Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1986

/ Nr.3

- S.8

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Keine Automaten bei Schulen
Verordnung des Bürgermeisters seit 15. 3. in Kraft
(We) Bürgermeister Romuald
Niescher hat sieh der Beschwerde des Elternvereines

angenommen und nun eine
entsprechende Verordnung erlassen, die diesen Problembereiefa klar regelt.

weg, betreffend die Aufstellung von Verkaufsautomaten

Demnach ist in der Landeshauptstadt Innsbruck im näheren Umkreis von Schulen, bei
Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs, die erfahrungsg e m ä ß von Schulkindern auf
dem Weg zur oder von der
Schule benützt werden, bei
Schulbushaltestellen sowie im
näheren Umkreis von öffentlich
zugänglichen Spielplätzen etc.
die A u s ü b u n g gewerblicher T ä tigkeiten mittels Automaten untersagt.

der Volksschule am Fürsten-

im Nahbereich von Schulen,

IN il ch Sanierung
neue Bestimmung
(We) Renoviert, aus- und umgebaut und mit einem der neuen
Zweckbestimmung
entsprechenden Namen versehen, wurde am 24. Februar das ehemalige Margarethinum als Jungmann-Haus neu e r ö f f n e t und
von Bischof Dr. Reinhold Stecher gesegnet. Generalvikar
Prälat D r . Hammerl konnte dazu zahlreiche prominente G ä s t e
b e g r ü ß e n , unter ihnen LHStv.
Dr. Fritz Prior und Bürgermeister Romuald Niescher. Das
nunmehr nach dem Innsbrucker
Theologen und B e g r ü n d e r der
Verkündigungstheologie Josef
Andreas Jungmann benannte
Haus wird das Religionspädagogische Institut der Diözese,
das Diözesanarchiv, den kirchlichen Erholungsdienst, das Tourismusreferat, das Kirchenmusikreferat und die Lebensschule
beherbergen.

Bürgermeister Romuald Niescher überreichte am 17. Februar in
Anwesenheit von Vizebürgermeister Ing. Krasovic, Amtsdirektor
des Bezirksschulrates, SR Dr. Reisinger, und Bezirksschulinspektor
Reg.-Rat Steinlechner an Herrn Hauptschulhauptlehrer Rigomar
Achleitner, Hauptschule Pembaurstraße I (zweiter von links), und
Frau Hauptschuloberlehrer Berta Lokar, Hauptschule Gabelsbergerstraße I (vierte von links), die Dekrete, mit denen ihnen der BeDie Verordnung trat am 15. März rufstitel,, Schulrat " verliehen wurde.
(Foto: Frischauf)

in Kraft.

Der Elternverein ging bei seiner
B e s c h w e r d e f ü h r u n g von der
Tatsache aus, d a ß derartige
Verkaufsautomaten im Bereich
der Schule oder auch auf dem
Schulweg auf Kinder einen oft
nicht zu widerstehenden Reiz
ausüben und zu unüberlegten
Geldausgaben verleiten.

# R u n d 1000 Teilnehmer werden am 14. A p r i l zum dritten
internationalen
Weltkongreß
über angewandte Optik in Innsbruck erwartet.

Rat mal, wer zum Essen kommt
Verkehrsbüro sucht Gastfamilien für Japaner
(We) „Rat mal, wer zum Essen
kommt" — dieser etwas abgewandelte Titel eines einstigen Filmerfolges k ö n n t e bald
fur Innsbrucker Familien wieder aktuell werden, sofern sie
sich entscheiden, einer G r u p pe von vier bis fünf Japanern
tin einen A b e n d ihre Gastfreundschaft zu erweisen. Gedacht ist dabei an ein gemeinsames Abendessen in der
Wohnung der Gastfamilie, wofür diese einen Unkostenbeitrag erhält.
Unsere Gäste aus Japan wollen
sieh nämlich nicht nur mit dem
Erlebnis, unsere Stadt kennenz u l e r n e n , begnügen, sie würden
auch gerne mit Tiroler Familien
und deren Lebensraum B e kanntschaft machen. Die G ä s t e
Seite«

Innsbrucker Lehrpersonen erhielten den Titel „ S c h u l r a t "

werden mit einem Bus vom jeweiligen Hotel abgeholt und zu
den einzelnen Familien gebracht. A u c h f ü r den Rücktransport ist gesorgt. Unterhaltungssprache ist erfahrungsgem ä ß Englisch.
Der Japaner kommt gerne nach
Tirol, und besonders Innsbruck
übt spätestens seit den O l y m p i schen Spielen auf die Söhne
Nippons eine große A n z i e hungskraft aus. R u n d 15.000
Nächtigungen pro Jahr allein in
Innsbruck sind ein schöner Beweis dafür.
Familien, die Interesse haben,
erfahren Näheres bzw. können
sich gleich vormerken lassen im
Stadtverkehrsbüro,
Burggraben 3, Telefon 26 7 71, 509
Durchwahl.

Neue Tarife und neue Angebote
I V B : Preisvorteil bei Mehrfahrtenkarte
(We) Mit L März traten bei den
Innsbrucker Verkehrsbetrieben
neue Tarife in Kraft. Der E i n zelfahrschein kostet nunmehr
S 14,—. Einen erheblichen
Preisvorteil hat man nach wie
vor durch den Kauf von Mehrfahrtenkarten, die je Einzelfahrt nur um 40 Groschen teurer wurden. Zur Auswahl stehen die Fünffahrtenkarte zum
Preis von nunmehr S 48,—
und die Zehnfahrtenkarte zu
S 90,-. Das heißt, daß zum
Beispiel mit der Zehnfahrtenkarte die Einzelfahrt um S 5,—
billiger kommt.
Die Monatsnetzkarte wurde um
S 5,— angehoben und kostet nunmehr f ü r Erwachsene
S 465,—, dagegen bleibt der
Preis der Monatsstreckenkarte
für die innerstädtischen Linien
mit S 350,— gleich.
Neu ist die Familien-Monatsnetzkarte, die innerhalb der Familie übertragbar ist und in Verbindung mit einem Lichtbildausweis zu Fahrten auf allen innerstädtischen Linien berechtigt. Ihr Preis: S 5 5 0 , - .
Die Tageskarte, zum alten Preis
von S 50,—, gültig auf allen
Straßenbahn- und Omnibuslinien sowie auf der Hungerburgbahn, kann jeweils einen
J a g beliebig oft benützt werden
Olld bietet sich vor allem f ü r
Einkaufs- und Stadlbesichti-

gungsfahrten an. A m Wochenende gilt sie nunmehr von
Samstag 12 U h r bis Sonntag
24 U h r .
Im Sinne der Tarifvereinfachung gab es auch bei den Seniorenkarten eine Ä n d e r u n g .
Personen, deren monatliches
Nettoeinkommen den Betrag
von S 9000,— nicht übersteigt,
haben wie bisher die Wahl zwischen der Karte für innerstädtische Linien zum Preis von
S 190,— und f ü r innerstädtische
Linien inklusive Hungerburgbahn und Igls zum Preis von
240,—. Die Karte f ü r innerstädtische Linien mit der Wahlmöglichkeit zwischen Hungerburgbahn oder Linie 6 wird nicht
mehr angeboten.
Personen mit einem Monatsnettoeinkommen über S 9000,—
erhalten nunmehr ausschließlich die Seniorenkarte f ü r innerstädtische Linien mit Hungerburgbahn und Linie 6 zum Preis
von S 275,—.
Neu seit 1. März ist auch eine
stark ermäßigte IVlonatsnetzkarte zum Preis von S 100,—.
Ausgleichszulagenempfänger
sowie Personen, die ausschließlich von der Sozialhilfe leben, wobei diese nicht
mehr als S 4000,— betragen
darf, können diese Karte beim
Sozialamt,
llavdnplatz
5,
1. Stock, beantragen.

I nnsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1986, Nr. 3