Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1972

/ Nr.3

- S.4

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den oder um die durch Zuweisung
neuer Aufgaben ohne Bedeckung
entstehenden Mehrausgaben handelt. Es fehlt ihnen die Möglichkeit, sich durch ein Äquivalent zu
revanchieren oder zur Wehr zu
setzen.
Eine weitere Forderung, die an
einen neuen Finanzausgleich erhoben werden muß, ist, daß wenn

schon an der v e r b u n d e n e n
S t e u e r w i r t s c h a f t festgehalten wird, — ein Begriff, der in einer
Generalreform
zweifellos
fallen
müßte, — zumindest der für die
Aufteilung der Abgaben so wichtige
a b g e s t u f t e
B e v ö l k e r u n g s s c h l ü s s e l vor allem
im Bereich der größeren Städte
eine Korrektur erfahren müßte.

Städte und Gemeinden müssen von fremden Lasten befreit werden

Eine schwerpunktmäßig an diesen
neuen Finanzausgleich heranzutragende Forderung wird die Befreiung der Städte und Gemeinden
von fremden Lasten darstellen
müssen. Diese fremden Lasten
müssen entweder auf andere Gebietskörperschaften durch entsprechende Bundes- oder Landesgesetze übertragen oder durch höhere
Zuwendungen
abgegolten
werden. Die Krankenanstalten und
Erhaltungsleistungen hiefür sind
geradezu ein Modellfall. Die Stadt
hat nämlich nach dem Krankenanstaltsgesetz 4 0 % des Abganges
des Tiroler Landeskrankenhauses
zu tragen. Sie hat zuzüglich Beiträge für die Abgänge der übrigen
Landeskrankenhäuser Solbad Hall,
Natters und Hoch-Zirl zu leisten.
Überprüft man aber, wie viele Verpflegstage am Landeskrankenhaus
von Bürgern der Stadt Innsbruck
in Anspruch genommen werden —
eine Berechnungsgrundlage, die
zweifellos die gerechteste ist —, so
sieht man, daß unsere Mitbürger
29 oder maximal 30 % der Leistungen des Krankenhauses, für
die wir aufzukommen haben, in
Anspruch nehmen. Wir zahlen also,
am Abgang gemessen, um 1 0 %
zu viel.
Das zentrale Problem des Finanzausgleiches ist aber, daß er in der
Ermittlung des Finanzbedarfes der
Gemeinden auf die Erfahrungen
früherer Jahre und Jahrzehnte aufbaut und keineswegs den Entwicklungen der Zukunft Rechnung trägt.
Die Aufgaben der Städte und Gemeinden haben sich aber — wie
bereits ausgeführt — grundsätzlich geändert und stehen in einem
weiteren Umbruch. Man wird also,
um zu einem r e a l i s t i s c h e n
Finanzausgleich
zu kommen, der in einem e c h t e n L a stenausgleich
bestehen
muß, einen möglichst v o l l z ä h ligen
Katalog
der bereits
bestehenden und bereits absehbaren k o m m u n a l e n
Aufga4

ben und der dadurch verursachten
Kosten und Folgekosten anzulegen
haben, wobei
strukturelle
U n t e r s c h i e d e in der Größenordnung, in der Infrastruktur selbstverständlich zu
berücksichtigen
wären.
Ich bin mir aber auch darüber im
klaren, daß jedem Finanzausgleich
Grenzen gesetzt sind, weil es eine
absolut g e r e c h t e
Verteil u n g der Einnahmen auf die einzelnen Gebietskörperschaften entsprechend ihren Aufgaben vermutlich nicht gibt. Ich bin mir auch im
klaren, daß jedem Finanzausgleich
dort Grenzen gesetzt sind, wo die
vorhandenen Aufgaben, wie in allen Bereichen des Bundes, des
Landes und der Gemeinden — wie
schon ausgeführt — die vorhandenen Mittel weit übertreffen. Somit
kann auch eine Änderung des
Verteilungsschlüssels
der strukturell bedingten Überforderung der Gemeinden und Städte
nicht Herr werden, weil die G r ö ß e n o r d n u n g d e s zu v e r t e i l e n d e n P r o d u k t e s begrenzt ist und weil, wie mittlerweile
durch eine Untersuchung des
österr. Institutes für Wirtschaftsforschung unter Mitarbeit einer Expertengruppe eindeutig bewiesen
wurde, in allen Bereichen die Ausgaben doppelt so schnell wachsen
wie das Nationalprodukt. Um diesen Ausgaben gerecht zu werden,
müßte
der
Finanzausg l e i c h über seine b i s h e rige Funktion
als
Verteilungsschlüssel
hinauswachsen.
Er müßte Finanzierungshilfen enthalten und den Städten und Ge-

meinden die Möglichkeit schaffen,
entweder langfristige Kredite zu erhalten, wobei die Langfristigkeit
weit über jene Zeiträume hinausgehen müßte, die heue bei „langfristigen" Krediten akzeptiert werden muß, oder Zinsenzuschüsse
gewähren, die die Kapitalkosten
wesentlich reduzieren könnten. Er
müßte somit vor allem derTatsache
Rechnung tragen, daß die Städte
und Gemeinden Aufgaben zu erfüllen haben, die einer Generation
allein gar nicht zuzumuten sind,
die Mittel oft nur auf dem Kapitalmarkt aufnehmen können und damit in eine kaum vertretbare Verschuldung gebracht werden. Nur
so würde der Finanzausgleich zu
einem echten Lastenausgleich und
die Verschuldung der Städte und
Gemeinden gebremst.
Eine z e n t r a l e
Bedeutung
in dem künftigen Finanzausgleich
wird aber die
M e h r w e r t s t e u e r
einnehmen, die mit
Jahresbeginn 1973 in Kraft treten
soll. Es wird nicht nur darauf zu achten sein, daß von der Mehrwertsteuer
die Städte ihren gebührenden und
— wie ausgeführt wurde - größeren Anteil erhalten als es der bisherigen Steuerform entsprochen
hat; es wird auch darauf zu achten
sein, daß durch die Einführung der
Mehrwertsteuer
nicht
einem
P r e i s a u f t r i e b Tür und Tor
geöffnet wird, der auch den Gemeinden neue unvertretbare Kostenerhöhungen in allen Bereichen
aufbürden und der die ohnehin
schon überforderten Budgets noch
weiter strapazieren könnte. Es
muß aber auch vorgesorgt werden,
daß die Städte aufgrund ihrer Umsatzsteuerverpflichtung nicht nun
plötzlich mit zahlreichen Einrichtungen der Hoheitsverwaltung und
mit großen Betrieben und Unternehmungen der Stadtwerke in eine
16 °/oige Steuerverpflichtung der
Mehrwertsteuer fallen. Da die
Stadt, wie sich aus ihrer bewiesenen Überforderung ergibt, diese
Mehrbelastung selbst nicht tragen
könnte, müßte dies zur Nachziehung an Tarifen führen, die einzig
und allein in die Kasse des Finanzministers fließen würde.

Die Auswirkungen der Mehrwertsteuer sind eine noch unbekannte Größe

ich möchte nicht die Feststellung
treffen, daß der kommende Finanzausgleich mit der Mehrwertsteuer
steht und fällt, ich möchte aber sagen, daß das Kostengefüge nicht

nur in den Bereichen der Wirtschaft, sondern auch der Stadt von
dieser Mehrwertsteuer maßgeblich
beeinflußt werden wird, und ihre
Auswirkungen auf unsere Einnah-