Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1983

/ Nr.2

- S.15

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Der in einer Presseveröffentli- tragen werden und bei der Be- einer 90%igen durchschnittlichung genannte und kommen- rechnung der Pflegekosten au- chen Auslastung der eingangs
tierte monatliche Pflegekosten- ßer Betracht bleiben.
erwähnte Bruttotagessatz von
satz im neu eröffneten Heim Zur laufenden Betriebsführung 698 Schilling.
am Hofgarten in der Höhe von des Hauses wurde der „Inns- Besondere Erwähnung erfor21.000 Schilling, was einem brucker Sozialfond" als eigener dert im Hinblick auf die PersoBruttotagessatz (inklusive acht Rechtsträger gegründet, dessen nalkosten die Tatsache, daß der
Prozent Mehrwertsteuer) von Vorstand als zuständiges Organ Personaleinsatz den einschlägi698 Schilling entspricht, hat zu am 29. Dezember 1982 den gen Erfahrungswerten
und
Mißverständnissen geführt, zu Wirtschaftsplan und den Perso- österreichischen wie internatiodenen Bürgermeister Dr. Lug- nalbesetzungsplan für das Pfle- nalen Bemessungssätzen entger in der letzten Gemeinderats- geheim am Hofgarten beschlos- spricht und sich daraus ergibt,
sit/ung im Rahmen einer An- sen hat. Der Wirtschaftsplan daß die Betreuung in einem
fragebeantwortung Stellung ge- für das Jahr 1983 sieht Ausga- Pflegeheim jener in einem
nommen hat.
ben von 34,041.100 Schilling Krankenhaus oder Sanatorium
Vorweg wurde von ihm festge- vor, von denen 5,117.500 auf annähernd gleichzustellen ist.
stellt, daß die Kosten für den Gebrauchs- und Verbrauchsgü- Im Sinne der gesicherten FühAnkauf des ehemaligen Sanato- ter, 25,160.100 auf Personalko- rung des Pflegeheimes muß also
riums der Kreuzschwestern und sten und 3,763,500 auf den son- eine klare Ausgaben-Einnahfür dessen Ausbau, der in sei- stigen Verwaltungs- und Be- men-Rechnung angestellt wernen Endstand 230 bis 240 Pfle- triebsaufwand entfallen. Dar- den, die übrigens vom Kontrollgebetten in Ein- und Zweibett- aus ergab sich auf der Basis der amt der Stadt Innsbruck und
zimmern vorsieht, von der derzeit 160 zur Verfügung ste- dem Land Tirol, das als SozialStadtgemeinde Innsbruck ge- henden Betten unter Annahme hilfeträger die überwiegenden

Kosten aus dem Betrieb des
Pflegeheimes trägt, laufend
überwacht wird. Der Pflegegebührensatz ist also eine wirtschaftliche
Rechnungsgröße
und bedeutet nicht, daß seine
Bezahlung durch den Pflegebedürftigen Voraussetzung für
seine Aufnahme in das Pflegeheim ist. Wohl aber ist er ein
für die Inanspruchnahme von
Sozialhilfeleistungen
maßgebender Bezugsfaktor.
Die Einweisung pflegebedürftiger Mitbürger erfolgt auch gar
nicht durch den So/ialfonds,
sondern durch die städtische
Sozialbehörde. Die Aufnahme
erfolgt ausschließlich nach dem
Kriterium des Ausmaßes der
Pflegebedürftigkeit. Die persönliche Einkommens- und
Vermögensverhältnisse
der
Aufnahmewerber bleiben dabei
außer Betracht.
Gemäß § 5 des Tiroler Sozialhilfegesetzes obliegt dem Land
Tirol dann die Gewährung der
Hilfe für pflegebedürftige Per-

ENTWÜREE:
Bebauungsplan Nr. 55/y, Hötting-Eeld, Bereich zwischen
Sonnenstraße — Oppolzerstraße — Schneeburggasse —
Speckweg: Die Auflassung der
geplanten
Straßenverbindung
zwischen Höttinger Auffahrt
und Großem Gott bedingt eine
bebauungsplanmäßige Überarbeitung des gesamten Bereiches
mit besonderem Augenmerk
auf die Lösung der Kreuzung
Höttinger Auffahrt — Sormenstraße — Oppolzerstraße. Aufgrund der Einfamilienhaus-und
Villenstrukturen erfolgt teilweise eine Niederzonung von drei
auf zwei Vollgeschosse.
Elächenwidmungsplan Nr. 80/
ff, Mötting-Ost, Erweiterung
Alpen/oo: Die beabsichtigte
Erweiterung des Alpenzoos im
Bereich des oberen Parkplatzes
mit einem Wirtschaftstrakt erfordeit die Festlegung der entsprechenden Flächenwidmung
als Sonderfläche im Freiland.
Iti-huiiiingsplan
Nr.
Hl/g,
Innsbruck, Bereich Maximilian-, Kaiser-Josef-, Anich- und
Biirgerstraße: Die lt. geltendem
Bebauungsplan zulässige Verbaiiung der Hofbereiche bis
acht Meter Wandhöhe widerspricht den Zielsetzungen des
Stadlern wicklungskonzeptes.

berge Reichenauer Straße: Östlich des bestehenden Campingplatzes wird zur Errichtung eines Jugendhortes die entsprechende Flächenwidmung vorgesehen.
Legendenänderung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr.
110, Arzl, Rumer Lager: Es
werden die erweiterten Abstandsbestimmungen nach der
ehem. Innsbrucker Bauordnung außer Kraft gesetzt,
gleichzeitig wird eine Geschoßflächendichte von 0,4 verordnet.
Die Änderungspläne, deren
Auflage beschlossen wurde, liegen zur Einsichtnahme im
Stadtbauamt, Fallmerayerstr. 1,
4. Stock, Zimmer 446, auf.
BESCHLÜSSE:
Aufbauplan Nr. 51/bcl, Bereich Wohnanlage Mitterweg
94;
Bebauungsplan
Nr. 51/bh,
Höttinger Au, Bereich /.wischen
Gießensied lung,
Kranebitter
Allee, ÖBB und Eürstenweg;
Bebauungsplan
Nr.
63/es,
Pradl, Bereich Reichenauer
Straße — Kravoglslraße —
Egerdachstraße — Pemhaiirst ralle;
Bebauungsplan Nr. 52/ab, Igls,
westlich der Patscher Straße,
südlich ehem. ,,Igler Hof".

Nur Pflegebedürftigkeit ist maßgebend
Für Aufnahme im Plleucheim am Holzarten Hinkommen nicht entscheidend

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Die entsprechende Abänderung tinger Au, Bereich zwischen
sowie die differenzierte Festle- Eürstenweg — Exlgasse — Inn
gung der geschlossenen Block- und Bachlechnerstraße: Im Zurandbebauung unter Bedacht- ge des Fuß- und Radwegenetzes
nahme auf einzelne Objekte, .der Höttinger Au wird in der
Ensembles und auf das Stra- Verlängerung der Ampfererßenbild wurde im vorliegenden straße eine Untertunnelung des
Entwurf vorgesehen.
Bahndammes im BebauungsBebauungsplan Nr. 98/e, Inns- plan vorgesehen. Dies ist gleichbruck, Bereich zwischen Mu- zeitig Anlaß zur Neubearbeiseumstraße und Sillgasse (Mu- tung des Bebauungsplanes im
seum): Die notwendige Überar- bezeichneten Gebiet.
beitung des Bebauungsplanes Bebauungsplan Nr. 92/i, mit
aufgrund der Widersprüche zu Aufbauplan Nr. 92/i 1, Innszeitgemäßen
städtebaulichen bruck, Bereich zwischen BlaVorstellungen über innerstädti- sius-Hueber-Straße — Innrain

Änderung von Bebauungsplänen
sehe Kernbereiche führte im
vorliegenden Entwurf zur Festlegung der bestehenden Gebäudehöhen der Blockrandbebauung sowie einer beschränkten
baulichen Nutzung der Hofbereiche.
Bebauungsplan
Nr.
13/g,
Pradl, Bereich zwischen Pradler Platz und Rapoldipark: Der
Bebauungsplan soll die geringfügige Erweiterung des Objektes Pradler Platz 7a ermöglichen, und zwar unter Berücksichtigung des gestalterischen
Abschlusses zum Sportplatz.
Bebauungsplan Nr. 51/bi, Höt-

und Josef-Hirn-Straße: Anlaß
lieh beabsichtigter Baumaßnahmen im verbauten Innenhofbereich werden durch den Entwurf die baulichen Möglichkeiten eingeschränkt.
Erschließungsplan Nr. 66/ak,
Hötting-West, Tschiggfreystralle — St.-Georgs-Weg — Saurweinweg: Nach dem vorliegenden Ausbauprojekt des östlichen Bereiches der Tschiggfreystraße sind zur Grundeinlösung
geringfügige Korrekturen der
Straßen fluch tlinie notwendig.
Elächenwidimingsplan Nr. 80/
fg, Pradl, Bereich Jugendher-

Innsbrucker Stadtnachrichten - Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1983, Nr. 2