Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.3

- S.6

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.Amtsblatt Nr. 3
genügenden Wärmehaltung wurden in den Wohnräumen die
Ziegelmauern innenseitig mit 2.5 om. starken Heraklithplatten verkleidet und mit reinem Kalkmörtel verputzt. Diese
gewählte Bauart entspricht der Wärmehaltung nach einer
45 oui starken Vollziegelmauer.
I n der Höhe der Stampfbeton-Sockelmauern ist über der
Schotterdämmung ein Stampfbetonpflaster aufgebracht. Das
Aufsteigen von Feuchtigkeit wird durch eine Lage Bitumenpappe verhindert. I n der Wohnküche wurden auf diese Feuchtigkeitsisolierung unter dem Fußboden und ebenso an der
Stukkaturschalung der Decke 1.5 «m starke Heraklithplatten
aufgebracht, um die Küche als Hauptaufenthaltsraum besonders wärmehaltend Zu machen. Der Fußboden von Küche,
Schlafzimmer und Kammer besteht aus Fichtenriemen auf
Polsterhölzern, im Vorraum sind Sechseckplatteln auf
Stampfbetonpflaster, in der Waschküche ein geglättetes
Stampfbetonpflaster angeordnet.
Die Giebelwände wurden in Holzgerippebauweise mit
innerer und äußerer Rauhschalung, ferner außen mit einer
Lage Vitumenpappe und darüber liegender, gehobelter
Schwedenschalung ausgeführt. Die Schwedenfchalung wurde
mit Carbolineum einmal gestrichen.
Die Dacheindeckung erfolgte mit Strangfalzziegeln auf
Lattung. Bei den Dachausbauten, bestehend aus zwei Zimmern, Vorraum und Dachboden, wurden die lotrechten Wände
der Zimmer mit Ausnahme der gemauerten Teile gegen
das Stiegenhaus aus 5 om starken Heraklithplatten auf Gestänge, die schrägen Wandteile sowie die Decke ebenfalls aus
5 oiu starken Heraklithplatten auf 2 om starker Rauhschalung
hergestellt, während die Giebelflächen mit zwei Lagen „Neusiedler"-Rohrgewebe auf der vorhandenen Schalung versehen
und verputzt wurden.
Die 14 Holzhäuser bestehen über dem gut gegen aufsteigende
Feuchtigkeit gesicherten Stampfbetonsockel aus Holzgerippen
mit innerer und äußerer rauher Schrägschalung. Die Autzenschalung ist gleich ausgeführt wie bei den Giebelwändon der
gemauerten Häuser. An der Innenseite bewohnter Räume
wurde die Wandkonstruktion mit 2.5 om starken Heraklithplatten verkleidet und verputzt. Fußboden und Decke der
Wohnküche sind ebenfalls mit 1.5 om. starken Heraklithplatten zwecks besserer Wärmehaltung belegt.
Sonst ist die Ausführung gleich wie bei den Steinhäusern.
Die Ställe, in denen auch die Trockenaborte untergebracht
sind, bestehen stets über den Stampfbetonsockeln aus Holzgerippen, beidseits mit rauher Schrägschalung, außen einer
Lage Bitumenpappe und darüber liegender gehobelter
Schwedenschalung, die gleich wie die Holzflächen des Hauses
mit Carbolineum gestrichen wurden. Die Ställe enthalten
einen Zwischenboden, so daß oben ein Lagerraum für Feldfrüchte, Heu usw. entsteht. Der Trockenabort ist durch Holzwände vom Stallraum abgeteilt. Die Faulgrube hat 3.0 n^
Nutzraum und besitzt keinen Ueberlauf.
I n der Waschküche ist der Auslauf der Trinkwasserleitung
angeordnet- der Ablauf des gebrauchten Wassers erfolgt in
einfachster Weise ins Freie zur Sickergrube.
6. Vauemleitung
Die „Neustädter"-Siedlung der Stadt Innsbruck liegt nicht
im Gemeindegebiete von Innsbruck, sondern in jenem der
Nachbargemeinde Hötting. Diese Gemeinde forderte nun, daß
die in ihrem Gemeindegebiete bestehende Pflicht zum Anschluß an ein in der Nähe (Entfernung 400 m) bestehendes
Trinkwasserleitungsnetz auch in diesem Falle eingehalten
werde und noch eine möglichst hohe Wasseranschlußgebühr
bezahlt werde. Private Bauwerber haben nämlich in der Gemeinde Hötting eine Wasseranschlußgebühr bis zu 8 1.200.—
je Bauparzelle zu entrichten. Für die Stadtgemeinde Innsbruck als Siedlungsträger war natürlich die Entrichtung
einer so hohen Gebühr außer den Kosten der Wasserleitungen
für eine mit geringsten Mitteln zu erbauende Nebenerwerbssiedlung unmöglich Dies insbesondere deshalb, da der Grundwasserspiegel im Verlaufe eines Jahres niemals einen grö-

ßeren Abstand vom Gelände als 1.30 m besitzt. Da tiefliegende Schotterfchichten stets durch Lehmschichten von wechselnder Stärke überlagert sind, wäre die Gewinnung von
einwandfreiem Trinkwasser aus dem Grundwasserstrome vermittels handbetriebener Saugpumpen leicht möglich.
Natürlich entfällt für die Feuerwehr im Falle eines Schadenfeuers die Möglichkeit, Druckwasser einer Druckwasserleitung mit Hilfe der Hydranten zu entnehmen, falls die
Leitung nicht besteht. Da aber die Siedlung von einem offenen Bach (dem sogenannten „Gießen" oder ,,Loh"bach) durchflössen wird, ist die Anstauung des fließenden Wassers und
dessen Entnahme durch Motorpumpen jederzeit möglich.
Nach langwierigen Verhandlungen einigten sich schließlich
die beiden Gemeinden, um dem sozialen Siedlungswerk zur
Ausführung zu verhelfen. Danach werden die gesamten notwendigen Wasserleitungen im Anschlüsse an die bestehende
Leitung mit allen erforderlichen Armaturen, wie 1 Stück
Druckminderungsventil, 13 Stück Wasserschiebern, 11 Stück
Unterflurhydranten, 1442 in Muffengußrohren mit2) 100 n>"i
und 80 mirl sowie 1001 m Rohrleitungen aus galvanisierten,
geschweißten Muffenrohren zu Lasten der Stadtgemeinde
Innsbruck verlegt. Alle aus der Verlegung entstehenden Unkosten trägt ebenfalls die Stadtgemeinde Innsbruck. Die gesamten Rohrleitungen mit allen Bestandteilen gehen nach
Fertigstellung ohne Vergütung in den Besitz der Gemeinde
Hötting über, welche sämtliche Teile ordnungsgemäß erhalten
muß. Dafür entfällt die Entrichtung irgend einer Wasseranschlußgebühr an die Gemeinde Hötting. Die Verlegung dieser
Wasserleitungen hat durch den hohen Grundwasserstand sehr
große Kosten verursacht, da wegen der erhöhten Rostgefahr
im Grundwasserstrome Muffengutzrohre gewählt wurden,
deren Stöße mit heißem Blei zu dichten waren. Es war daher für alle Rohrgräben eine Wasserhaltung notwendig.
7. Bauausführung
Am 4. Oktober 1934 erfolgte die öffentliche Ausschreibung
der Erd-, Beton-, Maurer-, Verputz-, Isolier- und Versetzarbeiten für die 56 Hochbauten und die Siedlerstraßen; die
Einheitspreise waren getrennt nach Ausführung mit voll bezahlten Arbeitern und mit FAD. anzubieten. Bei der Ausführung mit dem FAD. wurde angenommen, daß auch alle
Bauaufseher dem FAD. angehören sollten. Die Stadtgemeinde
übernahm in diesem Falle die vollständige Entlohnung der
Arbeitsdienstwilligen. Die Unternehmer übernahmen jedoch
die Verpflichtung, für jede wirklich geleistete Werkschichte
der ihnen zugeteilten Arbeitsdienstwilligen gemäß den
Schichtenbüchern der Stadtgemeinde einen Betrag von 8 0.25
rückzuvergüten, welcher Betrag den sozialen Abgaben je
Werktag entspricht. Durch diese Leistung sollte das Interesse
des Unternehmers an der möglichst schnellen Erreichung des
vorgeschriebenen Bauzieles geweckt und erhalten bleiben.
Die Unternehmer hatten neben der Anleitung und Beaufsichtigung der Arbeiter die Veistellung sämtlicher Baustoffe,
Gerüste, Geräte, Werkzeuge usw. zu besorgen.
Die Verwendung von Betonmischmaschinen war verboten.
Am 13. Oktober 1934 wurden durch den Herrn Reg.-Kommissär Franz Fischer 4 Anbotstellern die oben beschriebenen
Bauarbeiten an den 56 Hochbauten und Siedlerstraßen übertragen mit der Bedingung, das Preisanbot mit der zweitniedersten Anbotsumme allgemein gelten zu lassen. Am 15.
Oktober 1934 wurden die Bauarbeiten begonnen.
Die öffentliche Ausschreibung der Handwerkerarbeiten erfolgte am 22. November 1934, die öffentliche Ausschreibung
für die Verlegung des Hauptrohrstranges und für die Hausanschlüsse der Wasserleitung am 30. März 1935, jene für die
Hauswasserleitungen am 30. April 1935. Die Zimmerer- und
Tischlerarbeiten waren wieder getrennt nach Ausführung mit
vollbezahlten Arbeitern und mit FAD. in derselben Weise
wie bei den Vaumeisterarbeiten, die Dachdeckerarbeiten getrennt nach Ausführung mit vollbezahlten Arbeitern und