Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1972

/ Nr.3

- S.8

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1972_Amtsblatt_02_03
Ausgaben dieses Jahres – 1972
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
deckung von Mehrkosten für das
Bauvorhaben Bienerstraße 18 zu.
Dieses Darlehen wird wie folgt
sichergestellt: a) 822.000 Schilling
Verbücherung in erster Rangposition; b) 418.000 Schilling Verbücherung in dritter Rangposition und
Übernahme der Ausfallsbürgschaft
durch die Stadtgemeinde Innsbruck
gemäß § 1356 A B G B . Die mit der
Bürgschaftsübernahme
verbundenen Abgaben und sonstigen Kosten
trägt „Wohnungseigentum".
Weiters wurde der Aufnahme folgenden Kredites der Baugesellschaft „Wohnungseigentum" zugestimmt: 1. „Wohnungseigentum"
nimmt bei der Sparkasse der Stadt
Innsbruck
zur
vorübergehenden
Abdeckung der 1 0 % Eigenmittel
für das von der Stadtgemeinde zu
besiedelnde Objekt Reichenauer
Straße 82 (44 WE) einen Kredit von
1,834.000 Schilling S.s. A. auf 2. Die
Stadtgemeinde übernimmt für diesen Kredit i. S. des Stadtsenatsbeschlusses vom 22. 5. 1969 unter folgenden Bedingungen die Ausfallsbürgschaft gemäß § 1356 A B G B . :
a) Der Kredit ist auf zwei Jahre,
beginnend mit
Beschlußfassung
durch den Gemeinderat, zu befristen; b) nach erfolgter Wohnungsvergabe sind die von den Wohnungswerbern
aufzubringenden
Eigenmittel unverzüglich von diesen einzufordern und zur Tilgung
des gegenständlichen Kredites zu
verwenden; c) über Verlangen der
Stadtgemeinde hat
„Wohnungseigentum" in die grundbücherliche
Sicherstellung des aufzunehmenden Kredites einzuwilligen; d) allfällige, der Stadtgemeinde durch
die Übernahme dieser Bürgschaft
auflaufende Gebühren und sonstige Kosten gehen zu Lasten von
„Wohnungseigentum".
Zur Verlängerung einer Ausfallsbürgschaft
der Wohnbaugesellschaft „Alpenländische Heimstätte"
faßte der Gemeinderat folgenden
Beschluß: Die Stadtgemeinde Innsbruck hat auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 18. 2. 1971
die mit 18. 2. 1972 befristete Ausfallsbürgschaft für einen Kredit der
Sparkasse der Stadt Innsbruck von
1,945.000 Schilling S s. A. zur Vorfinanzierung der Eigenmittel für
den von der
„Alpenländischen
Heimstätte" errichteten und von der
Stadtgemeinde Innsbruck zu besiedelnden II. Abschnitt des Bauvorhabens Philippine-Welser-Straße —
Wallpachgasse übernommen. Die
Stadtgemeinde Innsbruck stimmt

8

zu, daß die Laufzeit dieses Kredites um ein halbes Jahr, sohin
bis 18. 8. 1972, erstreckt und die
Ausfallsbürgschaft
der
Stadtgemeinde Innsbruck
entsprechend
verlängert wird.
Gemäß einem Antrag des Stadtsenates wurde die wöchentliche Arbeitszeit für den Bereich des Stadtmagistrates und der Stadtwerke
mit 1. 1. 1972 auf 42 Stunden herabgesetzt.
Die vom Gemeinderat am 6. 12.
1960 beschlossenen Bestimmungen
über Rentenzuschüsse für städtische Vertragsbedienstete werden
in Punkt 5 mit Wirkung vom 1. 7.
1971 wie folgt abgeändert: Witwen
nach Vertragsbediensteten erhalten einen Zuschuß in der Höhe jenes Hundertsatzes, der für die Witwen nach städt. Beamten jeweils
geltenden Bestimmungen gebührt.
Als Bemessungsgrundlage gilt der
dem
verstorbenen
Vertragsbediensteten im Zeitpunkt des Ablebens gebührende Pensionszuschuß
bzw. jener Pensionszuschuß, der
dem verstorbenen Vertragsbediensteten zum Zeitpunkt seines Ablebens gebührt hätte. Für unversorgte Kinder wird analog ein Beitrag in der Höhe jenes Hundertsatzes gewährt, der jenem Hundertsatz entspricht, der nach den
jeweils für die Waisen nach städt.
Beamten geltenden Vorschriften
gebührt.
Auf Grund personeller Schwierigkeiten und wirtschaftlicher Erwägungen beschloß der Gemeinderat
mit Ende März 1972 die Auflösung
des städtischen Sanatoriums. Die
Stadtgemeinde übernimmt bis auf
weiteres die dem städtischen Sanatorium obliegenden rechtlichen finanziellen Verpflichtungen, sofern
sie nicht aus der laufenden Gebarung gedeckt werden können, um
die ordnungsgemäße Führung des
Betriebes bis zu seiner Auflassung
zu gewährleisten.
Über Antrag des Finanzausschusses wurden folgende mit Notrechtsverfügung vom 20. 10. 1971 genehmigten Nachtragskredite bewilligt:
Erhaltung öffentlicher Verkehrsflächen ohne Brücken: 527.000 Schilling; Humusierung und Kultivierung
des Müllplatzes Rossau: 70.000
Schilling. Darüberhinaus wurde die
Aufnahme von Darlehen bis zur
Höhe von 23 Millionen Schilling für
die Stadtwerke zu den vom Verwaltungsausschuß
beschlossenen
Konditionen genehmigt. Folgende

Stadtrai Ing. Karl Stöckl
v o l l e n d e t e am 27. D e z e m b e r 1971 s e i n
50. L e b e n s j a h r . Ing. Stöckl gehört d e m
Innsbrucker Stadtsenat und G e m e i n d e rat seit 27. O k t o b e r 1971 als Vertreter
d e r ÖVP an. Er ist O b m a n n d e s B a u a u s s c h u s s e s und Mitglied d e s R e c h t s ausschusses,
des
Umweltschutzausschusses,
des Verkehrsausschusses
u n d d e s Aufsichtsrates der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe A G .

Nachtragskredite zum Investitionsplan 1971 wurden einstimmig genehmigt: Umspannstellen, Verstärkungen: 300.000 S; Verteilungsanlagen, Erweiterung des Niederspannungs-Kabelnetzes
einschließlich
Kabel-Überbrückungen:
2,200.000
Schilling; Verteilungsanlagen, Kabel-Hausanschlüsse:
1,300.000
Schilling; 25-kV-Kabelnetz, Verlegung: 400.000 Schilling; Verteilungsanlagen,
Erweiterung
von
Haupt- und Versorgungsleitungen:
750.000 Schilling; Verteilungsanlagen, Erweiterung im Zuge von Straßenund
Kanalbauvorhaben:
1,050.000 Schilling; Entschädigungskosten der Wirtschaftserschwernisse im Schutzgebiet Grundwasserpumpwerk „Gießen": 95.715 S.
Der Gemeinderat beschloß den Verzicht der Stadtgemeinde Innsbruck
auf das im Punkt 6 des Kaufvertrages bzw. Nachtrages vereinbarte
Bestandrecht (Wohnung Auenhof)
und bewilligte die Einverleibung
der Löschung dieses Bestandrechtes in der Grundbuchseinlage
ZI. 16/11, KG Mühlbachl.
Über Antrag des Finanzausschusses
genehmigte der Gemeinderat folgende Nachtragskredite: Pressestelle und Informationsdienst: Jahresbericht und Informationsdienst:
36.200 Schilling; Ausstellungskosten: 102.500 Schilling; Zentrale Datenverarbeitung, Sachbedarf der
Umorganisation: 60.000 Schilling;