Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1938

/ Nr.1

- S.17

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17

Amtsblatt Nr. 1.

Mitteilungen öes HtaötphWates
Stand der Infektionskrankheiten im Dezember 1937
Scharlach: 6 Erkrankungsfälle, kein Todesfall.
Diphtherie: 13 Erkrankungsfälle, kein Todesfall.
Typhus: 1 Erkrankungsfall, kein Todesfall.
Zahl der Geborenen im Dezember 1937
Gesamtzahl: 44, davon 3 Totgeburten; 19 männlich,
1 Totgeburt: 25 weiblich, 2 Totgeburten.
Todesfälle im Dezember 1937
Gesamtzahl. .
Davon auswärts

93
23
70 (39 männlich, 31 weiblich).

Kunönmchung!
Mit Zustimmung des Herrn Landeshauptmannes des
Bundeslandes Tirol wird von der Vundesvolizeidirektion
Innsbruck gemäß § 92, Abs. 3, der Kraftfahrverordnung
1937 folgendes verordnet:
I m örtlichen Wirkungsbereich der Vundesvolizeidirektion Innsbruck wird die Abgabe von hörbaren Warnungszeichen (Hupensignale) im Kraftfahrgeugverkehr in
den Stunden von 21 bis 7 Uhr grundsätzlich verboten.
Hörbare Warnungszeichen dürfen demnach nur dann
gegeben werden, wenn es notwendig ist, die Absicht, ein
anderes Fahrzeug zu überholen, kundzugeben, oder wenn
zur Abwendung einer Gefahr kein anderes Mittel ausreicht. I n letzterer Hinsicht wird insbesondere vor Beginn einer Rückwärtsfahrt oder beim Ausfahren aus
Häusern, Torbogen, Durchfahrten und Grundstücken die
Betätigung der Hupe zulässig sein, wenn und insoweit
dies nach den örtlichen Umständen und nach der besonderen Verkehrslage auf der Straße zur Abwendung einer
Gefahr notwendig ist.
An Stelle der Hupensignale können, soferne es sich
nicht um Zeichen für die Absicht des Ueberholens handelt,
in der Zeit von 21 Uhr bis Tageshelle gut wahrnehmbar,
kurz und nicht unmittelbar aufeinander folgende Blinkzeichen mit dem Scheinwerfer gegeben werden, wenn damit keine Blendwirkung verbunden ist.
Dieses Verbot tritt am 1. Jänner 1938 um 21 Uhr in
Kraft.
Uebertretungen dieser Verordnungen werden gemäß
§ 17 Kraftfahrgesetz 1937 mit einer Geldstrafe bis Zu
500 8, bei erschwerenden Umständen an Stelle oder neben der Geldstrafe mit Arrest bis zu zwei Monaten bestraft.
Der Polizeidirektor:
Dr. W i n d h o f e r e. h.

Vericht
über den Uebungs- und Wettfpielbetrieb auf den städtischen Sportplätzen im Jahre 1937
Die Sportplätze wurden am 1. bzw. am 4. April für
den Sommerbetrieb zur Benützung freigegeben. Die
Sportanlagen werden seit Jahren von den gleichen Schulen, Verbänden und Vereinen benützt, so daß in den Besucherzahlen nur unwesentliche Veränderungen aufscheinen. Mit Ausnahme des Universitäts-Turnbetriebes, der
seit dem Ausbleiben der reichsdeutschen Hörer stark zurückgegangen ist, kann eine stete Zunahme von Sporttreibenden festgestellt werden.
Die Universität und der Polizeisportverein übten täglich von halb 7 Uhr früh, bzw. von 10 bis 12 Uhr vormittags. Zweimal wöchentlich wurden vom städtischen Mädchen-Realgymnasium und von der Bundes-Oberrealschule
die Freiluftnachmittage durchgeführt. Die Samstag-Nachmittage waren für das V.-F.-Werk Österreichisches
Jungvolk reserviert. Die Theologen des Canisianums
übten ebenfalls an zwei Nachmittagen.
Die Schulen erreichten bei einem Tagesdurchschnitt von