Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.5

- S.9

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1937_Amtsblatt_05
Ausgaben dieses Jahres – 1937
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Amtsblatt Nl.5
6) wenn mit den Einstellern eine über die Haftung des
Bestandgebers nach dem AVGB. hinausgehende Haftung vereinbart wird.
Als Dienstleistungen im Sinne des Punktes a werden
nicht angesehen:
1. Das Oeffnen und Schließen der Haustore bei der
Ein- und Ausfahrt;
2. das Oeffnen und Schließen der Tore des Einstellraumes selbst, wenn der Inhaber in demselben
oder einem dazugehörigen Gebäude ein Gast- und
Schankgewerbe betreibt;
3. die Beistellung von Wasser, Licht und zentraler
Beheizung;
4. die bauliche Instandhaltung der Einstellräume und
Abslußkanäle, wozu jedoch die gewöhnliche Wartung nicht zählt.
Als Gewerbe gilt nicht, wenn Betriebe Einstellräume
für Kraftfahrzeuge lediglich an ihre Dienstnehmer vermieten oder deren Kraftfahrzeuge beherbergen oder
wenn in Unternehmungen deren Inhaber zur Erzeuauna.. Ausbesserung. Velehnung oder zum Verkauf von
Kraftfahrzeugen befugt sind, diese nur während einer
für die eigentlichen Betriebszwecke erforderlichen Zeit
eingestellt bzw. auf "Grund eines Zurückbehaltungsrechtes, das aus geschuldeten Beträgen für wesentliche Aufwendungen abgeleitet wird, verwahrt werden und während dieser Zeit außer Betrieb stehen.
Personen, die zur Zeit des Wirksamkeitsbeginnes
der Verordnung (1. April 1937) ohne Gewerbeberechtigung, jedoch im guten Glauben eine Tätigkeit betrieben
haben und noch betreiben, die nach den vorstehenden
Bestimmungen als Ausübung des Gewerbes nach § 1a,
Ms. 1, Pkt. 29. der GO anzusehen ist, wurden in bezug
auf die notwendige Anmeldung dieses Gewerbes gewisse
Erleichterungen zugestanden, insbesondere erhielten sie
zur Erstattung derselben eine Frist bis zum 30. Juni
1937 eingeräumt.

Vericht öes Marktamtes
über die Preisbildung bei einigen lebenswichtigen Nahrungsmitteln im Monate April 1937.
I m Vergleiche zum Vormonate ist Kalbfleisch durchschnittlich um 10 bis 20 Groschen und Kitzfleisch um
40 Groschen je Kilogramm billiger geworden; bei den
übrigen Fleischgattungen haben sich keine fühlbaren
Preisänderungen ergeben. Feigenkaffee hat sich um 10
bis 20 Groschen je Kilogramm verbilligt, hingegen ist
bei den billigeren Kakaosorten eine geringe Preiserhöhung eingetreten.
Bei den jeweils ersten Gemüse- und Obstsorten werden, wie alljährlich, entsprechend hohe Preise verlangt,
die jedoch in der Regel nach dem Einlangen größerer
Mengen der betreffenden Ware rasch absinken; so
kosten z. B. die ersten Kirschen 8 2.80 pro Kilogramm
und werden dementsprechend auch wenig gekauft.
Die oben erwähnten Preisschwankungen sind jahreszeitlich bedingt; auch in Bezug auf die Anlieferungen
konnten im Lebensmittelhandel keine außergewöhn^
lichen Erscheinungen beobachtet werden.

Mitteilungen öes Htaötph^sitates
Stand der Infektionskrankheiten im April 1937
Scharlach: 6 Erkrankungsfälle, kein Todesfall.
Diphtherie: 7 Erkrankungsfälle, kein Todesfall.
Dysenterie: 1 Erkrankungsfall, kein Todesfall.
Zahl der Geborenen im April 1937
Gesamtzahl: 41, keine Totgeburt; 18 männlich, keine
Totgeburt: 23 weiblich, keine Totgeburt.
Todesfälle im April 1937
Gesamtzahl:
78
Davon auswärts: 29
49 (22 männlich, 27 weiblich).

siersonalnachrichten
Mit Wirkung vom 1. Mai 1937 wurde der städtische
Amtsbote Anton Aublinger krankheitshalber in den
zeitlichen Ruhestand, der Stadtarbeiter Engelbert Etraßnitzky ebenfalls krankheitshalber in den dauernden
Ruhestand versetzt.
Am 16. April 1937 starb Frl. Melanie Heissel, städtische Handarbeitslehrerin i. P. Frl. Heissel trat am
30. November 1928 nach mehr als 28jähriger Dienstleistung aus Gesundheitsrücksichten in den Ruhestand.