Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.11

- S.14

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14
243. K a t h o l i s c h e r A r b e i t e r v e r e i n für Innsbruck und
Umgebung, Bestellung des Herrn Hermann Nagele zum Geschäftsführer gem. § 55 GO. beim Betriebe der dem Verein
verliehenen Konzession zum Betriebe des Gast- und Schankgewerbes mit den Berechtigungen des § 16 GO. lit. b), c), 6),
l) und ß) im Standorte Innsbruck, Anichstratze 36, an Stelle
der vom Pacht abgetretenen Frau Antonie Wegscheider.
244. K n o f l e r Hermann, Verlegung des Standortes der an Johann Hutterer fen. zwangsverpachteten Gewerbebefugnis zum
Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren von der Teilergasse 6 in die Maria-Theresien-Straße 25 lVrixdurchgang).
245. K o f i e r Katharine, Auflösung des Pachtverhältnisses mit
Viktor Perugini hinsichtlich des Gast- und Tchankgewerbeb2triebes mit allen Berechtigungen des § 16 GO. im Standorte,
Pradler Straße 79 „zum Lindenhof" und persönliche Ausübung
dieses Gewerbes ab 1. November I. I .
246. K r a b a t h Josef, Errichtung einer zweiten Verkaufsstelle in
der Iahnstraße 18 des im Standorte Defreggerstraße 8 betriebenen Gemischtwarenhandels.
247. L u k s c h Wilhelmine, Verlegung des Standortes des Frauenund Kinderkleidermachergewerbes von der Mozartstraße 18 in
die Erzherzog-Eugen-Straße 21.
248. L u s chi Jakob, Verlegung des Standortes des Handels mit
allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO., aufgeführten Artikel von der
Salurner Straße 11 in die Pradler Straße 48.
249. N i ß l Robert, Verpachtung der Konzession zum Betriebe des
Gast- und Schankgewerbes mit allen Berechtigungen des § 16
GO. im Standorte Anichstratze 2 (Cafs und Restaurant Maximilian) an Fr. Dr. Friederike Nißl.
250. P a p e Rudolf. Bestellung der Gattin Rosa, geb. Heiß, zur
Stellvertreterin (Geschäftsführerin) beim Betriebe des Friseurgewerbes im Standorte Heiliggeiststraße 12.
251. S i k o r s k y Anton, Verlegung des Standortes des Messerschmiede- und Scharfschleifergewerbes von der Bürgerstraße 13
in die Riesengasse 6.
252. S t e n e c k Elise, Verlegung der Standortes des Gewerbebetriebes des Agenturgewerbes von der Graßmanrstraße 10 in die
Anichstratze 44/?.
253. U l c Franz. Bestellung des Herrn Josef Mahlknecht zum Pächter des radizierten Gast- und Schankaewerbes in der Kaiserjägerstraße 2 und Löschung des bisherigen Pachtverhältnisses
mit Frau Philomena Mahlknecht.
254. U l l r i c h Gustav, Zurücknahme der verliehenen Konzession
zum Ausschänke von Bier und Branntwein, zur Verabreichung
von heißen Würstchen, Milch, Kakao, Tee, Schokolade, anderen
warmen Getränken und von Erfrischungen gem. § 16 GO., lit.
b). c), 6) und t) als Vüfettbetrieb, beschränkt auf die Dauer
des täglichen Tportbetriebes am Sportplatz Wilten-West und
Löschung im Gewerberegister.
255. W a l l i Alfred. Errichtung einer zweiten BetriebZstätte des
im Standorte Wilhelm-Greil-Straße 18 betriebenen Garagierungsgewerbes am Innrain (Prügelbau).

Zusammenlegung öes Gewerbes öer Galvaniseure mit öem Gewerbe öer Metallunö Stahlschleifer
I m nachstehenden wird die im BGVl. unter Nr. 362
vom Jahre 1937 kundgemachte Verordnung des Vundesministers für Handel und Verkehr über die Zusammenlegung des Gewerbes der Galvaniseure mit dem Gewerbe
der Metall- und Stahlschleifer vollinhaltlich verlautbart:
„Auf Grund der §§ 1^, Abs. 3, und 1i>, Abs. 3. der Gewerbeordnung wird verordnet:
§ 1. Das im Punkt 25 des § 1 aufgezählte Gewerbe der Galvaniseure wird seiner Eigenschaft als eines gebundenen Gewerbes entkleidet.
§ 2. Das bisher im Punkt 25 des § 1a der Gewerbeordnung aufgezählte Gewerbe der Galvaniseure wird mit
dem im § 1^, Abf. 2, Punkt 7, aufgezählten Gewerbe der

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Metall- und Stahlschleifer zu einem handwerksmäßigen
Gewerbe der Metall- und Stahlschleifer und Galvaniseure
vereinigt.
§ 3. Die bisher im Punkt 7 des § Id, Abs. 2, der Gewerbeordnung aufgezählten Gewerbe der Sporer, Nadler und Webekammacher werden als in einem eigenen
Punkte 7li aufgezählt behandelt.
Übergangsbestimmungen
§ 4. (1) Metall- und Stahlschleifer, die schon vor Beginn der Wirksamkeit dieser Verordnung ihre Gewerbeberechtigung erlangt, das Recht zur Lehrlingshaltung in
diesem Gewerbe besessen und nachweisbar selbst galvanisiert haben, brauchen bei der Anmeldung des gemäß § 2
vereinigten Gewerbes nicht die Ablegung der Meisterprüfung nächzuweisen, wenn sie das Gewerbe i n n e r h a l b
vonßMonatennachInkrafttretendieser
V e r o r d n u n g anmelden.
(2) Die Bestimmungen des ersten Absatzes gelten sinngemäß auch für Galvaniseure, die ihre Gewerbeberechtigung vor dem 1. März 1934 erlangt und sich schon vor
diesem Zeitpunkte mit dem Schleifen als Vorarbeit befaßt haben.
(3) Gewerbetreibenden, die von den Begünstigungen
^er Absätze 1 und 2 Gebrauch machen und im Zeitpunkte
des Inkrafttretens dieser Verordnung das Recht zur Lehrlingshaltung besitzen, behalten dieses Recht auch hinsichtlich des gemäß § 2 vereinigten Gewerbes.

Gehwege-Reinigung
An der Amtstafel des Rathauses ist folgende
Kundmachung
betreffend die Reinigung der Gehwege angeschlagen:
Die Stadtgemeinde übernimmt auch für den Winter
1937/38, und zwar vom Tage der Anmeldung durch den
Hausbesitzer (Verwalter), bis 1. Juni 1938 die Reinigung
der Bürgersteige vom Schnee einschließlich Eandbestreuung. Die Gebühr hiefür beträgt im geschlossenen Wohngebiete 50 Groschen, im offenen Wohngebiete für bloße
Schneepflugreinigung und Sandbestreuung 25 Grofchen
pro Quadratmeter.
Die Hausbesitzer, welche trotzdem die Schneereinigung
selbst durchführen, werden zur genauen Einhaltung der bezüglichen Magistratsverordnungen vom 31. Dezember
1899 u. vom 21. März 1904 verhalten. Zufolge Gemeinderatsbeschluß vom 8. November 1932 wird verfügt, daß
die Gehwege im Anschluß an die erfolgte Schneereinigung
mit Sand zu bestreuen sind. Zuwiderhandlungen werden
mit Geldstrafen von 8 2.— bis 8 100.— geahndet und
wird die Reinigung, bzw. Vesandung auf Kosten der
Säumigen von Amts wegen veranlaßt.
Anmeldungen haben bis 1. Dezember 1937 schriftlich
beim Stadtbauamte, Rathaus, 3. Stock, Zimmer Nr. 83,
zu erfolgen. Alles Nähere ist in der an der Amtstafel
angeschlagenen ausführlichen Kundmachung, welche für
Interessenten auch im Stadtbauamte, Zimmer Nr. 83,
unentgeltlich erhältlich ist, enthalten.
Innsbruck, im November 1937.
Der Bürgermeister:"

Franz F i f c h e r e . h.