Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.6

- S.4

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Amtsblatt N r . 6
6. Ueber Antrag des Finanzausschusses beschließt der
Gemeindetag auf Grund eines Ansuchens des Tiroler
Vauernbundes (Ortsbauernrat Innsbruck) die Erhöhung des Beitrages der Stadtgemeinde zur Bezahlung
von Flurwächtern von 8 1600.— auf 8 2000.—.
7. Ueber Antrag des Finanzausschusses genehmigt der
Gemeindetag einen vorläufigen Kredit von 8 200.— für
Erfordernisse der städtischen Betriebsmiliz.
8. Der Gemeindetag nimmt die Vorlage des Rechnungsabschlusses der Stadt Innsbruck für das Verwaltungsjahr 1936 zur Kenntnis und verweist diese Vorlage
zur Detailberatung an den Finanzausschuß.

Berichterstatter Staötrat Dr. Anton Melzer
1. Der Gemeindetag genehmigt über Antrag des Personalausschusses den Dienstpostenplan 1937 des Stadtmagistrates (Stellenplan der leitenden Beamten, Dienstpostenplan der Zugeteilten Beamten, Grundsätze zum
Dienstpostenplan).
2. Ueber Antrag des Gemeinderates legt der Gemeindetag grundsätzlich fest, daß künftighin für die
Dienstzweige der verschiedenen Verwendungsgruppen
nur Bewerber aufgenommen werden dürfen, welche im
einzelnen Falle die für die betreffenden Verwendungsgruppen vorgeschriebene Vorbildung, nicht aber die Vorbildung für eine höhere Verwendungsgruppe aufweifen.
Weiters spricht der Gemeindetag grundsätzlich aus, daß
Beamte, die sich während ihrer Dienstzeit eine höhere
Vorbildung aneignen, keine Aussicht auf stillschweigende
Ueberstellung in eine höhere Verwendungsgruppe haben.
3. Der Gemeindetag lehnt über Antrag des Gemeinderates die erbetene Zuerkennung eines Schuhvauschales
für die städtischen Friedhofsauffeher ab.
4. Ueber Antrag des Gemeinderates wird die Entlohnung für die städtischen Kindergartenhelferinnen, soweit
sie das 5. Dienstjahr vollendet haben, mit Wirkung vom
1. Juli 1937 von 8 70.— auf 8 90.— im Monat erhöht.
5. Ueber Antrag des Gemeinderates werden für die
Marktkommissäre folgende Diensttitel eingeführt:
Marktamtsassistent,
Marktamtsrevident,
Marktamtsoberremdent,
Marktinspektor
Marktoberinspektor.

Für die Beamten der städtischen Erhebungsstelle werden folgende Diensttitel eingeführt:
Erhebungsbeamter,
Erhebungsadjunkt,
Erhebungsoffizial,
Erhebungsoberoffizial.

Bei dieser Gelegenheit werden die sprachlich unrichtigen Titel Obermagistratsrat, Oberbaurat, ObervhysiKatsrat, Oberveterinärrat, und Oberrechnungsrat durch
die Titel Magistrats-Oberrat, Bau-Oberrat, PhnsikatsOberrat, Veterinär-Oberrat und Rechnungs-Oberrat ersetzt.

Berichterstatter Htaötrat Otto Lhönig
1. Ueber Antrag des Bau- und Finanzausschusses
wird für die Erneuerung der baufälligen Holzveranda
des Restaurationsbetriebes im Schlosse Weiherburg der
vom Amte angeforderte Nachtragskredit von 8 4120.—
bewilligt. Es wird zur Kenntnis genommen, daß sich die
Restaurationspächterin verpflichtet hat, zur Amortisa^
tion des Bauaufwandes beizutragen.
2. Auf Antrag des Bauausschusses wird in Entsprechung des Ansuchens eines Interessenten der Verbauungsplan Wilten-Südost nach den Vorschlägen des
Stadtbauamtes abgeändert. Demnach wird für die Anwefen Leopoldstraße 24, 26 und 28 im Gegensatz zur
früher bestandenen offenen Bauweise die geschlossene
Bauweise festgesetzt.
3. Ueber Antrag des Bauausschusses wird in Entsprechung eines Ansuchens des Vinzenzvereines eine Vereinbarung mit F r l . M a r i a Stöckl, Kapuzinergasse 10, abgeschlossen, die eine Grundabtretung an die Stadtgemeinde
beinhaltet und es ermöglicht, dem Vinzenzvereine einen
Grund an der Kapuzinergasse zur Erbauung eines
Wohnhauses zu überlassen.
4. Ueber Ansuchen zweier Interessenten wird auf Antrag des Bauausschusses nach dem Vorschlage des Stadtbauamtes die Vaulinie am rechtsseitigen Brückenkopf
der Universitätsbrücke neu festgesetzt.
5. Ueber Antrag des Bauausschusses wird in teilweiser
Entsprechung der Baufirma I n g . Adalbert Fritz beschlossen, i m Bereiche des geschlossenen Stadtkernes hinsichtlich der Stockwerkshöhen i m Sinne des § 30, Abs. 6 der
I V O . für das Erdgeschoß eine Mindesthöhe von drei
Meter lichte Höhe und für die übrigen Stockwerke eine
solche von 2.80 Meter lichte Höhe festzusetzen. Die Anzahl der Geschosse muß auf Parterre und drei Stockwerke beschränkt bleiben.
6. Der Gemeindetag nimmt zur Kenntnis, daß der
projektierte Neubau der Mühlauer Bundesbrücke über
den I n n eine einschneidende Aenderung des Verbauungsplanes für die Kat. Gem. Innsbruck notwendig
macht. Er nimmt einen bezüglichen Bericht des Etadtbauamtes entgegen, der mit seinen Vorschlägen vom
Bauausschusse zur Genehmigung beantragt wird. Er
beschließt, diese Vorschläge bedingt zu genehmigen, wenn
sich innerhalb einer vierzehntägigen Frist ein Einspruch
aus der Mitte des Gemeindetages nicht geltend macht.
Innerhalb dieser Frist werden die Pläne und die Vorschläge des Stadtbauamtes im Sitzungssaale des Rathauses aufgelegt.
7. Der Gemeindetag pflichtet Vorschlägen des Vauausschusses bei, welche zum Ziele haben, die Wiederherstellung und Erhaltung des historischen Bildes der Altstadt nach Kräften zu fördern.