Innsbrucker Stadtnachrichten
Jg.1988
/ Nr.9
- S.20
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Ab 1989 werden die Kosten für Strom und
Gas in 12 gleichbleibenden Teilbeträgen vorgeschrieben.
Die Höhe der Teilbeträge errechnet sich aus:
Jahreskosten (Grundpreis, Meßpreis, Pauschalen zu den jeweils gültigen Sätzen plus
Arbeitspreis) dividiert durch 12.
Nach dem 12. Teilbetrag erfolgt einmal die
detaillierte Jahresabrechnung, mit der ein
Minder- oder Mehrverbrauch ausgewiesen
und entweder vergütet oder zur Zahlung vorgeschrieben wird.
Die Kosten für das Wasser und die Kanalbenützungsgebühren werden in
Nur mehr einmal im Jahr — abgesehen von
Kontrollablesungen — lesen Stadtwerkeangestellte die Zähler für Energie und Wasser ab.
Von dieser Umstellung sind in unserem Versorgungsgebiet 65.000 Kunden mit ca.
81.000 Strom- und Gaszählern und ca. 10.000
Wasserzählern betroffen.
Die Möglichkeit der Barzahlung beim Stromableser entfällt. Einfach und bequem ist der
Abbuchungsauftrag bei Ihrem Geldinstitut.
Er enthebt Sie der Sorgen, an Zahlungstermine denken zu müssen und es passiert
nicht, daß Sie gemahnt werden.
Erreicht soll werden:
11 gleichbleibenden Teilbeträgen
(Jänner bis November) vorgeschrieben. Mit
Dezember erfolgt die Jahresabrechnung,
die den Minder- oder Mehrverbrauch oder
auch eventuelle Änderungen der Zahl der
Ausläufe berücksichtigt.
* eine gleichmäßige Aufteilung der
Energie- und Wasserkosten
* übersichtlicher Zahlungsverkehr samt
vereinfachter Kontrolle
* auf lange Sicht — Personaleinsparung
1. Frage: Wieviele gleichbleibende Teilbeträge für Strom und Gas werden
ab 1989 vorgeschrieben?
D 12
D 11
D 7
2. Frage: Wieviele gleichbleibende Teilbeträge für Wasser werden ab 1989
vorgeschrieben?
D 13
D 11
De
3. Frage: Wie oft erhalten Sie eine detaillierte Jahresabrechnung ?
D 3mal
D 1mal
Ll 2mal
4. Frage: Wie oft werden die Zähler für Energie und Wasser (abgesehen von
möglichen Kontrollablesungen) abgelesen?
D 1mal
D 4mal
D 11mal
5. Frage: Welches ist die bequemste Zahlungsart?
Bareinzahlung an der
Abbuchungsauftrag
C Stadtwerke Hauptkassa bei Ihrer Bank
LJ Überweisung
Richtige Antwort deutlich ankreuzen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Über dieses Gewinnspiel kann kein Briefwechsel geführt werden.
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Innsbrucker Stadtnachrichten, Jahrgang 1988, Nr. 9 — Die Stadtwerke informieren