Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1972

/ Nr.12

- S.3

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aller hier Anwesenden das Bestreben sein, unabhängig von Couleur
oder Ideologie, die Ausübung der
nun auf die Jungbürger übergehenden Rechte und Pflichten auf dem
Hintergrund einer humanitären Gesinnung wahrzunehmen. Die Jungbürger werden in der Erfüllung
ihrer Aufgaben daher von jener
Menschlichkeit bestimmt werden
müssen, die wir, wie etwa Max

Frisch sagt, nicht verändern, sondern nur verlieren können.
Die Jungbürgerfeier wurde musikalisch umrahmt vom Innsbrucker
Symphonieorchester unter Leitung
von Musikdirektor Edgar Seipenbusch. Für den Abend waren die
Jungbürger zu einer Aufführung
der Operette „Die gold"ne Meisterin" ins Tiroler Landestheater eingeladen.

Ambulanter Hauspflegedienst
Im Interesse der betagten und
hilfsbedürftig gewordenen Mitbürger hat die Stadtgemeinde im Rahmen ihres Sozialdienstes Einrichtungen geschaffen, die diesem Personenkreis jene für ihre Lebenshaltung unerläßlichen Dienste anbieten, die ihnen das Verbleiben in
ihrer gewohnten häuslichen Umgebung trotz ihrer Hilfsbedürftigkeit
ermöglichen.
Die Aktion „Essen auf Rädern"
versorgt heute 188 Personen im
Stadtgebiet täglich mit einer warmen Mahlzeit. Seit Beginn der Aktion im Juli 1971 ist der Kreis der
im Rahmen dieser Aktion betreuten
Mitbürger um das Dreifache angewachsen. Bis Ende Oktober 1972
wurden insgesamt 44.054 Mahlzeiten verabreicht und in drei VWBussen zu diesem Zweck 30.400
Kilometer
zurückgelegt.
Sieben
städtische Bedienstete und Mitglieder der Freiwilligen Rettungsgesellschaft Innsbruck sowie freiwillige Helfer teilen sich in diesem
Dienst am Nächsten.
Dem Umstand Rechnung tragend,
daß viele unserer alleinstehenden
Mitbürger nicht nur auf die Versorgung mit warmem Essen angewiesen sind, sondern auch pflegerischer Betreuung bedürfen, hat nun
der Stadtsenat in seiner Sitzung
vom 25. Oktober 1972 die Einrichtung eines ambulanten
Hauspflegedienstes in Innsbruck beschlossen. Der Beschluß hat folgenden Wortlaut:
I.
Die Stadtgemeinde Innsbruck richtet mit Wirkung vom 1. 11. 1972
einen
ambulanten
Hauspflegedienst ein.
II.
Der Kreis der betreuten Personen
wird nach 4 Kategorien gegliedert:
a) Rekonvaleszente,
das sind frühzeitig aus stationärer
Pflege des Krankenhauses Entlassene;
b) Kranke auf Zeit,

das sind Personen, die vorübergehend bettlägerig geworden sind
und sich in diesem Zustande selbst
mangels
geeigneter
Nachbarschaftshilfe nicht mehr ordnungsgemäß versorgen können;
c) dauernd pflegebedürftige Personen,
das sind Personen, welche durch
ein schweres körperliches Gebrechen dauernd einer Pflege bedürfen
und mangels geeigneter Hilfe von
dritter Seite Anwärter für ein Pflegeheim wären,
d) bresthaft Betagte bzw. solche
Personen, die wegen ihres hohen
Alters sich nicht mehr selbst ordnungsgemäß
versorgen
können
(Anwärter für Alters- bzw. Pflegeheime).
III.
Die Kosten des Sozialdienstes der
ambulanten
Hauspflege
werden
pro Pflegestunde derzeit mit S40.—
festgesetzt. Für Einsätze im Rahmen des Notdienstes an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen (vormittags) wird ein
Zuschlag von S 10.— pro Stunde

Bürgermeister Dr. Lugger mit
Krankenschwestern.

vier im

berechnet.
Die betreuten Personen haben für
die Pflegestunde 8 Promille ihres
Nettoeinkommens (Miete wird in
Abzug gebracht) höchstens bis zur
Höhe des festgesetzten Pflegestundensatzes als Kostenbeitrag zu
entrichten.
Der Pflegestundensatz sowie der
Notdienst-Zuschlag unterliegen der
Wertsicherung und werden jeweils
in dem prozentuellen Ausmaße angehoben, als es das Gehalt eines
städtischen Beamten der Dienstklasse V, Entl.-Stufe 2, jeweils erfährt.
IV.
Betreuten Personen, die auf Grund
besonderer
berücksichtigungswürdiger Umstände nicht in der Lage
sind, das auf sie entfallende Entgelt zu bezahlen, kann auf Ansuchen Ermäßigung oder Befreiung
vom vorzuschreibenden Kostenbeitrag gewährt werden.
Die Ergänzung der Aktion Essen
auf Rädern durch den ambulanten
Hauspflegedienst ermöglicht es,
den sozialen Erfordernissen der
betagten und alleinstehenden Bürger unserer Stadt noch besser und
wirksamer Rechnung zu tragen und
in der Form der Betreuung beweglich zu bleiben. Die Einführung des
ambulanten Hauspflegedienstes ist
nicht zuletzt aber auch dem Umstand zu danken, daß sich trotz
des bestehenden Schwestern mangels fünf in ihrem Beruf bewährte
Krankenschwestern bereitgefunden
haben, diesen Sozialdienst im Bereich der Stadt Innsbruck zu versehen.

Rahmen des

ambulanten Hauspflegedienstes tätigen
(Foto: Murauer)

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