Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1975

/ Nr.10

- S.3

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Gemeinderat: Neue Geschäftsordnung beschlossen
Als erster Tagesordnungspunkt
stand die neue „Geschäftsordnung
des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates der
Landeshauptstadt Innsbruck" auf
dem Arbeitsprogramm der Sitzung
des Gemeinderates vom 29. Juli
1975. Vor Eintritt in die Tagesordnung sprach Bürgermeister Dr. Lugger, der den Vorsitz führte, dem Gemeinderat Ing. Arthur Krasovic seine Glückwünsche zum 50. Geburtstag aus.
Die neue Geschäftsordnung als
Durchführungsbestimmung zu dem
am 1. Juni 1975 in Kraft getretenen
neuen Innsbrucker Stadtrecht wurde
eingangs von den Sprechern der im
Gemeinderat vertretenen Fraktionen gewürdigt, wobei Stadtrat Dr.
Hermann Knoll die Geschäftsordnung als einen weiteren Schritt in
Richtung eines ständigen Ausbaues
und der Stärkung der Gemeindedemokratie bezeichnete. Frau Gemeinderat Olga Schuster wertete den
vorliegenden
Geschäftsordnungsentwurf als Vorstufe hinsichtlich
einer für später anzustrebenden
Gesamtnovellierung. Diese Auffassung vertraten im wesentlichen
auch Gemeinderat Dr. Steidl und
Gemeinderat Dr. Ebenberger. Im
Zuge der anschließend durchgeführten Debatte der insgesamt 61 Paragraphen wurden noch geringfügige
Änderungen vorgenommen, worauf
der Geschäftsordnungsentwurf insgesamt die Zustimmung aller Fraktionen des Gemeinderates fand.
Die neue Geschäftsordnung unterstreicht die Stellung des Gemeinderates als oberstes beschließendes
Organ in den Angelegenheiten des
eigenen Wirkungsbereiches der
Stadt. Es werden zwei Arten von
Sitzungen vorgesehen: die allgemeine Sitzung und die Geschäftssitzung. Das Anfrage- und Antragsrecht wird ausgebaut, wobei Anfragen und Anträge den allgemeinen
Sitzungen vorbehalten sind. Dringende Anfragen — kommunalpolitisches Neuland — sowie dringende Anträge sind jederzeit, also auch
in den Geschäftssitzungen, möglich.
Eine Geschäftssitzung ist vom Bürgermeister binnen einer Woche einzuberufen, wenn mindestens ein
Drittel der Mitglieder des Gemeinderates dies zur Behandlung eines
bestimmten in den Wirkungsbereich des Gemeinderates fallenden
Gegenstandes schriftlich beantragt.

So lauten einige der zentralen Bestimmungen in der neuen Geschäftsordnung, die nach erfolgter
Beschlußfassung ihre Anwendung
für den weiteren Verlauf der Gemeinderatssitzung fand.
Dienstzweigeverordnung
Nach der Beantwortung von Anfragen und Anträgen aus der letzten
Gemeinderatssitzung durch Bürgermeister Dr. Lugger (siehe Seite 5)
wurde die neue „Dienstzweigeverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck" vorgelegt und vom Gemeinderat, bei Stimmenthaltung von
TAB und FPÖ, beschlossen. Gegenstand dieser Verordnung ist die
Festsetzung der Dienstzweige für
die Beamten der Landeshauptstadt
Innsbruck und ihre Zuweisung zu
den Verwendungsgruppen, die Festsetzung der Amtstitel für die Dienstposten dieser Dienstzweige, der besonderen Anstellungserfordernisse
dieser Dienstzweige, die Erfordernisse für die Einreihung in de Verwendungsgruppen sowie der Erfordernisse für die Definitivstellung.
Als nächster Tagesordnungspunkt
lag dann dem Gemeinderat ein Antrag betreffend die Entschädigung
für Gemeinderatsmitglieder, welche
an Ausschußsitzungen teilnehmen,
zur Beschlußfassung vor. Dieser Beschluß wurde nach längerer Debatte, welche sich vor allem um die
diesbezügliche Rechtslage drehte,
gegen die Stimmen von TAB und
F P Ö herbeigeführt.
Mit einer Syndikatsvereinbarung, in
welcher vor allem die finanziellen
Grundlagen einer Fusionierung der
Kongreßhausbau-Gesellschaft m. b.
H. und der Kongreßhaus-Betriebsgesellschaft m. b. H. festgelegt sind,
hatte sich der Gemeinderat anschließend zu befassen. Nach einstimmigem Gemeinderatsbeschluß
wird es demnach mit Rückwirkung
vom 1. Januar 1975 eine „Kongreßhaus-Gesellschaft m. b. H." geben,
die nunmehr allein die Agenden des
Kongreßhauses führt. Bürgermeister Dr. Lugger präzisierte die künftige Zusammenstellung und Konstruktion der Kongreßhausführung
und erläuterte auch die steuertechnischen Zwänge, die Anlaß zum Zusammenschluß der Kongreßhausbau-Gesellschaft m. b. H. und der
Kongreßhaus-Betriebsgesellschaft
m. b. H. waren. Eine allgemeine
Diskussion über die bisherige Tätigkeit des Kongreßhauses sowie über

den Zuschußbedarf schloß sich an,
wobei Stadtrat Dr. Seykora abschließend ausführte, daß das Kongreßhaus bisher durchaus erfolgreich gewirkt habe, daß die in die
Anlaufzeit gestellten Erwartungen
voll erfüllt worden seien und gerade
zur Zeit wieder Initiativen zum Tragen kämen, die auch dem Zweck als
Veranstaltungszentrum vollauf entsprächen.
Haftung für Mietzinsausfall
Im folgenden faßte der Gemeinderat einstimmig den Beschluß, analog zu der im Rahmen der städtischen Wohnbauprogramme 1964—
1969 geltenden Regelung, für alle
jene mit Mitteln der Wohnbauförderung 1968 geförderten Bauvorhaben
von gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen die Mietzinsausfallshaftung zu übernehmen, bei denen der
Stadtgemeinde Innsbruck das Besiedlungsrecht zusteht.
Der nächste Tagesordnungspunkt
brachte einen einstimmigen Beschluß bezüglich der Abwasserbeseitigung, die auf Grund des Ausbaues der Olympia-Bob- und Rodelbahn notwendig geworden ist. Der
Stadtgemeinde Innsbruck wird demnach von der Gemeinde Lans das
Recht eingeräumt, eine auf maximal
300 Einwohnergleichwerte ausgerichtete Abwassermenge in den
Lanser Gemeindekanal einzuleiten.
Dafür trägt die Stadtgemeinde
Innsbruck die Hälfte der Gesamtbaukosten, für deren Vorfinanzierung sie aufkommt. Mit einigen weiteren finanziellen Abmachungen in
diesem Zusammenhang wurde dieses Abwasserproblem einer guten
Lösung zugeführt.
Vizebürgermeister Obenfeldner gab
daraufhin als zuständiger Baureferent einen detaillierten Überblick
über den geplanten Ausbau des
verlängerten Stadlweges in der
Roßau. Hier ist vor allem im Interesse der anliegenden Betriebe eine
Aufschließung notwendig geworden, die den Ausbau des Stadlweges in zwei Etappen vorsieht. Die
erste,
unmittelbar
vorgesehene
Etappe wird das Straßenstück zwischen Langer Weg und Etrichgasse
betreffen.
Anschließend referierte GR Rudolf
Krebs als Obmann des Finanzkontrollausschusses über die Prüfung
der Gebarung und Jahresrechnung
für 1973 (Hoheitsverwaltung). Wie
GR Krebs ausführte, werde der Fi3