Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1938

/ Nr.1

- S.4

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Diese Ausgabe – 1938_Amtsblatt_01
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.Amtsblatt Nr. 1

Verichterstatter Bürgermeister Kranz Ascher
1. Ueber Antrag des Personalausschusses werden
einige Aenderungen des Dienstpostenplanes des Stadtmagistrates beschlossen.
2. Ebenso auf Antrag des Personalausschusses werden
einige Ergänzungen der Ruhegenuß- und Versorgungsbestimmungen für die dem Stadtbauamte unterstehenden
Arbeiter beschlossen.
3. Auf Antrag des Gemeinderates beschließt der Gemeindetag, daß die auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 20. Oktober 1931 für Dezember 1933 in Geltung
gestandene Kürzung der Bezüge der städt. Angestellten
im gleichen Ausmaße auch für die Jahre 1938 und 1939
aufrecht bleibt.
4. Auf Antrag des Personalausschusses beschließt der
Gemeindetag die Grundsätze über die Verleihung von
Studienstipendien an Angestellte des Stadtmagistrates,
die im Genüsse einer Kinderzulage für 2 oder mehrere
Kinder stehen. Das Ausmaß dieser Stipendien soll nicht
geringer sein als 8 300.— im Jahre und darf 8 600.—
nicht übersteigen. Das Nähere wird in den vom Bürgermeister zu erlassenden Richtlinien geregelt.
5. Auf Antrag des Personalausschusses beschließt der
Gemeindetag die Grundsätze für die Uebernahme der
Wehrmänner der städt. Berufsfeuerwehr in das pragmatische Dienstverhältnis.
6. Auf Antrag des Personalausschusses beschließt der
Gemeindetag die Einführung einer obligaten Amtsprüfung für die Beamtenanwärter der Verwendungsgruppen 7, 6 und 5.
7. Die Aussprache über den allfälligen Abschluß eines
Uebereinkommens zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und dem Verkehrsverein der Landeshauptstadt
Innsbruck über die Organisation der Fremdenverkehrsarbeiten in Innsbruck führt zu keinem abschließenden
Beschluß. Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

Verichterstatter Vürgerm.-Stellvertreter Aöolf Matter
Ueber Antrag des Finanzausschusses beschließt der Gemeindetag die Zusammenlegung des Betriebskredites der
städt. Molkerei und des Kredites für das Exportgeschäft
nach Deutschland.

Verichterstatter Staötrat Vtto AHonig
1. Auf Antrag des Bauausschusses beschließt der Gemeindetag die käufliche Ueberlassung der Gv. 1467/74,
K.-G. Pradl, im Ausmatze von 639 Quadratmeter an Johann Laufenböck, Iustizwachkommandant, um 8 6.— für
den Quadratmeter.
2. Auf Antrag des Bauausschusses gibt der Gemeindetag einem Ansuchen der Vauunternehmung Fluckinger
u. Co., Wattens, wegen Festlegung einer Baulinie beim
projektierten Baue eines Wohnhauses auf der Gp. 1323/1,
K.-G. Pradl, statt.
3. Auf Antrag des Bauausschusses stimmt der Gemeindetag dem vom Stadtbauamte ausgearbeiteten neuen
Vaulinienplan für die Kat.-Gem. Pradl zu.
I n dieser Angelegenheit wurde in der Tagespresse bereits ausführlich berichtet.
4. Auf Antrag des Bauausschusses beschließt der Gemeindetag, in Entsprechung eines Gesuches der Tiroler
Bauzunft den Punkt 2 des Gemeindetagsbeschlusses vom
29. Jänner 1937 betreffend den Nachlaß der Anlieger-

beiträge für Wasser und Kanal auf folgenden Wortlaut
abzuändern:
„Von der Begünstigung bleiben Bauwerber ausgeschlossen, die sich nicht eines ordnungsgemäß konzessionierten Baumeisters bedienen und die ihre Bauten unter
der Leitung eines Baumeisters oder Zivilingenieurs von
Maurermeistern ausführen lassen."
Verichterstatter Staötrat Dr. Anton Melzer
1. Ueber Antrag des Rechts- und Finanzausschusses
wird einigen Aenderungen des Vertrages zwischen der
Stadtgemeinde und der Kongregation der Salesianer
Don Boscos betreffend die Betriebsführung des Frh. v.
Siebererschen Jugendheimes zugestimmt.
2. Ueber Antrag des Rechtsausschusses stimmt der Gemeindetag einer Aenderung des Permutierungsantrages
der Stadtgemeinde betreffend die von Siebererfche Waisenstiftung zu.
Verichterstatter Hauptmann a. D. Dr. v. Anöreatta
Ueber Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Sport
genehmigt der Gemeindetag die Uebersiedlung der
Marktstandsinhaber in das Fleischbankgebäude bis
1. Mai 1938; er stimmt zugleich einer Ermäßigung der
für die Fleischhauer geltenden Standgebühr von 8 2.—
auf 8 1.— je Tag zu.

Verichterstatler Dr. Alois sberhammer
Ueber einen in der öffentlichen Sitzung des Gemeindetages gefaßten Beschluß wird die ursprünglich für den
vertraulichen Teil der Sitzung vorgesehene Theaterfrage
in öffentlicher Sitzung behandelt.
Der Gemeindetag beschließt über Antrag des Finanzausschusses
1. daß an den Theaterpächter für die Spielzeit 1937/38
die im Sonderäbkommen zum Theatervertrag vorgesehenen Barzuschüsse der Stadtgemeinde genauestens nach
den Bestimmungen des Eonderabkommens und zu den
darin festgesetzten Zeitpunkten flüssig zu stellen sind und
2. daß im Sinne des Punktes XI des zwischen der
Stadtgemeinde Innsbruck und Intendant Ferdinand
Skuhra abgeschlossenen Theatervertrages von Seite der
Stadtgemeinde die Kündigung dieses Vertrages ausgesprochen wird, womit erklärt ist, daß der Theatervertrag
zwischen der Stadtgemeinde und Intendant Ferdinand
Skuhra für die kommende Spielzeit nicht verlängert
wird,"
3. daß die Stadtgemeinde nicht weiter in der Lage ist,
die Abendvorstellungen an den Montagen zu besonders
ermäßigten Preisen zu vergeben; es entfallen daher künftighin die von der Stadtgemeinde für solche Vorstellungen vorgesehenen Aufzahlungen an den Theaterdirektor,
die bisher über die Subvention hinaus monatlich 2000 8
bis 3000 8 ausmachten und im Haushaltsplan nicht gedeckt waren.
4. Schließlich wird beschlossen: Der Gemeindetag ist
prinzipiell geneigt, einer sich bildenden Arbeitsgemeinschaft das Theater bis 15. April 1938 zu überlassen, und
hiefür als Beihilfe der Stadtgemeinde den verbleibenden
Rest der mit 3 80.000.— begrenzten Subvention zur
Verfügung zu stellen.
Diese Beschlußfassung des Gemeindetages wurde von
einem längeren Bericht des Vorsitzenden des Kulturaus^
schusses, Herrn Dr. Oberhammer, eingeleitet, in welchem