Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.6

- S.9

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Amtsblatt Nr. 6

Kunömachung
Die Einschreibung aller im Schuljahr 1937/38 in die
1. Klasse der städt. Volksschulen oder in die städt. Hauptschulen neu eintretenden Kinder findet am Montag, den
21. Juni 1937, von 8 bis 12 Uhr und von 3 bis 5 Uhr statt.
Bei der Einschreibung haben sämtliche Schulkinder in Begleitung der Eltern oder deren Stellvertreter zu erscheinen
und den Geburtsschein, den Heimatschein sowie das Impfzeugnis Vorzuweisen.
Für die in die Hauptschulen eintretenden Schulkinder ist
bei der Einschreibung eine Erklärung darüber abzugeben,, ob
sie an dem nichtoerbindlichen Unterricht in einer Fremdsprache (englische oder italienische Sprache) teilnehmen werden.
Die Einschreibung wird nach folgender Schulsprengeleinteilung vorgenommen:

Hauptschulen:

Kaiserjägerstrahe und der rechts (östlich) von letzterer gelegene Teil des Stadtsaggens;
2. den Schulsprengel der Knabenvolksfchule in der Gilmstratze der übrige alte Stadtteil am rechten Innufer einschließlich der Maximilian-, der Salurner und der Universitätsstraße.
3. den Schulfprengel der Mädchenvolksfchule in Dreiheiligen der gesamte alte Stadtteil östlich des Viaduktdogens mit
Ausnahme des westlich der Sill gelegenen Teiles der Amraser Straße, ferner die ganze Dreiheiligenstraße, die Kapuzinergasse, die Ing.-Etzel-Straße, die Falkstraße und der östlich
davon gelegene Teil des Stadtsaggens;
4. den Schulsprengel der Mädchenvolksschule in der Ttratze
der Sudetendeutfchen (Sillgasfej der übrige alte Stadtteil am
rechten Innufer einschließlich der Maximilianstratze, der Salurner Straße, der Heiliggeiststraße, der Sterzinger Straße,
der Südbahnstratze, der ganzen Adamgasse und des östlich der
Leopoldstraße gelegenen Teiles der Michael-GaismayrStraße;
5. den Schulsprengel der Mädchenvolksschule Speckbacherstratze das gesamte übrige Gebiet der ehemaligen Gemeinde
Wilten;
8. den Schulfprengel der Knabenvolksfchule Hafvingerstratze die Andreas-Hofer-Straße und der gesamte westlich
davon gelegene Teil von Wilten;
7. den Schulsprengel der Knabenvolksfchule in der Leopoldstratze der übrige Teil des ehemaligen Gemeindegebietes
Wilten:
8. die Schulfprengel der Knaben- und Mädchenvolksfchule
in St. Nikolaus der Stadtteil am linken Innufer:
9. die Schulfprengel der Knaben- und Mädchenvolksfchule
Pradl das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Pradl sowie der
westliche der E i l ! gelegene Teil der Amraser Straße.

Es bilden:
1. den Tchulfprengel der Knabenhauptschule Müllerftrahe
die Sprengel der Knabenvolksschulen Leovoldstraße, Haspingerstratze und Gilmstraße;
2. den Schulsprengel der Knabenhauptschule Leovoldstratze
die Sprengel der Knabenoolksschulen St. Nikolaus, Dreiheiligen und Pradl;
3. den Schulfprengel der Mädchenhauptschule Michael-Gaismayr-Stratze (Schulstrahe) die Sprengel der Mädchenvolksschulen Fischergasse, Speckbacherstraße, Straße der Sudetendeutschen (Sillgasse);
4. den Schulfprengel der Miidchenhauptfchule Dreiheiligen
die Sprengel der Mädchenvolksschulen St. Nikolaus, Dreiheiligen und Pradl.
Folgende Straßen und Stratzenteile werden auf Grund d.
E. d. L.-Sch.-R. v. 23. Feber 1932. Zahl 250/7, der Hauptschule
in Hötting zugewiesen: Die Höttinger und Kirschentalgasse,
Kinder im vorschulpflichtigen Alter können mit Bewillisoweit diese im Stadtgebiet liegen, die Mariahilfstrahe. die
gung
des Bezirksschulrates >in die Schule aufgenommen werSchießangergafse und die Häuser der Innstraße mit den unden,
wenn
es die Raumverhältnisse gestatten, wenn über ihre
geraden Nummern 1 bis einschließlich 43. Jene Kinder, die
in diesem Stadtgebiete wohnen, werden daher in die 1. Klasse geistige und körperliche Reife kein Zweifel besteht und wenn
sie spätestens bis 31. Dezember 1937 das sechste Lebensjahr
der Hauptschule >in Hötting eingeschrieben.
Von den Kindern, die nicht in Innsbruck wohnen, kann vollenden.
Eltern, deren Kinder zur Einschreibung nicht rechtzeitig
wegen Platzmangels nur eine beschränkte Zahl aufgenommen
vorgeführt
werden, müssen gewärtigen, daß ihre Kinder
werben.
einem
fremden
Schulsprengel zugeteilt werden.
Ueberdies wird die Aufnahme davon abhängig gemacht,
Die
Einschreibung
der die städt. Volks- und Hauptschulen
daß die Eltern eine Bestätigung der Wohnsitzgemeinde des
Kindes vorweifen, in der diefe sich verpflichtet, einen Schul- bereits besuchenden Kinder erfolgt am Ende des Schuljahres
durch die Lehrpersonen der einzelnen Klassen.
beitrag von 4N Schilling jährlich für das Kind zu zahlen.
Soweit dem Bezirksschulräte die Aufnahme von VolksSolche Kinder sind durch die Eltern oder deren Stellvertrefchulkindern,
die nicht in Innsbruck wohnen, gemiitz § 51,
ter persönlich bis spätestens 21. Juni d. I . bei der Direktion
Abfatz
3,
des
Landesschulgefetzes vorbehalten ist, wird für
einer städt. Hauptschule zwecks Vormerkung anzumelden.
diese
Kinder
von
der Gemeinde ihres Wohnsitzes ein Beitrag
Später erfolgende Meldungen können nicht mehr berückvon jährlich 2N Schilling verlangt.
sichtigt werden.

Volksschulen:
Es bilden:
1. den Schulfprengel der Knabenvolksfchule Dreiheiligen
der alte Stadtteil rechts des Sillkanals mit Ausnahme des
westlich der Sill gelegenen Teiles der Amraser Straße, die

Eine Nacheinschreibung im Herbst findet nicht statt.
Das Schuljahr 1937/38 beginnt am 1«. September 1937.
Bezirksschulrat Innsbruck-Stadt, am 10. Juni 1937.
Der Vorsitzende: Franz Fischer e. H.