Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.2

- S.3

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Amtsblatt Nr. 2.
2. Von dieser Subvention der Stadtgemeinde ist die Bundessubvention und der Ertrag aus den Arbeitervorstellungen abzuziehen.
3. Die Stadtgemeinde kauft mit dieser Subvention in jedem
Monat vier Montagsoorstellungen auf und gibt die Theaterplätze an Arbeiter und Angestellte zu ermäßigtem Preis nach
einem noch auszuarbeitenden Plane aus. Einbezogen in diese
Aktion werden auch Bundesheer und Hochschülerschast.

I n einer darauffolgenden Erklärung machte Univ.Professor Dr. Etrohal, der als stellvertretender Obmann
des Kulturausfchusses seinerzeit im Gemeindetag den
Antrag wegen Schaffung eines Kulturfonds vertreten
hatte, unter Hinweis darauf, daß die über diese Angelegenheit in der Öffentlichkeit lebhaft geführte Diskussion nunmehr wohl als abgeschlossen gelten kann, die
ausdrückliche Feststellung, daß gegen den Kulturausschuß
ein Vorwurf mangelnder Gewissenhaftigkeit in der Behandlung dieser ernsten Frage nicht im entferntesten berechtigt wäre.
Die weitere Aussprache und die Beschlußfassung über
die Anträge des Kulturausschusses betreffend die Verlängerung des Theatervertrages mit Direktor Paul Heller und die Subventionierung des Stadttheaters wurde,
da zu erwarten war, daß die Debatte sich auch mit der
Person des Theaterdirektors befassen wird, im Sinne der

Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Gemeindetag in die vertrauliche Sitzung verlegt.
Nach eingehender Wechselrede gelangte der Gemeindetag in seiner Mehrheit zu folgenden Beschlüssen:
Der Zwischen der Landeshauptstadt Innsbruck und
Direktor Paul Heller bestehende Theatervertrag wird
von seiten der Stadtgemeinde nicht gekündigt.
Die Stadtgemeinde wird dem Theaterdirektor für das
Spieljahr 1936/37 die zur Ordnung der finanziellen Verhältnisse des Theaterbetriebes notwendigen Zuschüsse im
unumgänglichen Ausmaße gewähren.
Für die Spielzeit 1937/38 hat der Theaterdirektor jedoch keinerlei freiwillige, über die rechtlichen Verpflichtungen des bestehenden Vertrages hinausgehende Leistungen der Stadtgemeinde Zu erwarten.
Theaterdirektor Heller wurde von diesen Beschlüssen
unverzüglich mit der Einladung in Kenntnis gesetzt, sich
nun auch seinerseits bis zum 31. Jänner 1937 zu äußern,
ob er unter diesen Bedingungen in die Verlängerung des
Theatervertrages um ein weiteres Jahr einwilligen
kann. Der Theaterdirektor hat zur Beantwortung dieser
Frage um Fristerstreckung gebeten. Über dieses Ansuchen
hat der Gemeindetag nach Vorberatung im Kulturausschusse noch Beschluß zu fassen.

Feustaöter"-Heölung öer H M Innsbruck
A n amtlicher Rückblick über öen ersten Vauabschnitt von Vautommissär I n g . August Mignon
1. Grundbefchaffung.
Bürgermeister Franz Fischer, in seiner damaligen Eigenschaft als Regierungskommisfär der Stadt Innsbruck, hegte
schon während der Errichtung der Stadtrandsiedlung „Sieglanger" im Jahre 1934 den Plan, auf städtischem Grund in
der Ulfiswiese im Gemeindegebiet von Hötting eine Siedlung nach den Richtlinien des Vundesmimsteriums für
soziale Verwaltung für Stadtrandsiedlungen I entstehen zu

lassen.

Der Großteil der zu verbauenden Gründe (69.609 m») war
schon im Jahre 1927 aus dem Besitze des Diözefan-Hilfsfonds
in Brixen durch Kauf um einen Betrag von 8 29.890.—, einschließlich Unkosten, in jenen der Stadtgemeinde Innsbruck
übergegangen. Die Gründe waren wegen des vorhandenen
hohen Grundwasserstandes wenig wertvoll. Dieser vorhandene Besitzstand wurde noch durch einen Grundtausch mit
Andrà Auer (5.681 m-) im Werte von 8 2.840.— und durch
Kauf (2.052 in-) um einen Betrag von 8 2.059—, einschließlich
aller Unkosten, von Lardschneider Franz auf eine Gesamtfläche von 77.342 in- abgerundet. Nun war die Möglichkeit
geschaffen, die Grundteilung so durchzuführen, daß der größte
Teil der vom Bundesministerium für soziale Verwaltung,
Abteilung Bundes-Wohn- und -Siedlungsamt, bewilligten
60 Siedlerstellen errichtet werden konnte.
Das Bundes-Wohn- und -Siedlungsamt in Wien hatte
nämlich auf das Ansuchen, I I . 4-I-8357/1934, vom 13. Juni
1934 der Stadtgemeinde mit Schreiben, I I . 55.545/1934, vom
1. August 1934 die Zusage für die Gewährung eines Fondsdarlehens in der Höhe von 60X8 4.500.— ^ 8 270.000.—
zugesagt, falls gewisse Voraussetzungen geschaffen würden.
Da jede Siedlerstelle eine Mindestgröße von 1000 m^ befitzen soll, bedingte dies bei der vorhandenen Grundfläche

die Erstellung von lediglich 56 Siedlerhäusern mit einer Gesamtfläche der Parzellen von 59.669 m^ was einer mittleren
Parzellengröhe von 1065.5 m- entspricht. Die Parzellierung
und Ausarbeitung des Teilungsplanes wurde vom städt.
Vermessungsamte durchgeführt.
Vom ursprünglich vorhandenen Gelände wurden außerdem 5293 ui2 einem privaten Farmer verkauft, eine Parzelle
mit 706 n^ ist noch frei, während 5360 m- Etratzenfläche
darstellen und der Rest mit 6314 m^ nach dem Verbauungsplane unverdaut bleibt.
I m Schreiben, Zl. 55.545/1934, des Vundes-Wohn- und
-Siedlungsamtes war die grundsätzliche Genehmigung für
die vorgelegten Projektpläne und Kostenanschläge ausgesprochen, jedoch die Ausführung an die Erfüllung verschiedener Bedingungen geknüpft.
2. Rechtliche und finanzielle Vorbedingungen.
lIm Folgenden bedeutet: BWSA. Bundes-Wohn- und -Siedlungsamt, BWSF. Bundes-Wohn- und -Siedlungsfonds.)
Die wichtigsten Bedingungen waren:
a) Die grundbücherliche Eintragung der Parzellen, pfandrechtliche
erstrangige Velehnung mit je 8 4500.—, Einsendung der Grundbuchauszüge, Grundbesitzbogen und Schuldscheine an das
VWEA. in Wien zum Nachweise des lastenfreien Eigentums
an den zur Verbauung bestimmten Gründen; da die ursprünglich schon vorhandenen Gründe durch die Schweizeranleihe der
Stadtgemeinde Innsbruck bei der Landeshypothekenanstalt
belastet waren, mußten diese erst um einen Betrag von
s 27.900.— freigestellt werden;
d) die Hinterlegung der Tiedlereigenmittel in der Mindesthöhe
von 8 500.— je Siedler bei einem Kreditinstitut unter Sperre
zu Gunsten des BWSF. in Wien: