Innsbruck (Amtsblatt)

Jg.1977

/ Nr.2

- S.8

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Innsbrucker
JugendBergbahnkarte
1. Für die im Stadtgebiet
Innsbruck
wohnhaften Jugendlichen bis zum vollendeten
18.
Lebensjahr
wird
eine „Innsbrucker
JugendBergbahnkarte" ausgegeben.

Sportstätten
sollen einfach, zweckmäßig und sieber gebaut sein, wie die Draufsicht auf den Arzler Schießstand zeigt. Seit zehn Jahren bietet die Außenstelle Innsbruck des Österreichischen Institutes für Schul- und
Sportstättenbau dafür Rat und Hilfe an.

Beratung beim Sportstättenbau
Zehn J a h r e Außenstelle Innsbruck des österreichischen Institutes für Schul
Sportstättenbau
(Gr) Die Nachkriegsjahre brachten, nachdem zunächst einmal
für das Lebensnotwendigste wie
Wohnungen und Arbeitsplätze
gesorgt war, auch einen großen
Nachholbedarf an Schulen und
Sportstätten. Je mehr die Entwicklung auf unsere Wohlfahrtsgesellschaft abzielte, umso wichtiger wurde es, zeitgemäße Bildungs- und Freizeiteinrichtungen zu schaffen. Und
es zeigte sich bald, daß gerade
auf diesem Sektor Fehlplanungen und Fehlinvestitionen noch
leichter passierten als in anderen Bereichen, weil nicht jeder
Bauherr über die nötigen Erfahrungen verfügen und vom letzten Stand der Entwicklung informiert sein konnte.
So entstand, einer Anregung
der UNESCO entsprechend, als
Die nächste A u s g a b e von
„Innsbruck" erscheint am
17. M ä r z 1977 in einer
A u f l a g e von 54.200 Stück
und wird kostenlos jedem
Innsbrucker Haushalt zugestellt. W e n n Sie schon
am nächsten Tag in den
Besitz
des
Mitteilungsblattes kommen, ist dies
ein Verdienst Ihres Postzustellers.
Sollten
Sie
das Mitteilungsblatt „Innsbruck" einmal nicht erhalten, bitten wir Sie um eine
kurze Nachricht an das
Pressereferat im Rathaus,
Maria-Theresien-Straße 18,
Tel. 32 4 66, damit wir das
N ö t i g e veranlassen können.

Seite 8

Gründung
dreier
österreichischer Ministerien, und zwar des
Ministeriums für Unterricht, des
Ministeriums für Bauten und
Technik sowie des Ministeriums
für Finanzen, im Sommer 1964
das
„österreichische
Institut
für Schul- und Sportstättenbau"
und nicht ganz drei Jahre später nahm die Außenstelle Innsbruck dieses Institutes ihre Tätigkeit auf, die auch das Land
Vorarlberg mit einschloß. Die
Stadtgemeinde Innsbruck
hat
die
räumliche Unterbringung
des Instituts und die personelle
Besetzung mit Senatsrat Dipl.Ing. Herbert Hosp übernommen,
das Land Tirol hat sich bereit
erklärt, die laufend anfallenden
tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Und Vertreter beider
Institutionen waren nun versammelt, als am 3. Februar der
zehnjährige
Bestand
dieser
Außenstelle gewürdigt wurde.
Sie hatte
ihre Tätigkeit
in
einem noch nicht erschlossenen
Neuland begonnen, denn die
dem Institut gestellte Aufgabe
war ohne Vorbild, weder in
Österreich noch im internationalen Bereich. Trotzdem ist es
dem Institut schon bald gelungen, alle sport- und schulbauenden Gebietskörperschaften in
seine Tätigkeit miteinzubeziehen.
Der Themenkreis, der
während der letzten zehn Jahre
von der Außenstelle Innsbruck
bearbeitet wurde, war überaus
vielfältig. Es gibt kaum eine
Sportart, mit der man nicht
konfrontiert gewesen wäre, und
auch der Personenkreis der Rat-

und

suchenden
war
vielschichtig.
Von der kleinsten Gemeinde
bis hinauf zu den Ämtern der
Landesregierungen wurden Ratschläge und Auskünfte des Institutes in Anspruch genommen.
In Zahlen ausgedrückt: über
tausend
Beratungen
wurden
durchgeführt und dreitausend
Poststücke sind bearbeitet worden. Darüber hinaus wurde die
Außenstelle Innsbruck einundzwanzigmal in Anspruch genommen, um einen Fachpreisrichter bei Architektenwettbewerben für Sportstättenbauten
zu stellen, und achtzehnmal
wurde sie für einschlägige Fachvorträge herangezogen. Innsbruck ist dank der Initiative des
Institutes auch zum Tagungsort
des „Internationalen Skipistenkongresses" geworden, um dessen Durchführung es sich jeweils verdient macht und der
heuer bereits zum fünften Mal
stattfindet.
Ohne selbst wirtschaftliche Interessen zu verfolgen, hat das
Institut über die Außenstelle
Innsbruck in unserer Stadt wie
in den anderen Gemeinden
kostenlos
Hilfestellung geleistet, um Bauherren und planende Architekten vor Fehlplanungen und Fehlinvestitionen zu
bewahren und sie in der Verwendung der
entsprechenden
und
preiswerten
Materialien
zu beraten, wodurch gerade im
Bereich der öffentlichen Hand
die Mittel für den Schul- und
Sportstättenbau sparsam
und
mit bestmöglichem Erfolg eingesetzt werden konnten.

2. Die „Innsbrucker JugendBergbahnkarte"
gilt
vom
1. Februar bis 15. April 1977,
jeweils
von Montag
bis
Samstag (nicht an Sonn- und
Feiertagen), und zwar von
Betriebsbeginn bis 10.30 Uhr
und von 14.00 Uhr bis Betriebsschluß, auf
der
Patscherkofel-, Nordketten- und
Muttereralmbahn sowie deren Liften.
3. Die „Innsbrucker JugendBergbahnkarte" ist als Förderung für das Jugendskifahren gedacht und gilt daher nur für Bergfahrten mit I
Skiern.
4. Der Preis der „Innsbrukker
Jugend-Bergbahnkarte"
für den obigen Gültigkeitszeitnfum beträgt 200 S pro
Karte.
Bei einer Familie mit mehr
als zwei Kindern unter 18
Jahren und bei gleichzeitigem Erwerb der „Innsbrukker
Jugend-Bergbahnkarte"
kostet die Karte für das dritte Kind 100 S. Ab dem vierten Kind derselben Familie
wird die Karte unentgeltlich
ausgegeben.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres des
Ausweisinhabers erlischt die Gültigkeit
dieser „Innsbrucker JugendBergbahnkarte".
Bei Verlust wird grundsätzlich kein kostenloser Ersatz
gewährt.
5. Mitzubringende
Unterlagen für den Erwerb sind:
ein Nachweis des ständigen
Wohnsitzes im Bereich der
Stadtgemeinde
Innsbruck
(Meldeschein bzw.
Schülerausweis sowie alle Nachweise, aus denen der ständige
Wohnsitz in der Stadtgemeinde Innsbruck einwandfrei hervorgeht);
1 Lichtbild ca. 3,5 X 4,5 cm.
6. Ausgabeort und Ausgabezeit: Verkaufsgeschäft
der
Stadtwerke
Innsbruck, S o
lurner Straße 11, Montag bis
Freitag, 8.00 bis 17.00 Uhr.
Stadtwerke Innsbruck
Innsbrucker
Verkehrsbetriebe

Innsbruck - Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt - Johrgang 1977 Nr. 2