzter
Jahresverbrauch Strom/Gas
x Preis pro kWh.

Q

+ Jahreskosten für Grundpreis, Pauschale,
Meß- und Schalteinrichtungen (monatliehe Kosten x 12)
= Jahreskosten netto dividiert durch 12
= monatlicher Teilbetrag netto, gerundet
auf S 10,—
+ Umsatzsteuer
= neuer monatlicher Teilbetrag einschließlich Umsatzsteuer
Nach dem 12. Teilbetrag erfolgt einmal die
detaillierte Jahresabrechnung, mit der ein
Minder- oder Mehrverbrauch ausgewiesen
und entweder vergütet oder zur Zahlung vorgeschrieben wird.

Die Höhe der Teilbeträge errechnet sich aus:
Jahreskosten *) netto dividiert durch 12

+ Umsatzsteuer
= neuer monatlicher Teilbetrag einschließlich Umsatzsteuer
*) Jahreskosten — Wasser/Kanal
a) für Zählertarife:
letzter Jahresverbrauch Wasser/Kanal x
Preis pro m3 zuzüglich Jahreskosten für
Zählermiete
b) für Pauschaltarife:
Anzahl der Ausläufe x Preis pro Auslauf
und Jahr für Wasser und Kanal zuzüglich
eventuell anfallender Mehrwasserkosten
*) Jahreskosten — Strompauschalen:
Anschlußwerte x Preis pro Watt und Monat x
12 für Hausbeleuchtung und Klingelumspanner
Mit Dezember erfolgt jeweils die Jahresabrechnung, die den Minder- oder Mehrverbrauch oder auch eventuelle Änderungen
der Zahl der Ausläufe berücksichtigt.

Innsbrucker Stadtnachrichten, Jahrgang 1988, Nr. 10 — Die Stadtwerke informieren

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