Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1987

/ Nr.4

- S.19

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STADTGKMKINDE INNSBRUCK
Magistralsahlrilmig I
Be/irksvcnvalluiigslHhoidi"
C ialerie Llisabeth und Klaus I homan
/ahi: I-4691/1986
(vorm. Annasatile), Adami-asse
Bi"lri-tT: Irststelluni.1 des ( iciiossenschaftsja.i"d.i"ebielcs „Innsbruck"
7a: Anton Christian — Bildet
bis 18. April (Di. bis FT. von 10 bis
12.30 Uhr und von 15 bis 18.30 Uhr,
Sa. von 10 bis 12.30 Uhr)

(Ioriscizuiiii von Sate (>)
BIV-Saal im Druckhaus lnnshi nek,
Hrlerslraße 5: Patrizia Karg, akad.
Bildhaucrin — Christ liehe 1 lie
iiu"ii beai beitel in Modellen,
Skulpini mid Iti kl, Plastiken in
I lo!/ inni Kmn/c, Milder — bis 17.
April (Mo. bis IT. von 9 bis 12 Uhr Weitere Vcransfultlinken
und von 14.30 bis 16 Uhr)
Kongreßhaus, Rennweg: „3. Iiioler
Caloric Oki, Höttinger (lasse 11: PeTrödcl-Iagc"
22. bis 26. April
lei Paul Tschaikner— bis 19. April,
(von 10 bis 19 Uhr); „La Donna —
Bernhard Kathan — 23. April bis
Frau 87" — Mode, Schönheit, Le16. Mai; 1 laus Reiseher — 21. Mai
bensstil, die Messe für die Frau —
bis 13. Juni (Di. bis Fr. von 16 bis 19
30. April (von 12 bis 20 Uhr) 1. bis
Uhr, Sa. von 10 bis 13 Uhr)
3. Mai (von 10 bis 20 Uhr); „Show
und Mode" — 2. Mai (Beginn 20.30
Uhr); Gastspiel „Hans Peter Heinzel" — 9. Mai
Frühjahrsmesse
„Bauen-WohnenGarten-Freizeit" — Messegelände
• Jeunesse-Konzerte: Nach dem
— 23. bis 26. April
überaus erfolgreichen Beginn mit
dem Klavierabend von Elisabeth Großer Stadtsaal — „Frühlingsball"
— 30. April (Beginn 20 Uhr)
I eonskaja im Kongreßhaus geht
Volksbühne Blaas im Breinößl,
es nun auf jugendlich-schwungMaria-Thcresien-Straße:
„Wenn
volle Weise weiter mit einem inder Staudamm kommt" — Volksteressanten Abend für Chormustück von Jabzonka — bis 26.
sik- und Jazzfreunde: Der „Chor
April; „Ein munterer Vogel" —
der Musikalischen Jugend Linz",
Lustspiel v. Curt Gutbrod — 28.
April bis Ende Mai (Beginn: tgl. 20
das Streicherensemble „ÖsterreiUhr, außer Montag)
chische Kammermusiker" und
das „Rudi-Wilfer-Sextett" gestal- Innsbrucker Bauerntheater, Ritterspiele, Gasthaus Bierstindl: „Der
ten am 29. April im Stadtsaal ein
tollste Tag" v. Peter Torini — bis ca.
„jazzig" angehauchtes JeunesseEnde Mai (jeden Do., Fr. und Sa.
Konzert.
— mit Ausnahme d. Osterfeiertage
• Neuanmeldungen für das
— Beginn tgl. 20 Uhr)
Konservatorium und die Musik- Treibhaus — Theater im Turm, Anschule werden vom 4. bis 15. Mai
gerzellgasse 8: „Funny Money" —
Comedy Show aus London — 4.
im Konservatorium der Stadt
bis 6. Mai; „Pigeon Drop" — CoInnsbruck, Museumstraße 17,
medy Companie — 7. bis 9. Mai;
entgegengenommen. Anmelde„Romeo und J ulia" — von William
zeiten sind jeweils Montag,
Shakespeare (Gastspiel des Ibk.
Dienstag, Mittwoch von 15 bis 17
Kellertheaters) — vom 13. bis 31.
Uhr sowie Donnerstag und FreiMai (Beginn jew. 20 Uhr)
tag von 10 bis 12 Uhr. Telefoni- Leobiihne, Anichstraße 36: „Der Liesche Auskünfte unter der Numbeswecker" — bis ca. Mai (jeden
mer 23 4 47/12 Durchwahl.
Sa., Beginn 20 Uhr)

KUR/ GEMELDET

STAIYI"MAGISTRAT INNSBRUCK
Abteilung I
Zahl: I 4691/1986
Beitel"!: 1 estsicllung des Genossenschaftsjagdgebietes „Innsbruck"

Kundmachung
betreffend Zustellung durch nlfcntlichc Ik-kamitmachung
Gemäß § 25 Abs. 1 des Zustcllgesclz.es, BGB1. Nr. 200/1982, wird kundgemacht, daß bei der gefertigten Behörde (Innsbruck, Amtsgcbäudc I laspingcrstraße Nr. 5, 3. Stock, Zimmer 610) ein an den Obmann der Jagdgenosscnschaft „Innsbruck" sowie an alle Eigentümer von Grundstücken in der Stadtgemeinde Innsbruck zuzustellendes Schriftstück betreffend die Feststellung
des Genossenschaftsjagdgcbietes „Innsbruck" (siehe nebenstehender Bescheid) zur Iniptaiii-nalime aul liegt.
Für den Bürger incisici:
Der Abteilungsleiter:
Dr. Kaspar

Senatsrat

Bescheid

Anläßlich dei (bcschcidmanii-cn) Feststellung der sladt. Figenjagd llotliugci
Alpe sind im / u r e ties obeibclioidlichen Berufungsverfahrens Zweifel angemeldet u o i d c n , ob das ( ienossenschaftsjagdgebiet Innsbruck überhaupt jemals rechtskräftig festgestellt wurde. In diesem Zusammenhang sind trotz
Nachschau diesbezügliche Unterlagen nicht hei voii-cknmmen, weshalb a n / u
nehmen ist, (.laß ein solcher FestStellungsbcscheid ha. tatsächlich nie ei lassen
wurde.

Zur Beendigung dieser offensichtlichen Rechtsunsicherheit bzw. zur Flci Stellung des gesetzmäßigen Zustandes wurde daher ein Verfahren zur Feststellung
des Genossenschaftsjagdgebietes „Innsbruck" eingeleitet.
In Entsprechung der Bestimmung des § 4 Abs. 2 des Tiroler Jagdgesetzes 1983
ergeht im Rahmen des ha. durchgeführten Feststellungsverfahrens daher nachangeführter
Spruch:
Gemäß § 4 Abs. 2 des Tiroler Jagdgesetzes 1983 (TJG 1983), LGB1.
Nr. 60/1983, in Verbindung mit § 6 Abs. 1 dieses Gesetzes, wird von Amts
wegen festgestellt, daß das gesamte Gebiet der Stadtgemeinde Innsbruck, umfassend die Katastralgemeinden Amras, Arzl, Hotting, Igls, Innsbruck,
Mühlau, Pradl, Vili und Wüten, mit Ausnahme der festgestellten Eigenjagdgebiete Kranebitten, Hofwald, Höttinger Alpe, Gleirschtal, Samertal und
Waldinteressentschaft Igls das Genossenschaftsjagdgebiet Innsbruck bildet.
Begründung
Im Sinne der Bestimmung des § 4 Abs. 1 und 2 des Tiroler Jagdgesetzes 1983,
LGB1. Nr. 60/1983, darf die Jagd nur auf einem von der Behörde festgestellten
Jagdgebiet ausgeübt werden — die Jagdgebiete sind entweder Eigenjagdgebiete oder Genossenschaftsjagdgebiete — wobei nach § 6 Abs. 1 leg.cit. alle
in einer Ortsgemeinde liegenden Grundflächen, die nicht als Eigenjagdgebiete
festgestellt sind, das Genossenschaftsjagdgebiet bilden, sofern sie zusammenhängen und mindestens 500 Hektar umfassen. Dabei sind Grundflächen, die
einem Jagdgebiet angegliedert sind, und Grundflächen, auf denen die Jagd
ruht, bei der Berechnung der Größe des Genossenschaftsjagdgebietes nicht
mitzuzählen.
Wie eingangs erwähnt, ist ein Bescheid, der die Feststellung des Genossenschaftsjagdgebietes „Innsbruck" zum Inhalt hat, bisher offensichtlich nicht
erlassen worden. Demgegenüber sind jedoch die Eigenjagdgebiete „Kranebitten" , „Hofwald" , „Höttinger Alpe" , „Gleirschtal" , „Samertal" und „Waldinteressentschaft Igls" in der Vergangenheit behördlich als solche festgestellt
worden. Daher mußte zur Herstellung eines geordneten Rechtszustandes das
Verfahren zur Feststellung des Genossenschaftsjagdgebietes „Innsbruck" von
Amts wegen durchgeführt werden.
Das Ermittlungsverfahren hat ergeben, daß die restlichen, nicht als Eigenjagdgebiete festgestellten Grundflächen der Stadtgemeinde Innsbruck zusammenhängen und die gesetzlich geforderte Mindestgröße von 500 ha übersteigen,
wobei bei der Berechnung der Größe die Grundflächen, die einem Jagdgebiet
angegliedert sind, und Grundflächen, auf denen die Jagd ruht, nicht mitgezählt wurden. Somit waren die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 leg.cit. für die
Feststellung des Genossenschaftsjagdgebietes „Innsbruck" gegeben. Auch
haben die Parteien keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.
In diesem Zusammenhang wird gleichzeitig festgehalten, daß gemäß § 18 Abs.
5 TJG 1983 die vorangeführte Feststellung auf laufende Pachtverträge keinen
Einfluß hat.
Es war daher spruchgemaß zu entscheiden.
Rcchlsmittclbclchrung
Gegen diesen Bescheid ist die Berufung zulässig, welche binnen zwei Wochen
nach Zustellung desselben schriftlich oder telegrafisch bei dieser Behörde eingebracht werden kann. Der Rechlsmittelanlragist zu begründen. Die Berufung
ist zu vergebühren: die Eingabe mit S 120, , Beilagen mit S 30,— pro Bogen,
maximal mit S 180,—.
liti den Büigei meisier:
Dei Abteilungsleiter:
Dr. Kaspar
Senatsrat

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1987, Nr. 4

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