Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.3

- S.12

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12

.Amtsblatt Nr. 3

demselben Fangplatz oder auf Fangplätzen, die weniger
als 300 Meter voneinander entfernt sind.
Das neue Vogelschutzgesetz erschwert auch die Benützung unserer befiederten Lieblinge als Handelsobjekt, denn das Kaufen, Anbieten, Verkaufen oder Bevorrätigen zum Verkauf und das Versenden von leben- der im Monat Februar 1937 durchgeführten
den oder toten Vögeln solcher Arten, die in Tirol als Gewerbelöschungen
Stand-, Strich- oder Zugvögel vorkommen, ist verboten.
Ablinger Johanna, Innrain 40, Handel mit allen im freien
Gestattet ist der Verkehr mit lebenden oder toten Vö- Verkehr
gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38.
geln der eben bezeichneten Arten nur dann, wenn es Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel. 2. 12. 1831, Zl. 1380. — An-

Gewerbe

Nachweis

sich um jagdbare oder durch dieses Gesetz nicht geschützte

Vögel handelt, bzw. wenn durch ein einwandfreies
U r s p r u n g s z e u g n i s nachgewiesen ist. daß die betreffenden Vögel auf Grund einer vorschriftsmäßigen
Bewilligung gefangen wurden. Das Ursprungszeugnis
ist nur dann als einwandfrei anzusehen, wenn es vom
berechtigten Vogelfänger eigenhändig ausgestellt und
ron der Ortsgemeinde hinsichtlich der gültigen Fangbewilligung b e g l a u b i g t ist. Dadurch wird der illegale
Handel mit unseren heimischen Sängern sehr erschwert.
Ganz neu sind die Bestimmungen im neuen Gesetze
über das Halten (Käfigen) von geschützten Vögeln. Das
Halten von mehr als 10 Stück ist ohne besondere Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde verboten.
Dies gilt jedoch nickt für gewerblich befugte Voaelhändler. Das Halten (die Käfigung) von widerrechtlich gefangenen Vögeln ist jederzeit verboten. Um unseren gefiederten Sängern die Gefangenschaft möglichst erträglich zu macken. wird beim Halten von Stubenvögeln
die Reinlichkeit zur besonderen Pflicht gemacht und die
Ausmaße der Käfige genau festgelegt. Als genüaend
groß gelten Käfige nur, wenn sie bei Körnerfressern
ein Mindestmaß von 35 cm Länge, 20 cin Breite und
30 cm Höhe, bei Kreuzschnäbeln (Krummschnäbeln) von
28 cm Länge, 15 cm Breite und 25 cm Höhe, bei I n sektenfressern von 50 cin Länge, 20 cm Breite und 30 cin
Höhe haben. Verboten ist auch das Anfertigen, Kaufen.
Anbieten. Verkaufen oder Vevorrätigen zum Verkauf
und Versenden von verbotenen Fanggeräten und Fangmitteln ohne besondere Bewilligung der Vezirksverwaltungsbehörde.
Uebertretungen dieses Gesetzes sowie der auf Grund
dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und behördlichen Verfügungen werden von der zuständigen VeZirksrerwaltungsbehörde mit Geld bis zu 200 5 oder
mit Arrest bis zu zwei Wochen, bestraft. I m Wiederholungsfall oder bei schweren Schädigungen der zu
schützenden Vogelwelt können Geld- und Ärreststrafen
auch nebeneinander verhängt werden.
Außerdem werden die verbotswidrig gefangenen, gefangen gehaltenen, gekauften, angebotenen, feilgehaltenen oder verkauften Vögel und die zur Begehung der
Übertretung verwendeten oder bereit gehaltenen Werkzeuge, Geräte, Fangmittel, Waffen. Käfige u. dgl. beschlagnahmt und für verfallen erklärt. Dabei ist es
gleichgültig, wem die beschlagnahmten Gegenstände gehören.
Dos neue Voaelschukgesetz ist. mit Ausnahme der
Vorschriften über das Mindestmaß der Käfige, welche
erst am 8. August 1937 wirksam werden, am 8. Februar 1937 in Kraft getreten.

l i r o i s r lirina

dorfer Edeltrud, Leopoldstraße 27, Reparatur von Peserteppichen,
28. 9. 1934. Zl. 12.287. — Varwig Alfred. Andreas-Hofer-Str. 46.
Gast- und Schankgewerbe, 26. 6. 1912. Zl. 21.426. — Baumann
Kreszenz. Erlerstraße, Hotel ..Central". Ausbewahrung von Kleidungsstücken und Gepäckgarderobe, 6. 11. 1931. Zl. 19.341. —
Fa. Anton Menarvi. Karosseriefabrik. Hunoldstratze 16, fabrikmäßige Erzeugung und Reparatur von Karosserien und Wägen aller
Art. 23. 2. 1933, Zl. 2181. — Fehler Alois. Pfarrgasfe 2. Handel
mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel, 18. 3. 1929.
Zl. 4928. — Foidl Franz. Fischergasse 50. Holz- und Kohlenhandel.
17. 9. 1930. Zl. 16.987. — Gutleben Anton, offener Platz. Handel
mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abf. 5. GO., ausgeführten Artikel. 19. 9. 1920,
Zl. 19.059. — Hampl Agnes. Maximilianstraße 5, Handel mit
allen im freien Verkehr gestatteten Waren mit Ausschluß von
Lebens- und Futtermitteln. 9. 1. 1923, Zl. 20.582. — Hohenauer
Artur, Schubertstraße 11. Agentur, 19. 10. 1919. Zl. 25.709. —
Hohenauer Artur. Schubertstraße 11. Kommissionswarenhandel,
19. 10. 1919. Zl. 25.708. — Höllriegl Ehrenreich. Anichstraße 35.
Kommissionswarenhandel. 16. 7. 1920. ZI. 15.271. — Leih Josef.
Sonnenburgstraße 5, Handel mit Fifchereigeräten und Skistöcken,
31. 7. 1917. Zl. 15.054. — Mitterhofer Franz. St. Nikolausgasse 21.
Schuhmachergewerbe. 15. 1. 1935, Zl. 648. — Pinter Franz. Stafflerstraße 7. Agentur. 26. 4. 1935, Zl. 5119. — Pinter Franz.
Stafflerstraße 7. Kommisfionswarenhandel, 26. 4. 1935, Zl. 5120.
— Rohrbacher Ludmilla, Schöpfstraße 9, Handel mit allen im
freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im
§ 38. Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel. 7. 4. 1933. Zl. 2864. —
Ruetz Alois. Fallmerayerstraße 10, Fleischhauer und Selchergewerbe. 7. 6. 1934, ZI. 7915. — Schönegger Anna. Stand bei der
Innbrücke, Verkauf von Obst im kleinen, Zuckerbäckereien und
gebrannten Kastanien. 3. 11. 1893, Zl. 19.340. — Stipperger Hubert, Sonnenburgstraße 6. Agentur, 16. 3. 1933. Zl. 3802. Stipperger Hubert Sonnenburgstraße 6, gewerbsmäßige Beratung
in gewerbetechnischen Angelegenheiten, insbesondere bei Errichtung von gewerblichen und industriellen Vetriebsanlagen. Verfassung von diesbezüglichen Plänen. Beschreibungen und Voranschlägen, 6. 4. 1932, Zl. 4591. — Stuiber Maria, Pradler Str. 55.
Vettfedernhandel. 20. 7. 1934, ZI. 9672. — Walter Margarete,
Pfarrgafse 4, Herstellung von zur Vorführung bestimmter Laufbilder. 30. 7. 1929. Zl. 13.834. — Werle Marie. Innrain 36, Weißnäherei, 21. 6. 1928, Zl. 1869. — Wefenauer Walter. Müllerstraße 1, Handel mit Brot, Bäckereien. Milch, Molkereiprodukten
und Putzartikel. 30. 7. 1936. ZI. I—12.276.

Verzeichnis
über die im Monat Februar 1937 ausgestellten Gewerbe»
scheine, bzw. Konzesfionsdekrete
Varwig Franziska, geb Zugsbratl, Gast- und Schankgewerbe gemäß § 15 lit. »)—8) GO.. Andreas-Hofer-Straße 46. 25. 2. 1937.
ZI. 2065. — Battistata Elisabeth, Damenkleidermacheraewerbe.
Peter-Mayr-Straße 20. 4. 2. 1837. Zl. 1558. — Diechtl H."rmann.
Platzdienstgen erbe gemäß § 15, Pkt. 4, GO., Standplatz: Hauptbahnhof. 15. 2. 1937. Zl. 2147. — Foidl Franz. Handel mit Holz.
Kohle. Koks und Anthrazit. Fiscl-ergasse 50. 8. 2. 1937. ZI. 1746.
— 7ung Karclina. oeb. Lutz. Handel gem. § 1a, Abs. 1, Abschn. b).
Ptk. 36, GO., Verkaufsstand a. d. Kreuzung Sparkassendur<5gangErlerstr., 19. 2. 1937, Zl. 22^3. — Landesverband Tirol des Einheitsverbandes der Kriegsopfer Österreichs mit dem Sitze in Innsbruck,
Konzession gem. § 15, Pkt. 4, GO., zur Anbietung persönlicher

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