Innsbruck (Amtsblatt)

Jg.1977

/ Nr.1

- S.7

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Diese Ausgabe – 1977_Innsbruck_01
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Maßverhältnis, Rhythmus, M a terial, Farbe und Höhe des G e bäudes müssen mit dem umliegenden Bestand in Einklang
stehen.
Auch die Anbringung und Änderung von Werbeeinrichtungen,
die Anbringung von Außenantennen, die Nutzung der G e bäude, wenn öffentliche Mittel
für Baumaßnahmen zugesetzt
wurden, wird im Stadtkern- und
Ortsbildschutzgesetz
bezüglich
der Erhaltungszonen reglementiert. Als Faustregel darf aber
für diese Zone wohl gelten, daß
alle Maßnahmen einer Bewilligung durch die Behörde bedürfen. Dieser steht ein von
Stadt und Land bestellter Sachverständigenbeirat zur Seite und
ermöglicht durch seine Qualifikation in jedem Fall sachgerechte Entscheidungen.
Als nächster Schritt in der Erfüllung des Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetzes
wird
die
Festlegung
der
sogenannten
Schutzzone erfolgen, die ähnlichen Bestimmungen wie die Erhaltungszone unterliegt. Da es
sich in diesem Fall aber nicht
wie bei der Altstadt um ein sehr
homogenes Kerngebiet handelt,
sondern um dislozierte Bereiche, die etwa auch den alten
Ortskernen entsprechen, muß
noch einiges an Vorarbeiten geleistet werden. Etwa eine Zählung und Bestimmung der baulichen Objekte, eine Zählung der
Gewerbe- und Wirtschaftsbetriebe, eine Zählung der Arbeitsplätze, der Wohnungen und
der Wohnbevölkerung in den
vom städtischen Altstadtreferat
vorgeschlagenen
Schutzzonen
oder deren Überprüfung und
Koordinierung mit den derzeit
bestehenden Flächenwidmungsund Bebauungsplänen. Im übrigen aber will man auch überlegen, inwieweit sich im Stadtgebiet über die Altstadt hinaus
weitere historisch gewachsene
und erhaltenswerte Dorf- und
Ortskerne befinden, die nicht
zu Schutzzonen, sondern zu Erhaltungszonen zu erklären wären.
Unberührt bleibt im Stadtgebiet
natürlich weiterhin alles, was
bereits
unter
Denkmalschutz
steht.

Sieglanger erhält „Modellbrücke"
Bau der Fußgängerbrücke macht Fortschritte (Th) Der Bau der Fußgängerbrücke Sieglanger schreitet zügig voran. Nach Fertigstellung
des 41 Meter hohen Pylons auf
der rechten Innseite wurden die
Arbeiten am Stahltragwerk in
Angriff genommen. Die Autobahn wird bereits von vier
Hauptträgerabschnitten
überspannt, bis Mitte März soll das
insgesamt 130 Tonnen wiegende
Stahltragwerk auch den
Inn
überquert haben. Auf der linken
Flußseite wird die Brücke auf
einem
niederen
gemauerten
Auflagewerk aufruhen.
Die 150 Meter lange, schrägseilverspannte Balkenbrücke stellt
in ihrer Bauweise ein Novum für
den Westen Österreichs dar; die
nächste Brücke dieser Art ist erst
in Linz zu finden. Zum Unterschied von den herkömmlichen
Hängeoder
Pfeilerbrücken
gibt es bei dieser Konstruktion
nur einen Pylon und an ihm ist
das Stahltragwerk mit vier Stabil-

DAS LINIENNETZ DER INNSBRUCKER VERKEHRSBETRIEBE in
unserer letzten Ausgabe hat schon ein wenig von der Zukunft
vorweggenommen. So wurde auch die für nächste Zeit beabsichtigte Verlängerung der Omnibuslinie B in die Höttinger Au,
die damit verkenrsmäßig besser erschlossen werden soll, eingetragen, und es ist leider unterblieben, diese Eintragung als vorerst noch geplant zu bezeichnen. Eine weitere Änderung für die
allernächste Zeit betrifft die Omnibuslinie H, die dann statt der
Linie F zum Stubaitalbahnhof geführt werden soll. Der Zeitpunkt
für diese Änderungen wird rechtzeitig bekanntgegeben werden.
Durch eine Unzulänglichkeit in der Druckerei ist in einer Reihe
von Exemplaren bei der Wiedergabe der Planskizze die blaue
Farbe nicht oder nur sehr unzulänglich zu sehen. Das Pressereferat im Rathaus verfügt noch über ausreichend gut gedruckte
Exemplare und gibt diese gerne an Interessenten ab oder schickt
sie auf Wunsch auch zu.

N e u a r t i g e Konstruktion in Westösterreich

seilen aufgehängt. Jedes dieser
rund 6 Zentimeter dicken Stahlseile verfügt über eine Tragkraft
von ca. 160 Tonnen.
Die Brückenaufgänge werden sicher zur Freude der Radfahrer
und Mütter mit Kinderwagen in Form von Rampen angelegt,
wobei die maximale Steigung
nicht über 10 Prozent betragen
wird.
Rein optisch wird diese 4,5 Meter breite Fußgängerbrücke mit

ihren Seilverspannungen einen
zwar noch ungewohnten, ober
interessanten und formschönen
Anblick bieten. Für die Bewohner der Siedlungsgebiete Höttinger Au und Sieglanger wird
sie die gewünschte Verbindung
und zugleich die Erschließung
neuer Erholungsräume darstellen. Begehbar wird das 12 Mill,
Schilling erfordernde Bauwerk
voraussichtlich Ende des Jahres
sein.
(Foto: Frischauf)

2 Altsfadthäuser wurden gefördert
i r ) Das neue Stadtkern- und
Ortsbildschutzgesetz
enthält
nicht nur Auflagen für Hauseigentümer, sondern erkennt deren außergewöhnliche Leistungen und deren Mehraufwand
durch gezielte Förderungsmaßnahmen an. Da die Erhaltung
eines schönen, historischen Gebäudes ganz im Sinne der Allgemeinheit liegt und meistens
viel mehr Geld kostet als die
Instandsetzung
architektonisch
und kulturhistorisch irrelevanter
Bauten, wird nun dieser Mehraufwand aus einem Fonds gefördert, in den das Land im Falle Innsbrucks 1 Promille de«
ordentlichen
Haushaltes der
Stadtgemeinde Innsbruck und
diese selbst noch einmal den
gleichen Betrag einzahlen. Für
das Jahr 1977 sind für diesen
Zweck 2,4 Millionen Schilling
bereitgestellt.
Schon 1976 ober hat die Stadt

Innsbruck - Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt - Jahrgang 1977/Nr. 1

einen Betrag von 500.000 Schilling im Budget für Förderungsmaßnahmen nach dem Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz
vorgesehen, der nach dem Beschluß der Erhaltungszone vom
Stadtsenat auch schon an zwei
Bewerber zugesprochen werden
konnte. Das dringend sanierungsbedürftige
„Ettl-Haus",
Pfarrgasse 5, dessen Eigentümerin die Dompfarrkirche St.
Jakob ist, erhielt zur Abdeckung
der Mehrkosten im Interesse der
Stadtkernerhaltung
390 000
Schilling. Für die Sanierungsvorhaben am Haus Mariohilfstraße 28 wurde an die Eigentümer
ein
Förderungsbeitrag
von 104.000 Schilling gewährt.
Damit können wieder zwei typische Altstadthäuser - auch die
charakteristische Häuserzeile am
linken Innufer gehört sinngemäß zum Begriff Altstadt - für
dos „charakteristische Geo o je"
unserer Stadt erhalten werden.
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