Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1938

/ Nr.1

- S.14

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14

.Amtsblatt Nr. 1

Diese kurze skizzierte Tätigkeit Konzerts fand denn
auch die gebührende Einschätzung in allen Kreisen der
Fachwelt und im letzten Jahre auch die Anerkennung
durch den Herrn Bundespräsidenten, der ihm in Würdigung seiner Verdienste das Osfizierskreuz des österreichischen Verdienstordens verliehen hat.

WohnbautatigkeU im Hlaötgebiet
Innsbruck in öen Zähren
1. Fertiggestellte Wohnungen:
1937

Im Jahre

lNelöepfiicht öes Geburtsjahrganges 1520 ab 3. Mnner
bis I f . März 155s
An der Amtstafel des Rathaufes ist folgende

Kunömachung
betreffend Meldepflicht des Geburtsjahrganges 1920
(männlichen und weiblichen Geschlechtes) während der
Zeit vom 3. Jänner bis 31. März 1938, angeschlagen.
Gemäß den Bestimmungen der §§ 123 bis 125 der
2. Durchführungsverordnung zum Einwohnergefetz 1935.
BGVl. 476/1935. sind alle Personen männlichen oder
weiblichen Gefchlechtes, die das 18. Lebensjahr im Jahre
1938 erreichen und in Innsbruck wohnhaft find, verpflichtet, sich in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres 1938, d. i. vom 3. Jänner bis 31. März 1938. zur
Ergänzung des angelegten Stammblattes, bzw. zur allfälligen nachträglichen Verzeichnung bei der Einwohnermeldestelle in Innsbruck, Burggraben 3, mündlich zu
melden.
Zur Anmeldung haben die vorerwähnten Perfonen
ihre Perfonalurkunden, wie Geburts- und Taufschein,
Heimatfchein, Reisepatz, Staatsangehörigkeitsnachweis,
Optionsdekret. Mitgliedskarte der V. F.. Meldezettel.
Berufsnachweis, wie z. B. Schulzeugnis, Lehr- oder Gefellen-, Gehilfenzeugnis usw., mitzubringen.
Kraftwagenlenker. Kraftradfahrer und Flieger (Segelflieger) haben die behördliche Ausübungsbewilligung vorzuweisen.
Für Geisteskranke und Vollentmündigte haben die
Eltern oder ihre gesetzlichen Vertreter, sonst die Unterstandsgeber, bei blinden, taubstummen, stummen oder
tauben Personen, weiters bei Personen» die infolge ihrer
körperlichen Beschaffenheit nicht in der Lage find, verfönlich bei der Einwohnermeldestelle zu erscheinen, die
Stellvertreter die Anmeldungspflicht durch persönliches
Erfcheinen vor der zuständigen Einwohnermeldestelle zu
erfüllen.
Personen, die in Strafanstalten, Gefangenhäufern oder
in sonstigen Anstalten angehalten werden,sindvon ihrem
Anstaltsleiter der Einwohnermeldestelle bekanntzugeben.
Anläßlich der Anmeldung werden die vorgelegten Perfonalurkunden von der Einwohnermeldestelle mit der
Grundnummer abgestempelt, bzw. nachgestempelt und die
gesetzlich vorgeschriebene E r k e n n u n g s k a r t e ausgestellt.
Wer unwahre oder unvollständige Angaben macht oder
die Meldepflicht nicht vorschriftsmäßig erfüllt, begeht, fofern nicht der Tatbestand einer gerichtlich strafbaren
Handlung gegeben ist. eine Verwaltungsübertretung und
wird gemäß § 10 des Einwohnergefetzes 1935, BGBl.
4N6/35. mit Geld bis zu 3Utt0 8 oder mit Arrest bis zu
drei Monaten bestraft; bei erschwerenden Umständen
können beide Strafen nebeneinander verhängt werden.

1936 1935 1934 1933 1932 1931

31
10
13
1

64
34
6
28
15
2
20
4
7
1

257
97
6
91
58
6
25
2
63
1

49
17
2
15
2
1
6
5
5


181
48
15
33
7
4
14
7
22
1

410
58
30
28
3
4
25
22
7


90
45
25
10
19
22
6
52
13
6
9
7

57
27
7
7
6
4
4
13
17
14
3
9

36
21
239
76

64
88
46
60
3
13
1

48
16
1
1
11
7
3
9

9
4
6

103
44
78
4
69
6
12
45
22
7
15
5

266
41
144
17
86
11
12
66
127
52
30
25

1933

1932

1931

357
wurden Wohnungen
in Objekten fertiggestellt 77
14
Geschlossene Bauweise
Offene Bauweise, Objekte 63
10
Einfamilienhäuser

115
55
9
46
17

3
41
16
15
2

Engeres Stadtgebiet
Pradl
Saggen
Wilten
Linkes Innuser

Privatpersonen erstellten 241
Wohnungen in Objekten 70
Oeffentl. Körperschaften 114
7
Wohnungen in Objekten
37
Einzelzimmer
42
Wohnungen: 1 Zimmer
Wohnungen: 1 Zi. u. Ka. 36
Wohnungen: 2 Zimmer 119
Wohnungen: 2 Zi. u. Ka. 103
37
Wohnungen: 3 Zimmer
Wohnungen: 3 Zi. u. Ka. 9
Wohnungen: 4 u. mehr Zi. 11

2. I m Bau befindlich«! Wohnungeni :
Am 31. Dezember

1937 1936

1935

1934

67
47
79
29
22
73 100
Wohnungen
14
13
15
7
11
32
16
Objekte
7
6
7
1

5
3
Geschlossene Bauweise
7
7
8
6
11
27
13
Offene Bauweise
1
4
1
1
—6
2
Einfamilienhäuser
2
5
6

1

1
Es werden Objekte
20
48
65

4

19
mit Wohnungen
von öffentlichen Körperschaften und gemeinnützigen Baugenossenschaften erbaut.
Engeres Stadtgebiet, Obj .
Pradl
Saugen
Wilten
Linkes Innufer

1
7
4
4

3
20
6
3

4
4
3

6
1


1
7
1
6


8
2
3

5
5
2
2

Personalnachrichten
1. Die in der 4. Dienstklasse systemisierte Stelle des
Vorstandes der städtischen Hausverwaltung wurde mit
Wirkung vom 1. Dezember 1937 dem Rechnungsrate
Dr. Hans Fringer verliehen. Dr. Fringer wurde unter
einem zum Rechnungsoberrat der 4. Dienstklasse ernannt.
2. Aus der Reihe der Bewerber um die im Zusammenhange mit der Eröffnung der Schuschniggschule ausgeschriebenen beiden Schulwartstellen wurden vom Gemeinderate die Bewerber VIK Otto und Wohlfahrt Hans
ausgewählt. Vlk wurde mit 11. November 1937, Wohlfahrt mit 23. November 1937 als Anwärter auf den
Dienstposten eines Schulwartes der 3. Verwendungsgruppe aufgenommen.
3. Mit Wirkung vom 1. Jänner 1938 wurden nach
Vollendung ihrer 35jährigen Gemeindedienstzeit Rechnungsoberrat Josef Köstler und Rechnungsoberrat Josef
Rotter in den dauernden Ruhestand versetzt. Beide wer-