Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1988

/ Nr.7

- S.2

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Mit den Verkehrsbetrieben und der
Umweltkarte zum Alpenzoo
Für /oobcsuchc das Auto bitte zu Hause lassen!
(Wo) I.in Super-Angebot haben
die Imishruckcr Verkehrsbetriebe
und (k-r Alpen/.oo parat: Die
lpcn/oo-lJmweltkarte. Sie kostet 60,— S (Kinder von sechs bis
15 sowie Schüler und Studenten
mit Ausweis zahlen die Hüllte)
und enthalt neben dem Eintritt in
den Alpcnzoo auch die Hin- und
Ketourfahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel. Wohnt
man /um Beispiel auf den Peergründen, benutzt man die Linie L,
steigt dann in die „Einser" um
und fährt mit der Hungerburgbahn zur Alpenzoo-Haltestelle
Richardsweg. Nach dem Zoobesuch fährt man mit derselben
Karte wieder retour. Das Ganze
für 60,— S, wobei die normale
Frwachsenen-Eintrittskarte
in

den Alpenzoo allein schon
46,— S kostet. Dasselbe Angebot gilt auch für die Bewohner
von Igls, sofern sie die Straßenbahn (Linie 6) benützen, die ja
bekanntlich bis zur Hungerburgtalstation fährt.
Die Karten, es sind echte farbige
Postkarten mit Alpenzoomotiven von Gottfried Kumpf, die
nach Gebrauch eine schöne Erinnerung darstellen oder auch als
Kartengruß verwendet werden
können, gibt es allerdings nur im
Vorverkauf: Im IVB-Stadtbüro lolles Bade-Spiellest begeisterte 300 Nixen und Wussci Hohe
in der Salurner Straße, in der Weit über 300 „Badenixen" und „Wasserflühe" vergnügten sich pnichInnsbruck-Information
am tig bei spannenden Spielen im Hallenbad Olympisehes Dorf: Die StadtBurggraben sowie für die Frem- werke hatten am 5. Juli zu einem Bade-Spielfest mit vielen Attraktiodengäste auch in der Hotel-Tou- nen geladen. Es galt, den einhundertsten jener Schwimmkurse zu
rist-Information und in allen feiern, die die Marketingabteilung der Stadt werke seit rund einem Jahr
gemeinsam mit einer privaten Sehwiniinsehule in den städtischen BäZimmernachweisstellen.
dern organisiert hatte: In diesem Jahr lernten nicht weniger als 500 junge Innsbrucker bei diesen Kursen schwimmen! Alle Kursteilnehmer
waren zum Fest eingeladen worden, und auch der mit der Führung der
Geschäfte der Stadt werke betraute Stadtrat Dr. Wilhelm Steidl war
gekommen. Die so erfolgreichen Schwimmkurse werden natürlich
— Nun klare Verhältnisse fortgesetzt, und auch das Badefest wird es wiedergeben! Anmeldungen
f/"oto: Uurauer)
besonders von einem Geschäft in und Auskünfte: Tel. 24 7 61-286 DW
der Hofgasse laufend ignoriert
wurde, hat die Stadtgemeinde
zum Rechtsweg gegriffen und
KURZ GEMELDET
nun in einem Musterprozeß in
oberster Instanz recht bekommen. Durch dieses Urteil ist klar- • Schüler mit einem oder mehre- • Landeskonservator Hofrat
gestellt, daß die Stadtgemeinde ren „Deckeln" im Zeugnis, aufge- Dipl.-Ing. Josef Menardi wurde
im Interesse des Stadtbildes in ei- paßt: Der Tiroler Familienbund auf Vorschlag des Kulturbeirates
ner für alle Bürger ausgewogenen veranstaltet ab 22. August bis für Denkmalpflege und MuWeise die Sondernutzung öffent- Schulbeginn Sommerferienkurse seumswesen der Würdigungslichen Gutes einschränken kann. sowie ein Lernferienlager in Grin- preis des Landes Tirol für DenkDer Bürgermeister hat nun das zens. Nähere Auskünfte und An- malpflege verliehen.
Rechtsamt beauftragt, gegen alle meldungen unter Tel. 39 13 86.
• Noch bis 24. Juli hat tier VerFormen nicht genehmigter Son- • Arbeiten zur Lawinen-Schutz- gnügungspark auf dem Freigedernutzung öffentlicher Flächen verbauung machen die Sperre der lände westlich des Olympiastaim Innenstadtbereich vorzuge- Forststraße zur Höttinger Alm dions seine Pforten geöffnet. Ah
hen und, wenn notwendig, die für zwei bis drei Monate erforder- 23. August gastiert dort der
Wiederherstellung des ursprüng- lich. Das städtische Forstamt Österreichische Nationalzirkus
lichen Zustandes im Rechtsweg empfiehlt den Wanderern, ab der • Über 7.000 Besucher konnten
zu erzwingen. Das Gerichtsurteil Hungerburg die alten Fußwege zu bei den Konzerten, Ausstellungen
macht dies möglich.
beniit/en.
und anderen Veranstaltungen der
„Tage Georgiens" in Innsbruck
gezählt werden. Fin besonderer
Frfolg war die FrölTnungsl"eier
im Innsbrucker Kongreßhaus, wo
tlas Fnsemblc „Suchiscl

Stadt bekam recht: Regelung
für Warenständer zulässig
Musterprozeß gewonnen
(We) Die langjährigen Bemühungen der Stadt Innsbruck, das
Ausmaß von Reklameaktivitäten
in der Innsbrucker Altstadt im
Sinne der Denkmalpflege und
des Ortsbildschutzgesetzes nach
eigenem Ermessen festzulegen
bzw. einzuschränken, sind nun
mit einem am 27. April ergangenen Urteil des Obersten Gerichtshofes erfolgreich abgeschlossen
worden.
Um zu verhindern, daß die Innsbrucker Altstadt allmählich zu einem Bazar ausartet, hat der
Stadtsenat bereits 1979 klare
Richtlinien hiefür erlassen. Demnach kann pro Betrieb jeweils nur
riii Warenstaud im Bereich der
öffentlichen Verkehrsfläehe aufgestellt werden, wobei dessen
(•rimdrif) eine Fläche von einem
halben Quadratmeter nicht überschreiten darf. Als öffentliche
Verkehrsfläche gelten neben der
Slr.dk1 auch die Laubengänge.
Die Warenstände dürfen ausschließlich /um Anbieten von
Produkten, die im (ieschäft erhältlich sind, verwendet werden.
Andere Hinweisschilder bzw. allgemeine Werbesprüche sind
grundsätzlich verboten. Aussehen und Hohe des Warenstandes
sind mit dem Allsladlreferat abzuklären. Da diese klare Vorgabe
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I 5 0 0 B e s u e h c r b c i " c i s t e i le.

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Ausführliches Programm auf Seite 22!

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Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1988, Nr. 7