Innsbruck (Amtsblatt)

Jg.1976

/ Nr.7

- S.8

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Welche Papiere brauchen Sie beim Standesamt?
Für ein funktionierendes G e meinwesen sind amtliche Unterlagen, Dokumente und Zeugnisse unerläßlich. Nur durch sie
kann das erforderliche Ausmaß
an Ordnung erreicht werden.
Allerdings mag es für den uneingeweihten Staatsbürger, den
Normalverbraucher, manchmal
nicht ganz leicht sein, zu wissen,
an welche Stelle er sich mit welchen Unterlagen zu wenden hat.
Hier kann die Hilfe für die Bevölkerung nur in der Information liegen. Beginnen wir in der
„Buchhaltung des Lebens". Im
Standesamt werden nicht nur
Ehen geschlossen, auch Geburten und Todesfälle müssen gemeldet werden. Was ist an Dokumenten vorzulegen?

urkunde von den Eltern der beiden Brautleute und von beiden
Verlobten die Meldebestätigung,
die eigens für diesen Zweck von
der Polizei ausgestellt wird und
nicht älter als 14 Tage sein darf.
Sollte ein Partner ein außereheliches Kind in die Ehe mitbringen, so ist auch dessen G e burtsurkunde erforderlich.

Eine Hochzeit steht
ins Haus

Wiederverehelichung nach einer
Witwenschaft:
Wieder
sind
sämtliche Papiere wie bei der
Erst-Ehe erforderlich, zusätzlich
jedoch die Heiratsurkunde der
vorangegangenen Ehe und die
Sterbeurkunde des Ehepartners.
Sollte die Person mehrmals verwitwet sein, so sind alle diesbezüglichen Unterlagen mitzubringen.

Da hier die persönlichen Verhältnisse sehr verschieden gelagert sein können, seien nur die
drei häufigsten Fälle herausgegriffen.
Erst-Ehe: Beide Teile sind volljährig, beide Österreicher und
in Innsbruck wohnhaft, beide
sind ledig und waren noch nie
verheiratet.
Zur Aufgebotsbestellung bzw. Eheanmeldung, zu
der die Brautleute persönlich
und gemeinsam (eine Vertretung ist nicht möglich!) erscheinen, sind folgende Unterlagen
notwendig: beider Geburtsurkunden, beider Staatsbürgerschaftsnachweise, die Heirats-

Wiederverehelichung nach einer
Scheidung: In diesem Fall sind
zusätzlich zu den oben angeführten Unterlagen die Heiratsurkunde der vorangegangenen
Ehe und das komplette rechtskräftige Scheidungsurteil mitzubringen. Sollten mehrere Vorehen bestanden haben, so sind
alle diesbezüglichen Papiere
mitzubringen.

Die Familie erhält
Zuwachs
Eheliche Geburt: Wenn beide
Elternteile Österreicher und hier
wohnhaft sind und das Kind in
Innsbruck geboren wurde, sind
dem Standesamt die Heiratsurkunde und der Staatsbürger-

Daß die Leiditathleten
der Turnerschaft
Innsbruck
zum aàitenmal
den
Titel
eines
österreidiischen
Mannschaftsmeisters
in der
LeiditatJdetik
erringen
konnten,
war für die Stadtgemeinde
Innsbruck
Anlaß,
die erfolgreichen
Sportler
und ihre Trainer
im Rahmen
einer kleinen
Feier in
der Villa
Blanka
zu ehren. Die erfolgreichen
Leichtathleten
sind
Doktor
Helmut
Sdiönbidiler,
Alois
Zettl,
Klaus
Mayramhof,
Jörg
Mayramhof,
Horst
Rothauer,
Josef Steiner,
Erwin
Wagger,
Rudolf
Altersberger,
Gerd
Zaunsdiirtn,
Bernd Nöhrer,
Dieter
Gehmadier,
Gilbert
Posch,
Ferdinand
Reich, Alfred
Ferner und Peter Glösl, die Funktion
des Sektionsleiters
übt
seit 30 Jahren Regierungsrat
Amtsdirektor
Ferdinand
Gold aus, die
Trainer der Mannsdiaft
sind Direktor
Artur
Stühle,
Helmut
Haid,
Rudolf
urm, Dipl.-SportleJirer
Hans Pribernig,
Peter Sdiober,
Franz Fritz
und

na Matuella.
Für die Stadtgemeinde
waren
mit Bürgermeister
Dr. Lugger der Sportreferent
Vizebürgertneister
Reg.-Rat
Obenfeldncr,
Stadtund Gemeinderäte
sowie Magistratsdirektor
OSR. Dr. Sdnoamberger
und

Seite 8

schaftsnachweis des Vaters innerhalb einer Woche vorzulegen. Falls dies nicht durch den
ehelichen Vater geschieht, ist
überdies eine Vollmacht der Eltern mit einer Namensbestätigung für das Kind erforderlich.
Uneheliche Geburt: In diesem
Falle schreibt das Gesetz vor die Geburtsurkunde der Mutter,
die Heiratsurkunde der Eltern
der Mutter und den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter.
Die zeitgerechte Anmeldung im
Standesamt kann durch jede
Person erfolgen, allerdings ist
eine Vollmacht der Mutter mit
einer Namensbestätigung
für
das Kind mitzubringen.

Was tun im Todesfall?
Auch ein Todesfall muß amtlich
festgehalten werden. Obwohl
diese Meldung in den meisten
Fällen durch die mit der Bestattung beauftragte Firma durchgeführt wird, sei trotzdem auf
die notwendigen Formalitäten
hingewiesen. W e n n der in Innsbruck Verstorbene, immer angenommen er war österreichischer
Staatsbürger, verheiratet war,
so sind die Geburtsurkunde, die
Heiratsurkunde und der Staatsbürgerschaftsnachweis vorzulegen. W a r er Junggeselle, so ist
die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde der Eltern und der
eigene Staatsbürgerschaftsnachweis erforderlich, war er geschieden, so ist zusätzlich zu der
Geburtsurkunde, der Heiratsur-

kunde, zum Staatsbürgerschaftsnachweis noch das komplette
rechtskräftige
Scheidungsurteil
vonnöten. Die Meldung kann jede Person erstatten, allerdings
muß es innerhalb eines Tages
geschehen.
Auch an akademischen Titeln
und Graden ist das Standesamt
im Interesse der Evidenzhaltung
der Geburten-, Familien- und
Sterbebücher interessiert. Sollte
z. B. ein Mitbürger nach seiner
Verehelichung sein Doktorat gemacht haben, so ist die Promotionsurkunde bei der Anmeldung des ersten Kindes mitzubringen.
Die vorstehenden Ausführungen
sind als kleiner Leitfaden gedacht; sollte Ihr Fall jedoch
auch nur wenig von dem Musterbeispiel abweichen, so ist es
absolut notwendig, im Standesamt vorzusprechen, überdies
kann es je nach der Art des
Falles erforderlich sein, neben
den angeführten Urkunden noch
weitere vorzulegen. Noch ein
Tip am Rande: Alle Urkunden
sind im Original beizubringen,
sollten Abschriften oder Fotokopien benützt werden, so müssen diese beglaubigt sein.
• Das deutsche Generalkonsulat, das schon des öfteren die
musikalischen Bestände des Konservatoriums ergänzt hat, überließ vor kurzem dieser städtischen Bildungsanstalt wiederum
Schallplatten und Tonbänder
mit verschiedenen Opernpartien.

die zuständigen
leitenden
Beamten
erschienen.
In einer kurzen
Ansprache
würdigte
Bürgermeister
Dr. Lugger
den sportlichen
Erfolg
der
Mannsdiaft
und den Einsatz,
der zur Erreichung
dieses Zieles geleistet
wurde.
Durdi
ihn erhalte
die Stadt Innsbruck
neben dem Image
der
Olympiastadt, der Stadt des Wintersports,
einen weiteren
besonderen
Akzent
in
der Sportzoelt.
Seit dreißig
Jahren stehen die Leichtathleten
der
Turnerschaft Innsbruck
an der Spitze der Tiroler
Leidüathletik.
In diesem
Zeitraum haben sie über 1500 Tiroler
Meistertitel
erworben,
mehr als 250
österreidiisdie
Meistersdiaften
bestritten,
wurden
aditmal
österreidiisdier
Leiditathletik-Mannsdiaftssieger
und stellten
im vergangenen
Jahr
erstmals audi österreidis
Vertreter
im Europacup
der
Leichtathletik-Mannsdiaftsmeister.
Allein
im vergangenen
Jahr errang
die
Leidttathletikmannschaft
der Turnerschaft
Innsbruck
sedis österreidiisdie
und 78
Tiroler Meistertitel,
insgesamt
also nicht
weniger
als 84 Meistertitel,
und
verbesserte
dabei 5 österreidiisdie
und 32 Tiroler
Rekorde.
(F.:
Murauer)

Innsbruck - Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt - Jahrgang 1976/Nr. 7