Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.3

- S.7

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Amtsblatt Nr. 3.
unter Mithilfe des FAD., die Spengler- und Glaserarbeiten,
die Verlegung der von der Stadtgemeinde beigestellten Wasserleitungsrohre und Armaturen sowie das Verlegen der
Hauswasserleitungen mit vollbezahlten Arbeitern anzubieten.
Die Vergebungen dieser Bauarbeiten an Unternehmer erfolgten fallweise nach Notwendigkeit.
Mit dem FAD. ausgeführt wurden dann wirklich sämtliche
Erdarbeiten für die Häuser. Straßen und Wasserleitungen,
die Beton-, Maurer-, Verputz-, Isolier-, Versetz-. Zimmerer-.
Tischlerarbeiten und mit Beihilfe des FAD. die Dachdeckerarbeiten für alle 56 Siedlerhäuser.
Insgesamt wurden 31 Unternehmer mit der Ausführung
von Bauarbeiten betraut.
Das Ausmalen der Räume, Anstreichen der mit Leinölfirnis grundierten Fenster und Türen, die Lieferung der
Herde und Oefen, Elektroinstallation sowie das Liefern von
landwirtschaftlichen Geräten, der Obstbäume und Beerensträucher gehörten nicht zu den Leistungen der Etadtgemeinde
Innsbruck, sondern waren Privatsache der Siedler.
Die Siedlerhäuser wurden nacheinander fertiggestellt.
Die Gemeinde Hötting erteilte die Venützungsbewilligung
für alle 56 Siedlerhäuser am 16. September 1935 mit Bescheid
I I . 1309/9.
I m Monat I u n l 1935 wurden 25°/o der Siedlerhäuser
.. Juli 1935
36°/« „
.. August,,

25 9«/« „
» Sept. „





Oktob.. „
Nov. „
Feder 1936 wurde

2°/° „
2°/« „
1"/° „

(14)
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(14)

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l 1)
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von den Pächtern bezogen.
Die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehres erfolgte
über die Sparkasse der Stadt Innsbruck mit Hilfe zweier
Scheckkonten, wovon ein Sperrkonto für die Ansammlung
der Siedler-Eigenmittel gesperrt zugunsten des BWSF., über
Weisung des BWSA. durch Schreiben Zl. 19.522/1935 vom
13. März 1935 zur Verwendung freigegeben wurde, während
ein freies Scheckkonto, das die Inanspruchnahme eines zeitweiligen Kredites der Sparkasse an die Stadtgemeinde bis
zu 8 70.000.— gestattete, während der ganzen Baudauer bestand und erst am 31. Dezember 1936 aufgelöst wurde.
Die Zahlungen aus dem BWSF. verzögerten sich ungemein, was am besten daraus hervorgeht, daß die erste Zahlung aus dem Fonds erst am 24. Mai 1935 erfolgte, also
etwa 7 Monate nach Beginn der Bauarbeiten!
Die Regelung aller rechtlichen Fragen war eben ungemein
schwierig und zeitraubend.
Ebenso wiesen die Ueberweisungen der Bauschgebühren
für den FAD. an die Stadtgemeinde große zeitliche Verspätungen auf.
Dies bewirkte natürlich wieder verspätete Teilzahlungen
an alle Bauunternehmer.
Die im 1. Halbjahr 1935 besonders schwierige finanzielle
Lage aller mit dem Bau zusammenhängenden öffentlichen
Stellen und der verschiedenen Unternehmer geht wohl auch
daraus hervor, daß 205 Iahlungen im Gesamtbetrage von
8 132.807.72 mit Hilfe von Zessionen und 5 Zahlungen im
Gesamtbetrage von 8 3.709.30 mit Hilfe von Exekutionen bewirkt wurden.
Es war möglich, an Stelle der Unternehmer verschiedenen
Steuerämtern und der Steueradministration Innsbruck einen
Gesamtbetrag von 8 20.022.91, der Stadtgemeinde Innsbruck
für rückständige städtische Abgaben, Mietzinse, Wassergebühren usw. einen Gesamtbetrag von 8 17.788.43 zu überweisen.

8. Gesamte Einnahmen und Ausgaben
Es folgt nun eine Aufstellung der Gesamtkosten für
I. besondere Verwaltungsauslagen und die Herstellung
II. der Siedlerstraßen,
III. der Hauptrohrstränge der Wasserleitungen im Anschlüsse an die bestehende Höttinger Rauschbrunnenwasserleitung mit den Hausanschlutzwasserleitungen
vom Hauptrohrstrang bis zu den Absperrventilen an
den Besitzgrenzen,
IV. der Entwässerungsleitungen zur Entsumpfung des Geländes,
V. der 56 Siedlerhäuser mit Dachgeschoß-Ausbauten, Ausbau von 3 Ställen für Geschäftszwecke und, der Staketenzäune längs der Siedlerstraßen.
Die Kosten der Geländeaufnahme durch das städt. Vermessungsamt, Absteckung der Parzellengrenzen, Ausarbeitung
der Teilungspläne, Grundbuchsanträge, Planverfassung für
die Siedlerhäuser, Wasserleitungen usw., Aufstellung der
Leistungsausweise und Abrechnungen wurden nicht einbezogen, da sie von der Stadtgemeinde Innsbruck als allgemeine Verwaltungsausgaben getragen werden. Lediglich die
Bauleitungsgebühren wurden in die Abrechnung einbezogen.
Die Kosten für die besonderen Verwaltungsauslagen und
der Aufwendungen für die Siedlerstraßen werden den Siedlern nicht angelastet. Wohl aber die Kosten sämtlicher anderen Herstellungen, soweit sie von der Stadtgemeinde einstweilen getragen werden mußten. Das hiefür nötige städtische
Baudarlehen wurde lt. Gemeindetagsbeschlutz vom 29. Jänner 1937 den Siedlern zinsenlos gewährt und ist daher durch
die monatlichen Pachtzinszahlungen zu tilgen. (Siehe Pkt. 15
des Bestandvertrages mit den Pächtern.) Die zinslose Gewährung des städt. Darlehens bedeutet ein namhaftes Geschenk (rd. 8 17.000.—) an die Siedler.
I. B e s o n d e r e V e r w a l t u n g s a u s l a g e n .
G e l d b e s c h a f f u n g für
besondere Verwaltungsauslagen (Reisegebühren usw.) 8 2.349.37
A u s g a b e n für
besondere Verwaltungsauslagen (Reisegebühren usw.) 8 2.349.37
II. S i e d l e r st r a t z e n (5360 m-).
G e l d b e s c h a f f u n g für die Deckung der Baukosten
der Siedlerstraßen durch
a) einen Beitrag der Etadtgemeinde Innsbruck
8 13.788.04
b) die Vaufchvergütungen des Vundesministeriums
für soziale Verwaltung zum F. A. D.
für geleistete Schichten
1.336.5
in wirklichen Arbeitsstunden
8.667.0
Gesamte Einnahmen für die Herstellung der Siedlerstr. 8 16 802.84
A u s g a b e n für
a) Instandhaltung des Schottersilos in Kranebitten
b) Eid- und Dämmungsarbeiten
e) Grubenzins, Schottergewinnung und -beförderung
mit Lastkraftwagen zur Baustelle
6) Betrieb derstädt.Motorstraßenwalze(Betriebsmittel)
e) Walzenjührer
l) Errichtung einer hölzernen Notbrücke über den
Gießen, 4.0 in breit. 7.0 m lang, zum Befahren
mit 14-Tonnen-Straßenwalze
ß) Löhne des F. A. D.
für geleistete Schichten
1.412.0
in wirklichen Arbeitsstunden
9.154.5

8
61.81
8 1.972.15
8 7.589.33
8 594.1l)
8 595.35
8

817.98

8 5.172.12

Gesamte Ausgaben für die Herstellung der Siedlerstr. 8 16.802.84

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