Innsbruck (Amtsblatt)

Jg.1977

/ Nr.1

- S.5

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In Notsituationen zum Sozialamt
Zahlreiche Hilfsmöglichkeiten

für finanziell

schwächer

gestellte

(Th) Auch in Zeiten allgemeinen Wohlstandes gibt es immer wieder
Mitbürger, die sich in einer finanziellen oder materiellen Notlage
befinden. Ihnen helfend zur Seite zu stehen, ist die Aufgabe des
Sozialamtes am Haydnplatz 5. Wem und in welchem Ausmaß Hilfe
zuteil werden kann, ist im Tiroler Sozialhilfegesetz festgelegt; es
handelt sich also um keine Spende, um die der Hilfesuchende „betteln" gehen muß, sondern um eine den Notleidenden zustehende
Unterstützung.
Wer kann vom Sozialamt unterstützt werden? Kurz umrissen
sind es alle in Innsbruck wohnenden Personen, die ihre Hilfsbedürftigkeit nachweisen können. In erster Linie sind dies
jene Personen, deren monatliches Einkommen unter dem Sozialhilferichtsatz liegt. Der Sozialhilferichtsatz beträgt ab 1.
Jänner 1977 für alleinstehende
Personen 2250 Schilling, für
Haushaltsvorstände 1930 Schilling, für
Haushaltsangehörige
mit Anspruch auf Familienbeihilfe 860 Schilling, für sonstige
Haushaltsangehörige 1340 Schilling, dazu kommt der tatsächliche Aufwand für die Unterkunft.
Diesem
Personenkreis
werden Geldmittel zum Bestreiten des Lebensunterhaltes, also
für Nahrung, Bekleidung, Wohnung u. a. m., gegeben.
Von besonderer Bedeutung ist
die Hilfe im Krankheitsfall. Ist
keine Krankenversicherung vorhanden, so greift die öffentliche
Hand ein und dies nicht nur für
die Kosten der ärztlichen Hilfe
und von Medikamenten, sondern auch für Krankenhaus- und
Erholungsaufenthalte. Diese Unterstützung gilt auch für unversorgte werdende Mütter.
Wenn erforderlich, schießt die
öffentliche Hand auch bei den
Kosten der Erziehung und Schulbildung zu, was besonders dann
wertvoll ist, wenn z. B. das Kind
der Begabung entsprechend zum
Besuch einer höheren Schule geeignet wäre, die Mutter jedoch
der finanziellen Mehrbelastung

Die nächste A u s g a b e v o n
„Innsbruck" erscheint a m
17. Februar 1977 in einer
A u f l a g e von 54.200 Stück
und wird kostenlos jedem
Innsbrucker Haushalt zugestellt. W e n n Sie schon
a m nächsten Tag in den
Besitz
des
Mitteilungsblattes k o m m e n , ist dies
ein Verdienst Ihres Postzustellers.
Sollten
Sie
das Mitteilungsblatt „Innsbruck" einmal nicht e r h a l ten, bitten wir Sie um eine
kurze Nachricht an das
Pressereferat im Rathaus,
Maria-Theresien-Straße 18,
Tel. 32 4 66, damit wir das
N ö t i g e veranlassen können.

nicht gewachsen ist.
Die seit Jahren erfolgreich laufenden städtischen Dienste wie
„Essen auf Rädern", Hauskrankenpflege und Altenbetreuung
stehen allen Einkommenschichten zur Verfügung. Im Fall der
finanziellen Bedürftigkeit übernehmen Stadt und Land ganz
oder teilweise die anfallenden

Mitbürger

Kosten. Das gleiche gilt für die
Unterbringung betagter Mitbürger in den Altenwohnheimen.
Für Einkommensschwache gibt
es weitere Begünstigungen beim
Strom- und Gastarif, wobei z. B.
eine bestimmte Anzahl von Kilowattstunden zum halben Preis
verrechnet wird.
Betagte Leute besuchen naturgemäß des öfteren einen Arzt;
weil aber auch die Benützung
der öffentlichen Verkehrsmittel
zu diesem Zweck zu einer Belastung des ohnedies knappen
Budgets werden kann, ist auch
für solche Fälle
vorgesorgt.
Zwölf Fahrscheinblocks pro Jahr
werden mit 50 Prozent Ermäßi-

gung abgegeben, bei besonderer Hilfsbedürftigkeit aber auch
kostenlos. Das Radio, das Telefon und das Fernsehen als Verbindungen zur Außenwelt sind
gerade für ältere Mitbürger von
großer Bedeutung. Auch hier
kann eine Gebührenermäßigung
bzw. Gebührenbefreiung erwirkt
werden. Die Bestätigungen der
Anspruchsberechtigung,
die
dann beim Postamt vorzulegen
sind, werden im Sozialamt ausgestellt.
Die angeführten Sozialhilfen,
die nur einige der möglichen
Hilfsmaßnahmen
darstellen,
können zum Teil auch von den
Ausgleichszulagenbeziehern und
Hilflosenzuschußempfängern
in
Anspruch genommen werden.
Sollten Zweifel bestehen, ob
eine Sozialhilfe in Frage kommt,
genügt eine Vorsprache im Sozialamt am Haydnplatz 5.

Vizebürgermeister Obenfeldner 60 Jahre
(Gr.) Am 19. 1. vollendet Innsbrucks zweiter
BürgermeisterStellvertreter Regierungsrat Ferdinand Obenfeldner das 60. Lebensjahr. Seit April 1950 ununterbrochen Mitglied des G e meinderates, ist er mit den Geschicken der Stadt Innsbruck besonders verbunden. Er hat die
zahlreichen sich bietenden Gelegenheiten, sich für die Interessen der Stadt und ihrer Bevölkerung einzusetzen, wahrgenommen und als profilierter
Kommunalpolitiker
Beachtung
und Anerkennung gefunden.
Obenfeldner wurde im Jahre
1917 in Lienz, Osttirol, geboren
und mußte schon in jungen Jahren Entbehrung und Verzicht erfahren. Nach dem Besuch der
Volks-, Haupt- und kaufmännischen Berufsschule war Obenfeldner nach einjähriger Tätigkeit als Kontorist von 1935 bis
1938 Angehöriger des österreichischen
Bundesheeres
und
konnte erst im Jahre 1945 nach
dem Kriegsdienst seine berufliche Laufbahn wieder fortsetzen.
Als Angestellter der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe kam er schon
damals in ein Nahverhältnis zur
Stadtgemeinde, doch schon 1946
wechselte er beruflich in die
Tiroler
Gebietskrankenkasse
über, wo er bereits 1951 im A l ter von 34 Jahren mit der verantwortungsvollen Position des
Direktors betraut wurde. In dieser Eigenschaft hat Obenfeldner
den Aus- und Aufbau der Verwaltung und der ärztlichen Einrichtungen dieses größten Sozialversicherungsträgers
Tirols
zielstrebig vorangetrieben. Die
von ihm geleitete Gebietskrankenkasse war der erste Sozialversicherungsträger
in Österreich, der die Datenverarbeitung in die Sozialversicherung
eingeführt hat.

Seine kommunalpolitische Laufbahn begann Obenfeldner, als
er am 4. April 1950 für die Sozialistische Partei Österreichs in
den Innsbrucker Gemeinderat
einzog. 1956 wurde er Stadtrat, seit 1962, also nicht ganz
15 Jahre hindurch, ist Obenfeldner zweiter Bürgermeister-Stellvertreter. Im Sinne des Stadtrechtes hat der Bürgermeister
an Vizebürgermeister
Obenfeldner einen Teil seiner Geschäfte übertragen und ihn mit
der Führung des Bauamtes, des
Verkehrswesens, des Gesundheitsamtes, des Veterinäramtes
und mit der Sportpflege sowie
der Verwaltung der Sport- und
Spielplätze und der Schwimmbäder im Rahmen der Hoheitsverwaltung betraut. In dieser
Eigenschaft, aber auch als Mitglied maßgeblicher gemeinderätlicher Ausschüsse wie des Finanzausschusses, des Personalausschusses, des Sozialausschusses, des Sportausschusses, des
Olympiaausschusses und anderer vorbereitender oder beratender Gremien hat Obenfeld-

Innsbruck - Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt - Jahrgang 1977/Nr. 1

ner in vielfacher Weise Verantwortung wahrgenommen und an
Entscheidungen, die im Interesse der Stadt Innsbruck lagen,
mitgewirkt. Sosehr er es versteht, die Meinung seiner politischen Fraktion zum Ausdruck
zu bringen, so wortgewaltig und
überzeugt setzt er sich, etwa im
Gemeinderat, auch für sachgerechte Lösungen ein und trägt
damit dazu bei, daß in Innsbruck so weitgehend
einvernehmliche, das gute „Innsbrukker Klima" grundlegende Beschlüsse gefaßt und Initiativen
verwirklicht werden können. Als
seine bedeutendsten Leistungen
bezeichnet
Vizebürgermeister
Obenfeldner seine Arbeit als
Bau- und Verkehrsreferent in
einer Zeit der raschen Entwicklung der Stadt und die Bewältigung der umfangreichen Arbeit
in diesen Ressorts bei der zweimaligen
Durchführung
von
Olympischen Spielen innerhalb
von zwölf Jahren. Aber auch Erfordernisse einer
geordneten
Stadtverwaltung, die nicht so
ins Auge fallen, wurden im Rahmen der Zuständigkeit Obenfeldners zielstrebig vorangetrieben wie der Neubau des Zentralhofes, die Erneuerung der
städtischen Bauhöfe, der Neubau der
Desinfektionsanstalt,
die Hauptfeuerwache oder die
Anpassung des Schlachthofes an
seine geänderte Funktion als
Fleischmarktgroßhalle. Mit zahlreichen
Auszeichnungen
wie
dem Goldenen Ehrenzeichen der
Republik Österreich, dem Ehrenzeichen des Landes Tirol, den
Sportehrenzeichen des Landes
Tirol und der Landeshauptstadt
Innsbruck oder der Verleihung
des Titels Regierungsrat fanden
die Leistungen Vizebürgermeister Obenfeldners auch offiziell
Anerkennung und Würdigung.
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