Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.7

- S.12

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Personalnachrichten
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
hat in seiner Sitzung vom 9. Juli 1937 gum Beförderungstermin 1. Juli 1937 folgende Beschlüsse gefaßt:
a) I m Rahmen der vom Gemeindetage beschlossenen
Grundsätze über die Vornahme freier Beförderungen
werden ernannt:
Der Mag.-Oberkommissär Dr. Josef Oefner zum
Magistratsrat der IV. Dienstklasse,
der Mag.-Kommissär der V I. Dienstklasse Dr. Walter Kapferer zum Mag.-Oberkommissär der V.
Dienstklasse,
der Mag.-Kommissär der V I I . Dienstklasse Dr. Fritz
Ambrosch zum Mag.-Kommissär der V I. Dienstklasse,
der Rechnungs-Oberrevident Franz Scheiring zum
Rechnungsrat der V. Dienstklasse,
der Rechnungs-Revident Edmund Oesterle zum Rechnungs-Oberrevident der V I. Dienstklasse,b) dem Erhebungs-Offizial Johann Tremi werden die
Bezüge der V I. Dienstklasse zuerkannt;
o) der Kanzlei-Adjunkt Bernhard Mazegger, der auf
einem Dienstposten des städt. Rechnungsdienstes in
Verwendung steht, wird unter gleichzeitiger Ernennung zum Rechnungsassistenten in die 7. Verwendungsgruppe überstellt,"
ä) der Vertragsangestellte Ing. Siegfried Thurner wird
unter gleichzeitiger Ernennung zum Baukommissär
der V I I . Dienstklasse in das pragmatische Dienstverhältnis übernommen:
y) die Aushilfsamtsboten Siegfried Mikschick, Ferdinand Aichner, Eduard Lerch und Franz Hövfel fowie
der Aushilfsfriedhofaufseher Johann Schütz werden
auf Dienstposten der 2. Verwendungsgruppe in das
pragmatische Dienstverhältnis übernommen.
Die Beamtenanwärter Mag.-Kommissär Dr. Alfons
Dietrich, Rechnungsassistent Ing. Arthur Jesacher, Rechnungsassistent Erwin Lorber, Rechnungsassistent Edwin
Verreitter, Marktamts-Assistent Dr. Otto Wassermann,
Marktkommissär Paul Steinlechner, die Gefällsaufseher Karl Schreiner, Josef Astner, August Vertol und
Hubert Pirker sowie die Kindergartenleiterin Maria
Retter und die Kindergärtnerin Mathilde Plankensteiner, die sämtliche die vorgeschriebene Anwärterzeit
vollendet haben, werden mit 1. Juli 1937 in das definitive Dienstverhältnis übernommen.
Nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes über die
Zeitbeförderung und die Ieitvorrückung und den
grundsätzlichen Beschlüssen des Gemeindetages hiezu
werden mit 1. Juli 1937 der Kanzleioffizial Franziska
Ribitsch zum Kanzleioberoffizial und der Schulrat der
V I I I . Dienstklasse Oberhammer Hans zum Schulwart
der V I I . Dienstklasse ernannt.

Amtsblatt Nr. 7
Die bei der Bundespolizeidirektion Innsbruck zugeteilten städt. Polizeirevierinspektoren Georg Haas und
Paul Weitzer werden mit 1. Juli 1937 zu Polizeibezirksinspektoren ernannt. Dem ebenfalls bei der Bundespolizeidirektion Innsbruck zur Dienstleistung zugeteilten städt. Polizeirevierinspektor Johann Seiringer
wird der Titel eines Polizeibezirksinspektors verliehen.
Die zur Besetzung ausgeschriebene Stelle des Hausmeisters für das Rathaus wurde dem Bewerber Hans
Ruetz, Stadtarbeiter, verliehen.
Risser Anton, Monteur bei der städtischen Wasserversorgung erhält über sein Ansuchen im Sinne der Ruhegenuß- und Versorgungsbestimmungen für Stadtarbeiter vom 1. August 1937 an ein dauerndes Ruhegeld.

Kunömachung!
Die Gemeinde Innsbruck hat mit Gemeinderatsbeschlutz vom 22. April 1937 die nachstehenden Anordnungen für die in ihrem Privateigentumstehendenund
widmungsgemäh der Oeffentlichkeit zugänglich gemachten Anlagen der Villa „Vlanea" in Hötting getroffen:
„Das Betreten der Rasenflächen sowie jede Beschädigung und Verunreinigung der Anlagen ist strengstens
verboten. Für Beschädigungen und Verunreinigungen,
die durch Kinder verursacht werden, sind deren Begleitpersonen, bzw. deren gesetzliche Vertreter verantwortlich und haftbar.
Hunde sind an der Leine zu führen.
Das Radfahren fowie das Fahren mit anderen Verkehrsmitteln — Kinderwagen, Krankenrollftühle, Roller und fogenannte Holländer ausgenommen — ist auf
den Wegen der Gartenanlage verboten."
Diese Anordnungen werden von der Bundespolizeidirektion Innsbruck als Ortspolizeibehörde im Einvernehmen mit dem Stadtmagistrate Innsbruck genehmigt und sind allgemein zu befolgen.
Uebertretungen vorstehender Anordnungen werden
von der Bundespolizeidirektion Innsbruck, gemäh
Art. V I I EGVG., mit Geld bis 200 8 oder Arrest bis
zu 14 Tagen bestraft.
Für die Stadtgemeinde Innsbruck:
Der Bürgermeister: Franz F i s c h e r s , h.
Für die Polizeidirektion:
Dr. W i n d h o f e r e. H.