Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1972

/ Nr.3

- S.6

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da sich Investitionen auf diesem
Sektor auf lange Sicht immer bezahlt gemacht haben.
Der I n v e s t i t i o n s p l a n
der
S t a d t weist für das Jahr 1972
eine Größenordnung von Schilling
259,160.000.- aus. Damit ist er
um 70 Mill. Schilling höher als im
Vorjahr, was zweifellos die weiteren Anforderungen widerspiegelt,
die an Vorhaben an die Stadt herangetragen werden. Er spiegelt
aber auch die Zunahme in der
Dichte von spektakulären Vorhaben wider, die kaum in einem Vergleich zum Zeitabschnitt zwischen
den beiden Weltkriegen oder zur
Zeit der fünfziger Jahre gestellt
werden kann. Während damals ein

Vorhaben, das im Verlaufe eines
Dezenniums verwirklicht
wurde,
schon das Aufsehen in der Öffentlichkeit und deren Beifall verursacht hat, sind es heute fünf oder
zehn derartiger Vorhaben, die im
Laufe eines Jahres gleichzeitig
begonnen, fortgesetzt oder vollendet werden sollen und zum Teil
auch werden.
Der S e t z u n g v o n
Priorit ä t e n kommt also erhöhte Bedeutung zu und das Problem in diesem Bereich ist dringender denn
je. Leider fehlt hiefür nach wie vor
eine wissenschaftliche Norm und
bleibt die politische Entscheidung
nach wie vor den Mandataren erhalten.

Der außerordentliche Haushaltsplan ermöglicht echte Schwerpunkte

Der
B e d e c k u n g
des
a u ß e r o r d e n t l i c h e n Haushalts
sind wie bisher klare
Grenzen durch die vorhandenen
Mittel und durch die ausgewiesene
Verschuldung sowie durch jene
Grenze gesetzt, die Verzinsung
und Amortisation von Fremdkapital im Vergleich zu den Reineinnahmen einer Stadt erreichen können.
Wir haben noch nie einen außerordentlichen Haushaltsplan vorgelegt,
der so bedeckt war wie dieser.
Vom Gesamterfordernis von Schilling 295,160.000.- sind nämlich:
27,0 Mill. Schilling durch Bedarfszuweisungen,
4.0 Mill. Schilling aus Erlösen aus
Grundverkäufen,
1,9 Mill. Schilling aus dem Kapitalvermögen,
580.000 Schilling aus Baukostenbeiträgen von Interessenten,
360.000 Schilling aus Beiträgen des
Landes für die Kanalisation,
7,3 Mill. Schilling aus Darlehen vom
Wasserwirtschaftsfonds,
2.1 Mill. Schilling aus den Sonderrücklagen,
3,0 Mill. Schilling aus einer Spende
der Sparkasse der Stadt Innsbruck
für Einrichtung des Wohnheimes
Hötting,
74,9 Mill. Schilling aus Direktdarlehen vom Land nach Wbf. 1968,
und
1,5 Mill. Schilling aus gestützten
Darlehen für Wohnungsverbesserung
bedeckt.
Mit dieser Bedeckung von 124 Mill.
Schilling nimmt der außerordentliche Haushaltsplan unserer Stadt
nicht nur unter den Landeshauptstädten eine respektable Position
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ein, er kann auch echte Schwerpunkte setzen, die nach Bereichen
geordnet, im S c h u I b a u, im Bau
von K i n d e r g ä r t e n ,
im
Wohnungsbau
und in der
K a n a l i s a t i o n , wie auch in der
Anlage einer geordneten D e p o nie für die
Müllbeseitig u n g ihren Ausdruck finden . . .
Ich möchte meine Berichterstattung
wie jedes Jahr mit der Frage der
Verschuldung
in die Endphase führen, weil es zur Inangriffnahme weiterer Vorhaben und vor
allem zur Bedeckung einer Reihe
von bereits beschlossenen Vorhaben des außerordentlichen Haushaltsplanes notwendig sein wird,
Darlehen aufzunehmen.
Der S c h u l d e n s t a n d der
Stadt beträgt mit 1. Jänner 1972
rund 855 Mill. Schilling. In diesem
Schuldenstand sind aber 102,5 Mill.
Schilling an zugesicherten aber
noch nicht zugezählten Fondsdarlehen für den Wohnungs- und Kanalbau und 1,5 Mill. Schilling zuge-

sicherter Sparkassen-Darlehen für
den Ausbau von Wohnungen im
Rahmen des Wohnungsverbesserungsgesetzes enthalten.
Nach den Grundsätzen der Kameralistik sind diese zugesicherten
Darlehen dem Schuldenstand zuzuzählen. Unter Abzug dieser Beträge ergeben sich m i t t e l - und
langfristige
Verbindl i c h k e i t e n in Höhe von rund
752 Mill. Schilling. Aber auch dieser Betrag enthält einen erheblichen Anteil, nämlich 39,4% oder
rund 297 Mill. Schilling Darlehen
aus Fondsmitteln des Bundes und
des Landes für den sozialen Wohnungsbau und den Kanalbau, die
so langfristig gegeben wurden und
mit V 4 bis 1 % zu verzinsen sind,
daß sie nicht als Schulden betrachtet werden können. Wir haben also
echte
m i t t e l f r i s t i g e
V e r b i n d l i c h k e i t e n
in
Höhe von rund 455 Mill. Schilling.
Für die Verzinsung und Tilgung
der Verbindlichkeiten aus eigener
Darlehensaufnahme
einschließlich
der Fondsdarlehen haben wir ab
1. Jänner 1972 rund 67 Mill. Schilling aufzuwenden. Auf dem Schuldendienst von Vorhaben, die nicht
unmittelbar in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, die wir aber
im Interesse unserer Bürger, sei
es auf dem Bildungssektor zum
Bau der Technischen Fakultät, sei
es zur Förderung von wirtschaftlichen Einrichtungen übernommen
haben, entfallen rund 17 Mill. Schilling. Hiezu gehören vor allem die
Verpflichtungen für die Landesanleihe für das K u r h a u s i n l g l s ,
aus unserer Beteiligung am F l u g h a f e n , aus der Schuldenübernahme für die G a s t g e w e r b e s c h u l e V i l l a B l a n k a und
— wie bereits erwähnt — aus unserer Leistung für die T e c h n i sche
Fakultät.

Der Schuldenstand der Stadtgemeinde ist durchaus vertretbar

Der gesamte
S c h u l d e n d i e n s t für a l l e
Verbindlichkeiten
beträgt rund 84,0
Mill. Schilling. Er erreicht 13,1 %
der Reineinnahmen. Er ist damit
noch nicht an jener Grenze, ab der
jede weitere Darlehensaufnahme
sehr kritisch betrachtet werden
muß, jedoch schon in einer Größenordnung, die eine vorsichtige
Handhabung weiterer Darlehensaufnahme empfiehlt.
Meine Berichterstattung wäre nicht
vollständig, wenn sie nicht auch

Eine Stellungnahme zur
„ProK o p f - V e r s c h u l d u n g " enthalten würde, die jüngst in einer
Aussendung
in der
gesamten
Presse zu lesen war. Dort wurde
berichtet,
daß Innsbruck
nach
Eisenstadt, auf den Kopf der Bevölkerung gerechnet, die höchste
Verschuldung habe. Jene von
Eisenstadt wurde mit S 14.000.-/
Kopf, die von
Innsbruck
mit
12.480.- Schilling/Kopf angegeben.
Kommentarlos kann diese Ziffer
aus dem Statistischen Jahrbuch