Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1938

/ Nr.5

- S.4

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Amtsblatt Nr. 5

lNaibäume in Innsbruck
V o n Dr. K a r l

Schadelbauer

Die feierliche Einholung des Maibaumes und seine Aufstellung
am Adolf-Hitler-Platz, sowie die vorher ausgegebene Mahnung „sich
das Schmuckgrün so (zu) beschaffen, daß unfer Wald und damit
unsere Naturschönheiten nicht beeinträchtigt werden", legt einen
Rückblick darüber nahe, wie es mit dem Brauch des Maibaumsetzens im alten Innsbruck bestellt war.
Der im benachbarten Bayern sehr gepflegte Brauch der Errichtung mächtiger Maibäume war auch in Tirol vereinzelt zu beobachten. Ebenfo werden die Wege, welche die Fronleichnamsprozeffion nimmt, fast überall mit jungen, grünen Aesten und
Zweigen geschmückt. Junge, frische Bäumchen, Lärchen und Birken,
wurden vielfach als Maienbuschen aufgestellt. Dieser Brauch scheint
sogar einen beträchtlichen Umfang angenommen zu haben, denn
die immer wiederkehrenden Verbote desselben sprechen von starken Schädigungen der Wälder. Einige Akten des Stadtarchives
(364/1613, 212/1713) berichten, daß es auch in und um Innsbruck
so war.
Am 29. April 1613 wurde von der Regierung dem Bürgermeister
und Rat der Stadt der strenge Befehl erteilt, das Abhacken und
die Verschwendung der Lärchen und Birken „noch vor dem Mayentag" bei Strafe zu verbieten und Obacht geben zu lassen, ob vielleicht irgend welche Personen dieses Verbot übertreten. Das Verbot
wurde damit begründet, daß „nunmehr ein lange Zeit dieser Mißbrauch eingerissen, daß bei der Stadt Innsprugg, auch in den
Gerichten Eonnenburg, Wilthan und Ombras mit Abhackung der
Mayen järlichen bis in etlich hundert schöne Lärchen und Vürchen in
den Waldungen muetwilliger- und unnützerweis großer Schaden
beschehen und also die Waldungen allerdings ausgeödet, verhackt
und verderbt worden" feien. Dies bedeute aber nicht allein einen
großen Nachteil für den Landesfürsten, sondern für die ganze
Allgemeinheit. Die Viertelmeifter mußten das Verbot von Haus
zu Haus bekannt machen.
Am 27. April 1688 stellte die Regierung dem Regiment-Untermarschall Ferd. o. Dornwang und dem Stadtrichter Richard Meitinger ein ähnliches Verbot zum öffentlichen Austrommeln zu. I n .
dem Schreiben heißt es, daß der Regierung Klagen vorgetragen
worden wären, wie die Wälder und besonders das Lärchenholz
dadurch zu großen Schaden kämen, daß „bei eingehender Mayenzeit
die fchenisten und gewöxisten sbestgewachsenen) junge Lörchen zu
Mayenpaumben in großer Anzahl abgehaut, ja sogar auf den Märkten verkauft" werden. Mit diesem Verbot wurde gleich noch ein
zweites, die Wegnahme der Vogelbrut betreffendes, verbunden, da
ohnehin gerade „waidmanische Zeit, da sich das Ohr- und Spillafligl (d. f. Auer- und Spielhähne) wie auch die Vögl zur Bruet
stellen thuen" sei. Die „jungen Vruet Vögl" würden aus den Nestern genommen, was zum Nachteil „der hiesigen Hofstatt Lust und
Hof Zauns" gereiche. Zuwiderhandelnde waren namhaft zu machen
und gebührend zu strafen.
Am 28. April 1713 wird wieder einmal das Verbot der „Abhauung der Mayen Paumben" ausgetrommelt. Dabei wird ausgesprochen, daß es sich um die „jährlich gewohnliche Verpietung
der Mayenpaumbs Aufstockung um die Waldungen zu conserviere«"
handle.
Als dieses Verbot auch im Jahre 1757 übertreten wurde, griff
die Regierung kräftiger ein. Schon am 7. Mai erhielten Bürgermeister und Rat ein deutliches Schreiben, in dem das nicht geringe
Befremden darüber ausgesprochen wurde, „daß am 1. May jüngsthin ohne mindest schuldiger Rücksicht auf obig so gemessene Poenal
Verordnungen bei zweien Bürgermeistern selbs, Pichler und Niderkircher, bei dem ersteren 4, dann bei dem letzteren zwei derlei
Mayen Puschen und auch bei anderen zweien Particularen auf der
untern Ihnpruggen 4 schön junge Lörchbäumlen aufgestecket worden". Da die Regierung keineswegs geneigt sei, diesem strafbaren
Ungehorsam „längers durch die Finger zu sechen", befiehlt fie, daß
entweder die betreffenden Hausinhaber für jeden Puschen eine
Strafe von 3 Gulden in die Policeicassa zahlen „oder aber jene,
so dise Mayen gestecket namentlich anhero zur behörigen Correction angedeutet werden sollen". Auf die Entschuldigungen der
Parteien hin drückte die Behörde nochmals die Augen zu und
fah die Strafe nach. Da die Aussteckung der Maienbufchen an
einem bestimmten und jedermann bekannten Tage zu geschehen
pflegt, könne leicht aufgepaßt werden und werde man künftig
unnachsichtlich die doppelte Strafe verhängen.
Am 25. April 1770 beschwerte sich das Gubernium neuerdings bei
der Stadt. Die um die Stadt „herumliegenden Dorfschaften"
hätten sich gegen die ergangenen Verordnungen unterfangen Maibäume zu errichten. Ebenfo würden für das Fronleichnamsfest sowie

die Kirchweihen die schönsten jungen „Buch- und Tax Pofchen"
entweder in den eigenen Waldungen geschlagen oder gar aus den
herrschaftlichen entfremdet. Ueberdies würden die Bäume auf eine
unerlaubte Weise beschnitten. Da dadurch der Holzmangel ungemein vermehrt werde, möge der Magistrat verfügen, daß künftig
kein Baum „außer denen Erlen zu Begehung des Fronleichnamfestes oder einer Kirchweihe gefällt" werden dürfe.
Sechs Jahre später erging ein neuer Erlaß des Guberniums, denn
es war nunmehr „bis zu dem allerhöchsten Throne die Nachricht
gelanget, daß unerachtet des bestehenden maatzgebigsten Verbotes
noch hin und wieder im Lande die Setzung der Hütten, May-,
Kirchen- und Procession-Väume gestattet werde". Nunmehr wurde
auch die Setzung von Bäumen zur Fronleichnamsprozession untersagt. Noch vor dem nächsten Fronleichnamsfest hatte der Magistrat
diesen Erlaß neuerlich bekannt machen zu lassen.

Vie Urkunöen öes Weiherburg-Archives
V o n Dr. K a r l S c h a d e l b a u e r
7) 1676. Juni 24. Innsbruck.
Paris Graf Lodron bestätigt als Oberst-Jägermeister dem HofKammer-Eoncipisten Sigmund Klain die „ihme erblich angefallene
Voglhütten und Leimbstatt ob dem Puechschrofen gegen Arzaller
Gemein gelegen" unter Anführung älterer Verleihungen.
Orig. Pg. Urk. mit einem Siegel.
8j 1686, Dezember 5. Innsbruck.
Franciscus Rhem, Rector des Jesuiten Collegiums zu Innsbruck,
verkauft dem Hofsecretär Ignaz Ehrnreich Weinhart „jenes von
dem — Johann Antoni Rossi de Sancta Juliana als über weilend
des — Peter Girardi Freiherrn von Caftell hinterlassnen Freyle
Tochter Maria Anna Francisca verordneten Gerhaben" laut Kaufbrief ddo. Innsbruck, 28. Jänner 1681 erworbene „Schloß und
adelichen Anfiz Weyrburg, außer- und unterhalb Innsprugg, ob
dem Fallbach gegen dem Statt Saggen über, Landgerichts Sonnenburg ligend, mit feiner Behausung, auch absonderlich negst darob
ainer neuerpauten Bewohnung und gleich darunter ainen Mayrhaus samt allen deren Hofstätten, Ttadl, Stallungen, Wifen,
Aeckern, Paumb- und Krautgärten" fowie auch Wasserleitungen
und allem Uebrigen. Es wurde „der Ansiz samt dem ganzen Schlotzberg und inhabenden Gärten, Gebey und Höf morgenthalb durch
den Teuff- oder Fallpach, des Paumanns Haus und Stadl aber
enter der Pruggen, wie auch der große Acker, das Unter Veld genant, durch den Laimpach und die untere Leuthen durch den
Stainpruch abgeteilt, Mittentag der Schloßberg, Unterfeld und
die Leiten stoßen an den gemainen Weeg, gen. die alte Straffen,
der untere Stadl aber an den gemainen Weeg zu dem Pixenhaus.
Nbents stost der Schloßberg samt seinem Bezirch an den Laimbach,
der Stadi und anhabendes Angerle an gemainen Weg hinauf an
den Puechwald, das Unter Veld an den gemainen Weg und die
Leuten hat den Runst gegen dem Pixenhaus. Dann Mitternacht
stost der Schloßberg und der Stadl mit seinem Angerle an die
Gemain, als an das Gestreiß gegen den Puechwald, das Unter Veld
an den Weg von Weyrburg herab an die Leiten, eohaerenzt mit des
Thoman Kalchschmids Angerle, von welchen die Leiten abgesondert
wird."
Mitverkauft wurde auch das Vieh, das Bau- und Wagen-Geschirr.
Ebenso ging auch das zur St. Anna Kapelle gehörige Kirchen- und
Altar-Zeug samt einem silbernen, vergoldeten Kelch und der Patene sowie den Meßgewändern und „mit denen in der Eapellen
daselbst Hangenden Gemahlen und Taflen" an den Käufer über.
Schließlich auch Kästen, Tische, Stühle und Bänke sowie eine
schlagende Uhr. Der Kaufpreis betrug 4500 Gulden und 40 GI.
Leitkauf.
Zeugen waren die Gebrüder Paul Weinhardt zu Thierburg
und Vollantsegg und Cafpar, beide Dr. phil. et med., und der
Notar Ioh. Ulrich Eisenberger.
Libell mit 4 Pg. und 2 Pap. Blättern und einem Siegel an
weiß-gelber Schnur.
9j 1687. August 18. Innsbruck.
Johanna Reinischin geb. Itzingerin weil. Ludwig Reinisch Wittib
verkauft mit Willen des ihr beigegebenen Anweifers Jacob Peindtner, Reg.Tecretärs, dem Ignaz Ehrnreich Weinhardt zu Weyerburg,
Geh. Hof Secretar zu feinem Schloß Weyerburg „alwoyin hernachstehende Güeter vor alters ohne das gehörig gewesen", die von
ihrem Vater weil. Georg Isinger ererbte „Vixenhauserifche Behausung in Ihnsprugger Burckhfriden gelegen mit derselben Hofstatt
und darzue gehörigen Raihn und stoßt — morgen- und Mittagwerts
an weil. Herrn Niclausen Khuenzens in Leben gewesten erzfürst-